Wäschenbeuren: Informationen zum anstehenden Wohngebiet „Heuhof“

Für die Kommunen wird die Ausweisung von Neubaugebieten immer schwerer. Die übergeordneten Stellen nutzen jede Gelegenheit, den Gemeinden fast unüberwindbare Hürden aufzuerlegen. Dies trägt auch zur Verknappung von Neubauland bei. Dennoch ist es dem Gemeinderat und der Verwaltung nach einem aufwändigen Verfahren gelungen, jetzt die Genehmigung für das Baugebiet „Wilmet III/Heuhof“ zu bewirken, berichtet Wäschenbeurens Bürgermeister Karl Vesenmaier. Nun das ca. 4 ha umfassende Gebiet in zwei Abschnitten erschlossen werden. Im Blickpunkt stehen dabei das Wohngebiet „Heuhof“ mit einer Gesamtfläche über ca. 1,2 ha sowie Teile des Misch-und Gewerbegebietes.

HeuhofImmer wieder erreichen die Gemeinde Anfragen über die konkrete Bewerbung zu den Baugrundstücken.

Die Nachfrage bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist enorm und übertrifft die Erwartungen der Gemeindeverwaltung. Wie bereits ausgeführt, konnte das Bebauungsplanverfahren im Februar 2015 zum Abschluss gebracht werden.

Mit den Erschließungsarbeiten wird voraussichtlich erst ab Mai/Juni 2015 begonnen. Die Freigabe des neuen Straßennetzes im Wohngebietsteil wird voraussichtlich erst ab Dezember 2015 erfolgen.

In Anbetracht dieses Zeitfensters macht es Sinn, wenn die neuen Bauplätze erst nach der diesjährigen Sommerpause zum Verkauf in der Gemeinde öffentlich ausgeschrieben werden. Die Größe der Plätze liegt zwischen ca. 400 qm und 750 qm. Aussagen zum Preis können noch nicht getroffen werden. Darüber wird der Gemeinderat zeitnah entscheiden.

Die Entwurfsplanung sieht auch den Geschosswohnungsbau vor. Bauträger sollen hier die Möglichkeit haben, Eigentumswohnungen im Bereich von zwei Bauplätzen zu erstellen.

Eine Vormerkliste für die Bauplätze gibt es nicht.

Über die weitere Entwicklung wird in den kommenden Monaten im Gemeindemitteilungsblatt immer wieder berichtet.

Ein Kinderbonus wird auch beim anstehenden Baugebiet gewährt. Dieser beträgt derzeit 3000 € pro Kind. Eine Anpassung nach oben ist nicht ausgeschlossen.

PM

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