Verkaufsoffener Sonntag in Albershausen

Gemeinderat beschließt Satzung zur Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags anlässlich des 1. Vereinswochenendes in Albershausen
Entstanden ist die Idee, in Albershausen einen verkaufsoffenen Sonntag anzubieten, bei der Planung des Vereinswochenendes. Beim Vereinswochenende wollen sich die Vereine der Bevölkerung präsentieren und über ihr Vereinsleben informieren. Der HGV hatte dann spontan angeboten, den verkaufsoffenen Sonntag zu organisieren.
Entsprechend den Vorschriften des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten in Baden-Württemberg dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens drei Sonn- und Feiertagen – jedoch nicht länger als fünf zusammenhängende Stunden – geöffnet sein. Spätestens ab 18.00 Uhr sind sie zu schließen. Für diese Festsetzung ist die Gemeinde zuständig. Die zuständigen kirchlichen Stellen sind vorher anzuhören.
Am Samstag, 8. und Sonntag, 9. Oktober 2016 findet in der Ortsmitte die Einweihung des Krone-Areals und das 1. Vereinswochenende in Albershausen statt. Aus diesem Anlass sollen die Ladengeschäfte am Sonntag, 9.10.2016 in Albershausen von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
Seitens der kirchlichen Stellen liegen keine Einwendungen vor. Dennoch soll der Sonntag als Feiertag zu schützen und die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage zu beschränkt werden.
Der Gemeinderat stimmte der Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags anlässlich des 1. Vereinswochenendes in Albershausen am 9. Oktober 2016 einstimmig zu.

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