Göppingen: Folgender Text bzgl. der Beigeordnetenwahl ging heute dem Gemeinderat per E-Mail zu

An die

Damen und Herren

des Göppinger Gemeinderates

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Gemeinderatspost haben Sie die Vorlage 328/2016 „Wahl des/der Ersten Beigeordneten“ erhalten. Diese Vorlage enthält bewusst zwei Alternativen, da das Gremium in toto die Entscheidungshoheit hat und ich es als Pflicht der Verwaltung ansehe, Ihnen die in Frage kommenden Möglichkeiten mit ihren jeweiligen Auswirkungen darzulegen. Schließlich besitzt die Entscheidung weitreichende, auf viele Jahre angelegte Bedeutung und muss daher gründlich und sachlich abgewogen werden. Da die Stelle noch gar nicht ausgeschrieben ist, Bewerbungen daher noch gar nicht vorliegen können, kann es auch nicht, wie in einigen veröffentlichen Beiträgen gemutmaßt, darum gehen, eine bestimmte Person auszugrenzen. Vielmehr geht es darum, die Stelle für die Stadt Göppingen bestmöglich auszuschreiben, danach eingehende Bewerbungen zu sichten und dann die Stelle mit hoher persönlicher und fachlicher Kompetenz zu besetzen. Eine Person, wie in vereinzelten Medienberichten geschehen, bereits jetzt als quasi gewählt zu behandeln, steht nicht in Einklang mit meiner Vorstellung eines offenen demokratischen Bewerbungsverfahrens. Im Übrigen geht es auch nicht um eine, heute noch überhaupt nicht absehbare, Kandidatenkonstellation in vier Jahren. Diesbezügliche Spekulationen entbehren, zumindest aus meiner Sicht, jeglicher Grundlage.

Das zweistufige Verfahren – Ausschreibung einer Beigeordnetenstelle, anschließend Wahl der Ersten Bürgermeisterin/des Ersten Bürgermeisters aus dem Kreis der Beigeordneten – wird von der Verwaltung präferiert und wurde deshalb als Alternative 1 in die Vorlage aufgenommen. Bei dieser anschließenden Wahl der Ersten Bürgermeisterin/des Ersten Bürgermeisters können alle relevanten Faktoren wie Erfahrung, Ortskenntnis, Alter etc. der beiden Dezernenten berücksichtigt werden. Die neue Dezernentin/der neue Dezernent kann sich der Wahl zur Ersten Bürgermeisterin/zum Ersten Bürgermeister selbstverständlich stellen; dies kann bei der Alternative 1, und nur bei der Alternative 1, auch der Baubürgermeister, dessen Amtszeit dann neu zu laufen beginnen würde und der deshalb länger als nach der jetzigen Regelung im Amt bleiben könnte. Diese einmalige Chance, die reichhaltige Ortskenntnis und -verbundenheit sowie die langjährige berufliche Kompetenz von Helmut Renftle an die Stadt zu binden, sollten wir uns nicht von vorneherein verbauen. Die aktuell laufenden Projekte, die sichtbaren Fortschritte und die im Baudezernat spürbare neue Dynamik zeigen, dass Baubürgermeister Helmut Renftle nicht nur die Verwaltung bereichert, sondern der Stadt insgesamt gut tut. Als Oberbürgermeister und Leiter der Verwaltung habe ich ein persönliches Interesse daran, seinen Erfahrungsschatz und seinen Einsatz länger nutzen zu können.

Wird die Stelle der/des Beigeordneten, entsprechend Alternative 2 der Vorlage, von vorneherein als Erste Bürgermeisterin/Erster Bürgermeister ausgeschrieben, dann übt die gewählte Person diese Funktion automatisch aus und der Gemeinderat kann keine Wahl mehr treffen. Eine Vorab-Festlegung in der Ausschreibung nimmt Ihnen als Gemeinderatsgremium also diese spätere Auswahl-Möglichkeit zu einem Zeitpunkt, an dem noch nicht einmal bekannt ist, wer sich alles bewerben wird. Wir würden uns damit ohne Not eine Wahlmöglichkeit verbauen. Auch eine Verlängerung der Amtszeit von Baubürgermeister Helmut Renftle ist damit ausgeschlossen.

Beide Möglichkeiten haben wir Ihnen in der öffentlichen Sitzungsvorlage für den 27. Oktober (öffentliche Vorberatung) und 10. November (öffentliche Beschlussfassung) dargelegt. Denn die Entscheidung trifft der Gemeinderat insgesamt, das kann weder die Verwaltung noch ein Ausschuss bestimmen. Ich bitte Sie um gründliche Abwägung und um Zustimmung zu Alternative 1, mit der Sie das Heft der Entscheidung fest in der Hand behalten.

 

Freundliche Grüße

Guido Till

Oberbürgermeister

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