Albershausen: Änderung beim Bebauungsplan „Seniorenzentrum“ – Mehr Stellplätze für den zweiten Bauabschnitt

Verknüpft mit dem Kaufvertrag an die SCHATZ-Gruppe aus Schorndorf, dem Bauträger für den 2. Bauabschnitt des Seniorenzentrums, war die Vorgabe des Gemeinderates, zu jeder Wohneinheit einen Stellplatz auszuweisen. Diese Forderung geht über die rechtliche Stellplatzverpflichtung für solche Vorhaben hinaus. Im Ortskern herrscht bereits jetzt ein gewisser Parkdruck. Dieser soll durch die Seniorenwohnanlage nicht verstärkt werden. Außerdem waren die Räte – im Gegensatz zum Bauträger – der Auffassung, dass die zukünftigen Eigentümer der Wohnungen im 2. Bauabschnitt der Seniorenwohnanlage nach wie vor ihren Pkw behalten werden und deshalb ein Stellplatz zwingend vorhanden sein muss.

Dieser erhöhte Bedarf an Fläche für Stellplätze hat zur Konsequenz, dass der Bebauungsplan an diese Anforderung angepasst werden muss. Das Baufenster soll deshalb nach Osten hin erweitert werden:

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Da die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt, kann diese Deckblattänderung (Änderung des Lageplans) im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.

Im aktuell rechtskräftigen Bebauungsplan (siehe Planausschnitt oben) ist erkennbar, dass sich im Baufenster im Bereich der geplanten Stellplätze – unabhängig von der nun beabsichtigten Änderung – drei Pflanzgebote befinden. Diese drei Bäume müssen aufgrund des Bauvorhabens gefällt werden

Naturschutzrechtliche Folge ist, dass vorhandene, nun wegfallende Baumhöhlen, die bisher für Vögel als Nistplatz dienten, ersetzt werden müssen, indem in entsprechender Anzahl Nistplätze in der näheren Umgebung zur Verfügung gestellt werden.

Gemeinderat Hermann Weiler (FWS) kritisierte die gesetzliche Verpflichtung, selbst für Bagatellen Gutachten erstellen lassen zu müssen, was die Gemeinde enorm viel Geld koste und das Verfahren nur unnötig in die Länge ziehe. Sein Fraktionskollege, Uwe Seitz (FWS) stellte klar, dass die Entfernung dieser drei Bäume nicht durch die jetzige Bebauungsplanänderung verursacht werde. Dies sei bereits Gegenstand der ursprünglichen Planung gewesen.

Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan „Seniorenzentrum“ entsprechend zu ändern.

Auf die öffentliche Bekanntmachung im amtlichen Teil des Mitteilungsblattes darf hingewiesen werden.

PM

 

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