Kreistagssitzung als Befreiungsschlag! Kreistag steht einstimmig zum Klinikneubau!

Kreistag bekräftigt weichenstellender Beschluss für den Neubau und den Start der (schon begonnenen) vorzuziehenden Maßnahmen:

  1. Der Kreistag nimmt den Sachstand zum Klinik-Neubau und den vorzuziehenden Maßnahmen Wohnbebauung, Parkhaus und Kindertagesstätte zur Kenntnis.
  2. Der Kreistag bekräftigt den weichenstellenden Beschlusses zur baulichen Weiterentwicklung der Klinik am Eichert und favorisiert den Bau in einem Abschnitt. Der Kreistag weist die Gesellschafterversammlung der ALB FILS KLINIKEN GmbH an, diesen Beschluss gleichlautend zu fassen und die Geschäftsführung der ALB FILS KLINIKEN GmbH zu beauftragen, die vorzuziehenden Maßnahmen Parkhaus, Kindertagesstätte und Wohnbebauung weiter zügig voranzutreiben.

 

Am Anfang forderte Landrat Edgar Wolff die Kreistagsabgeordneten auf offenen zu diskutieren, wohlwissend, dass die Tatsache, dass es vor der Kreistagsitzung eine Beiratssitzung mit fast den gleichen Teilnehmern gegeben hatte. Dies hängt mit dem Umstand zusammen, dass es sich hier um eine GMBH handelt und entsprechende Regularien einzuhalten sind, begründete Wolff diesen Umstand. Gesellschaftsrecht und Haftungsrecht stehen mancher gewünschten schneller Information im Wege, so Wolff weiter. Aber wir wollen versuchen, den Kreistag und damit die Öffentlichkeit immer schnellstmöglich nach den Beiratssitzungen zu informieren. Nach entsprechenden Wegen suchen wir zurzeit.

 

Eindringlich forderte der Landrat aber auch alle Beteiligten auf, die Verschwiegenheitspflicht einzuhalten. Die Weitergabe von Informationen schaden dem Unternehmen, der ALB FILS KLINIKEN. Das Image und die Marke darf nicht beschädigt werden.

 

Der Kreistag ist politisch und finanziell verantwortlich! Eine zeitnahe umfassende Information ist deshalb unumgänglich. Information darf es nicht durch die Presse (NWZ) geben. Kein Verständnis hat Wolff für die offene „Empörungskultur“, die im Landkreis um sich greift.

 

Erklärungsbedürftig sind:

  • dass die Helfensteinklinik nicht zur Disposition steht
  • dass in einem Bauabschnitten gebaut wird – weil neue Erkenntnisse. 1,5 Jahre schnelleres Bauen, dadurch Kosteneinsparungen, kein Parallelbetrieb – trotzdem rechnet man schon heute mit Mehrkosten von rund 20 Mio. EUR gegenüber dem HWP-Gutachten
  • dass es eine enge Abstimmung mit dem Sozialministerium gibt
  • dass es doch noch Ersatzteile für die alten OP-Tische gibt, Überbrückung bei längerer Bauzeit, Ersatzteile werden 2015 beschafft
  • dass es jetzt einen Investor für die Personalwohnungen gibt > Kreisbau?
  • dass die Abrisskosten noch nicht abschließend kalkuliert sind

 Vorplanung Neubau Klinik am Eichert_3D-Perspektive

 Weiterhin hat Landrat Edgar Wolff zur Sachlage vorgetragen:

Der Landrat hat gemäß § 41 Abs. 5 Landkreisordnung den Kreistag über alle wichtigen Angelegenheiten zu unterrichten. Darunter fallen auch die entsprechenden Angelegenheiten der in Beteiligungsgesellschaften ausgelagerten Kreisaufgaben. Gemäß § 104 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 48 LKrO vertritt der Landrat den Landkreis in Gesellschafterversammlungen von Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen der Landkreis beteiligt ist. Mit Ausnahme der Geschäfte der laufenden Verwaltung hat der Landrat in dieser Funktion vor Beschlüssen (als Gesellschafterversammlung) die Weisung des Kreistags einzuholen (§ 42 Abs. 2 Satz 1 LKrO analog).

Der geplante Klinikneubau gilt unstrittig als wichtige Angelegenheit für den Landkreis.

Mit dieser Beratungsunterlage soll der Kreistag über den aktuellen Sachstand und die weiteren Planungsschritte informiert werden sowie den weichenstellenden Beschluss für den Neubau aus dem Jahre 2012 auf Basis des aktuellen Planungsstandes bekräftigen.

Dies wäre ein wichtiges Signal des neu konstituierten Kreistages an die Bevölkerung im Landkreis Göppingen: Der Landkreis und die Kreisräte stehen geschlossen hinter diesem zukunftsweisenden Neubauprojekt.

Zudem soll die Geschäftsführung der AFK GmbH mit der weiteren Umsetzung der

vorzuziehenden Maßnahmen beauftragt werden. Diese Entscheidung stellt kein

Geschäft der laufenden Verwaltung dar, so dass hierfür ein förmlicher Weisungsbeschluss durch den Kreistag an die Gesellschafterversammlung erforderlich ist.

Ziel des Finanzdezernats ist es, die AFK GmbH bei allen finanziellen Fragestellungen

begleitend zu unterstützen und insbesondere die Interessen des Landkreises bei Verhandlungen mit Dritten, wie z. B. Sozialministerium, zu vertreten. Umgekehrt sollen baldmöglichst die konkreten Kostenschätzungen in das Finanzkonzept 2020+ einfließen.

 

Geschäftsführer Dr. med Jörg Noetzel erläutert die wirtschaftliche Entwicklung der Klinik

 

Die Patientenzahl hat sich sehr erfreulich entwickelt. Zurzeit wird eine Medizinstrategie entwickelt, in der auch der Fortbestand der Helfensteinklinik festgeschrieben werden soll.

Die Helfensteinklinik deckt ein Gebiet ab, in der die Klinik Am Eichert nicht unbedingt tätig ist. 25 % der Notfälle im Kreis deckt die Helfensteinklinik ab.

Das Jahr 2015 ist gut angelaufen. Nicht nur die Zahl der Grippepatienten trägt dazu bei. Optimiert werden die Patientenströme. Kooperationsgespräche finden mit dem Christophsbad statt.

Über laufende Sanierungserfolge berichtete Geschäftsführer Wolfgang Schmid. Knapp 1000 Fälle hatten die Kliniken im letzten Jahr mehr. Wahlleistungserlöse konnten um 8 % gesteigert werden. An der Helfensteinklinik gibt es eine deutlich verbesserte Leistungsentwicklung als erwartet. Die Wäscherei wurde ohne betriebsbedingte Kündigungen sozialverträglich geschlossen. In Geislingen wurde ein BHKW in Betrieb genommen. Auch 2015 wird in Geislingen weiter investiert, u.a. werden neun Patientenzimmer in einer Komfortstation eingerichtet.

 

Geschäftsführer Wolfgang Schmid über den derzeitigen Planungsstand

 

Für die Planungsphase sind bis auf wenige Fachplaner alle Projektbeteiligte in die Projektorganisation eingebunden. Die operative Projektleitung wird von Herrn Foglia wahrgenommen, der seit 01.07.2014 bei der ALB FILS KLINIKEN GmbH angestellt ist. Unterstützt wird er dabei vom Projektsteuerer (Büro Hitzler) sowie von den Geschäftsbereichsleitern Betriebsmanagement, Herrn Vater und Technik, Herrn Ruschel.

Zentrales Organ der ALB FILS KLINIKEN GmbH für übergeordnete Entscheidungen ist neben der Geschäftsführung der „Lenkungsausschuss Klinik-Neubau“. Hier trifft sich die Geschäftsführung 14-tägig mit den Baubeteiligten (Projektleiter, Projektsteuerer, Architekt, Betriebsorganisation) und Vertretern aus dem Krankenhaus (z.B. Ärztlicher Direktor, Pflegedienstleitung, Betriebsrat sowie Vertreter der Geschäftsbereiche), um übergeordnete Entscheidungen zu fällen. Daneben besteht als beratendes Organ die Baukommission.

 

Das bereits vor der Architektenauswahl erklärte Ziel, die Neubauplanung in einem gemeinsamen Prozess zwischen Architekt, Prozessplaner und Nutzern von „innen nach außen“ zu entwickeln wird aufrecht erhalten. Mit dem Stuttgarter Architekturbüro ARCASS wurde ein Partner gefunden, der diesen Weg unterstützt, die im Konzept für die Betriebsorganisation und die von den Nutzern formulierten Anforderungen aufnimmt und im Rahmen des baulich und finanziell Machbaren in Abstimmung mit der Geschäftsführung zu einem Gesamtentwurf entwickelt. Die Architektenauswahl im Sommer 2014 wurde im Rahmen eines EU-weiten VOF Verfahrens mit sogenannten Lösungsvorschlägen vorgenommen. (Anmerkung: Bei einem klassischen Architektenwettbewerb wird die Entscheidung für ein Büro auf Grundlage einer für den Wettbewerb erstellten Entwurfsplanung getroffen. Die weitere Planung setzt in Folge auf dieser Entwurfsplanung auf und kann nur noch marginal geändert werden.) Das beim Klinik-Neubau gewählte Auswahlverfahren für den Architekten – VOF-Verfahren mit Lösungsvorschlägen – bietet dem Bauherrn große Flexibilität bei der Planung. So kann bei fortschreitender Erkenntnistiefe die

Planung kontinuierlich angepasst werden. Die Geschäftsführung hat diese Möglichkeit genutzt. Unter anderem wurde eine optimierte Einpassung in das vorhandene Grundstück geprüft. Die vom Architekten ausgearbeiteten Vorschläge wurden dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung im Dezember 2014 vorgestellt. Der Aufsichtsrat stimmte der Errichtung der Klinik in einem Bauabschnitt mit Drehung des gesamten Gebäudekörpers hin zur Stadt als zukunftsweisende und weiter zu verfolgende Planungsvariante zu.

 

Die vom Aufsichtsrat beschlossene Variante zeichnet sich durch folgende Vorteile aus:

>          Die großzügige zentrale Eingangshalle mit übersichtlicher und direkter Zuordnung der sternförmig organisierten Funktionsbereiche erleichtert die Orientierung für Patienten und Besucher und wird auch aus Nutzersicht sehr begrüßt.

>          Die Anordnung von je zwei Stationen zu einem „Kompaktring“ erlaubt das Zusammenschalten von je zwei Stützpunkten zu einem synergetisch optimierten Doppel-Stützpunkt mit kurzen Wegen (Vorteile bei Nachtwache, Vertretungsregelung usw.).

>          Das Gebäude ist zukunftsoffen angelegt und kann bei Bedarf flexibel erweitert werden (neue medizinische Entwicklungen, demographische Entwicklung, Hygieneanforderungen für Isolierfälle, neue Therapiefelder, Ausbau Komfortbereich, neue Funktionsangebote).

>          Die Anordnung der Bettenhäuser vermeidet das Problem der „Einsehbarkeit“ von gegenüberliegenden Zimmern.

>          Im Zuge der Planung wird auch das Parkhaus der neuen Gebäudeausrichtung angepasst.

>          Die Drehung des Gebäudes um ca. 30° parallel zur Eichertstraße befreit den Neubau aus der bisherigen Zwängung zwischen Eichertstraße und Dr.-Paul-Goes- Weg und erlaubt einen großzügigen Vorplatzbereich mit Öffnung Blickrichtung Göppingen.

>          Der Parkplatz P2 (Nordparkplatz) ist optimal auf kurzem Weg dem Haupteingang zugeordnet.

>          Die Ergänzungsgebäude (Versorgungszentrum, Bildungszentrum und opt. Ärztehaus) sind gut in das Gesamtensemble einbezogen und auf kurzen Wegen erreichbar. Die Weiterentwicklung der Planungen führen gegenüber dem Lösungsvorschlag aus dem Auswahlverfahren zu keiner veränderten Kostensituation, da Kenngrößen wie Raumprogramm, Hauptnutzfläche und Kubatur trotz anderer Anordnung nicht verändert wurden. Es wird ausschließlich der aktuelle und künftige Bedarf des Klinikstandortes der Klinik am Eichert im Bauprogramm abgebildet. Kapazitäten für die Helfenstein Klinik sind nicht vorgesehen.

Der Planungsprozess auf Grundlage Planen und Bauen in einem Bauabschnitt befindet sich derzeit in der Phase der Vorplanung. Diese Phase wird im Sommer 2015 abgeschlossen sein und in die Entwurfsphase übergehen.

 Vorplanung Neubau Klinik am Eichert_Luftbild

Auf Grundlage des HWP-Gutachtens wurde seinerzeit von den Gremien die sogenannte HWP-Variante 4 „Neubau in zwei Phasen“ als die weiter zu verfolgende Variante befürwortet.

Gemäß HWP-Gutachten verursacht das „Bauen in zwei Phasen“ Mehrkosten von 11,2 Mio€ gegenüber dem „Bauen in einem Zuge“. Davon 10,2 Mio€ Baukosten und 1 Mio€ für „verlorene Investitionen“ in den Bestand in den letzten 1,5 Jahren. Aus damaliger Sicht bestanden gute Gründe die Variante 4 zu favorisieren, da der größte und dringendste Handlungsbedarf im OP-Zentrum und in der Intensivstation lokalisiert war. Ausschlaggebend war, dass der Hersteller Maquet ankündigte, den technischen Support für die vorhandenen OP-Tisch-Systeme ab Ende 2015 einzuschränken und eine Ersatzteilversorgung nicht mehr garantiert werde.

Die HWP-Variante 4 bot die Möglichkeit, den OP- und Intensiv-Bereich möglichst schnell durch das Vorziehen eines ersten Bauabschnitts zu ersetzen. Daher haben ALB FILS KLINIKEN GmbH der Aufsichtsrat und der Kreistag in Ihren Sitzungen vom 09.11.2012 bzw. 30.11.2012 beschlossen, die HWP-Variante 4 mit „Bauen in zwei Phasen“ weiterzuverfolgen. Der Mehraufwand schien angemessen.

Im Abstand von zwei Jahren und in Kenntnis des aktuellen Planungsstandes sowie aller vorliegender Informationen wurde dieser Sachverhalt von den Beteiligten nochmals kritisch hinterfragt.

Der Handlungsbedarf im OP besteht grundsätzlich nach wie vor. In enger Abstimmung mit dem neuen OP-Manager konnten einige Aussagen inzwischen relativiert werden, zudem wurde ein Konzept erarbeitet, wie ein sicherer OP-Betrieb auch nach Ablauf der Ersatzteilgarantie von Maquet (ab nächstem Jahr) sichergestellt werden kann. Auch beim Bauen in zwei Abschnitten wären bis zur Inbetriebnahme des sogenannten 1. Bauabschnittes in 2019 vier Jahre zu überbrücken gewesen. Die Inbetriebnahme des Klinikgebäudes beim Bauen in einem Abschnitt ist für 2021 geplant. D.h. der notwendige Überbrückungszeitraum verlängert sich beim Bauen in einem Bauabschnitt um ca. 1,5 Jahre und wird vom neuen OP-Manager als machbar eingeschätzt. Das Konzept sieht vor, dass bspw. die intensive Wartung und der Austausch von Verschleißteilen vorgezogen werden, es werden Ersatzteile auf Lager genommen und es werden ggf. gebrauchte Säulen bzw. mobile OP-Tische beschafft. Die jährlichen Kosten inkl. Wartung werden bis 2017 zwischen 50 – 100 T€ liegen. Ab 2018 fallen die Kosten nach Aufwand an.

Insgesamt überwiegen die Vorteile der Errichtung des Klinikgebäudes in einem Bauabschnitt im Sinne des Gesamtprojektes. So fallen geringere Planungs- und Baukosten an, eine prozessoptimierte Planung ist möglich und die Betriebskosteneinsparungen können früher realisiert werden. Des Weiteren fallen aufgrund der kürzeren Gesamtbauzeit die Baupreissteigerungen in geringerer Höhe an.

Bei der Realisierung in einem Bauabschnitt entfällt zudem der parallele Betrieb von 1. Bauabschnitt Neubau und Bestandsgebäude. Im Sinne des Patientenkomforts und auch der Betriebsorganisation spricht dies neben den o.g. Punkten für die Errichtung des Klinikgebäudes in einem Bauabschnitt.

 

In zahlreichen Arbeitstreffen mit den Nutzergruppen und der Geschäftsführung wurden die strukturgebenden Festlegungen im Konzept für die Betriebsorganisation (z.B. Anordnung der Bereiche im Gebäude) erarbeitet und abgestimmt. Herr Dr. Jaeger, archimeda, begleitet diesen Prozess intensiv. Im weiteren Verlauf werden die Anordnung der Räume und die Funktionalität der Fachbereiche in enger Abstimmung zwischen Nutzergruppen und Architekt festgelegt, um gute Voraussetzungen für effiziente Abläufe (z.B. kurze Wege, Patientenservice, Arbeitseffizienz) und Flächenoptimierung zu erreichen (z.B. gemeinsame Nutzung von Überwachungsbereichen). Der Grundriss der Pflegestationen wurde intensiv mit der Pflege diskutiert und die Prozesse wurden bereits im kleinen Maßstab simuliert. Im Frühjahr 2015 wird gemeinsam mit der Pflege in einer leerstehenden Halle in Süßen eine 1:1-Simulation der Kernprozesse einer Pflegestation durchgeführt. Hierzu werden die entsprechenden Grundrisse im Maßstab 1:1 markiert und die Pflegekräfte simulieren mit Patientenbetten Abläufe. Ziel ist es, die Praxistauglichkeit der Planung unter „Echtbedingungen“ frühzeitig zu bestätigen.

Betriebsorganisation, Layoutplanung und Architektur arbeiten gut und in enger Abstimmung zusammen, so dass sich ein kontinuierlicher Prozess mit gegenseitiger Ergänzung ergibt.

 

Im Juni 2013 wurde mit dem Sozialministerium das Funktions- und Raumprogramm des 1. Bauabschnitts (Stand der damaligen Planung war Bauen in zwei Bauabschnitten) abgestimmt. In der Folge wurde das Bauprojekt in das Krankenhausbauprogramm des Landes Baden-Württemberg aufgenommen und eine erste Planungsrate i.H.v. 3 Mio€ gewährt. Weitere Gespräche mit dem Sozialministerium fanden statt. Anfang Dezember 2014 wurde das Sozialministerium über den aktuellen Planungsstand und die Absicht die Klinik in einem Abschnitt zu errichten informiert und um eine Einschätzung gebeten. In den Gesprächen befürwortete das Sozialministerium grundsätzlich die Weiterentwicklung der Planung.

Die Planungsänderung von Bauen in zwei Abschnitten hin zum Bauen in einem Abschnitt erfolgte mit kleiner zeitlichen Verzögerung parallel zur Änderung im Städtebaulichen Konzept mit dem Standorttausch KiTa und Wohnbebauung. Zum Zeitpunkt der Beiratsklausurtagung am 14.11.2014 in Bad Boll lag die Weiterentwicklung der Planungen für einen Bauabschnitt lediglich in Grobzügen vor. Ziel der Beiratsklausurtagung war an erster Stelle die Einbindung der in der Kommunalwahl im Mai neu gewählten Kreistags- und damit Klinik-Beiratsmitglieder in die Klinikbelange. Des weiteren war Inhalt dieser Klausurtagung der Klinik-Neubau und dabei insbesondere die Änderung des Städtebaulichen Konzeptes mit dem Standorttausch KiTa und Wohnbebauung, welchem der Aufsichtsrat am 05.11.2014 zugestimmt hatte. Die Geschäftsführung hat in der Beiratsklausurtagung bei der Vorstellung des Sachstandes zum Klinik-Neubau darauf hingewiesen, dass derzeit die Option Bauen in einem Abschnitt geprüft werde und die Architekten eine weitere Planungsvariante ausarbeiten.

Entsprechend den Regularien muss einer solchen Planungsänderung zunächst der Aufsichtsrat zustimmen. Eine positive Aussage der Förderbehörde zur geplanten Änderung war Voraussetzung für die Zustimmung des Aufsichtsrates. Die Geschäftsführung hat sich im Termin am 01.12.2014 mündlich mit dem Sozialministerium dazu abgestimmt. Der Termin war ursprünglich für den 12.11.2014 vorgesehen und wegen einer zeitlichen Kollision auf den 01.12.2014 verschoben worden. Ursprüngliche Absicht des Termins war es, den Kontakt zum Sozialministerium aufrecht zu erhalten, das Planungsteam vorzustellen und das weitere Vorgehen beim Funktions- und Raumprogramm gemeinsam abzustimmen. Die Geschäftsführung hat diesen Termin dann auch genutzt, um die Planungsänderung mit dem Sozialministerium vor Abstimmung im Aufsichtsrat zu besprechen. In der Aufsichtsratssitzung am 09.12.2014 wurde der Planungsänderung hin zum Bauen in einem Abschnitt zugestimmt. Des Weiteren wurde die Geschäftsführung beauftragt, für die nächste Sitzung am 24.02.2015 die Bekräftigung des weichenstellenden Beschlusses vorzusehen und anschließend für den Kreistag vorzubereiten (13.03.2015). Grundsätzlich wäre es möglich gewesen, die Planungsänderung in der Kreistagssitzung am 30.01.2015 vorzustellen. Es wurde jedoch entschieden, dass erst nach Zustimmung des Aufsichtsrates am 24.02.2015 zur Bekräftigung des weichenstellenden Beschlusses der Beirat und anschließend der Kreistag über beide Themen informiert bzw. um Zustimmung gebeten werden. Die Fraktionsvorsitzenden wurden in der Baukommissionssitzung am 27.01.2015 über die Planungsänderung informiert.

Derzeit wird das Funktions- und Raumprogramm vervollständigt und für die Abstimmung mit dem Sozialministerium gesondert aufbereitet und erläutert. Das Sozialministerium und die Vermögen und Bau Baden-Württemberg werden im Anschluss daran das Funktions- und Raumprogramm prüfen.

 

Grundsätzlich besteht Einigkeit zwischen Geschäftsführung und Stadtverwaltung, dass für die Realisierung der Wohnbebauung im Wäldchen die Hochspannungsleitung unter die Erde verlegt werden muss, da sonst für die Wohnungen keine Akzeptanz besteht. Für Planung und Umsetzung der Maßnahme werden rd. 2 Jahre angesetzt. Die Stadtverwaltung hat erklärt, dass die Verlegung der Stromtrasse als gemeinsame Aufgabe von Stadt und AFK / Landkreis gesehen wird und die Kosten gemeinsam getragen werden sollen. Darüber hinaus wird angestrebt, die EnBW als Betreiber der Trasse, an den Kosten zu beteiligen, damit die Quote für jede Seite sinkt. Hierzu werden derzeit Daten zur unterschiedlichen Belastung von Freileitung und Erdkabel recherchiert und ein Termin mit dem Technischen Vorstand der EnBW abgestimmt.

 

Die Abbruchkosten für das Bestandsgebäude am Ende der Gesamtbaumaßnahme wurden von HWP im Gutachten mit 6,3 Mio€ angesetzt. HWP hatte seinerseits vier Angebote eingeholt und einen Mittelwert angenommen (die Angebote reichten von 4,5 Mio€ bis 7,3 Mio€, inklusive eines Ansatzes für Schadstoffbeseitigung). Herr Prof. Hofrichter hat diesen Ansatz bestätigt.

Die Geschäftsführung lässt derzeit das im Hause vorhandene Schadstoffgutachten aus den 1990er Jahren (Erfassung aller Schadensstellen) sowie die Unterlagen aus der Brandschutz- und Asbestsanierung in den Jahren 2000 ff. auswerten, um den Ansatz im HWP-Gutachten nochmals gegen zu prüfen. Nach Abschluss der internen Prüfung soll eine gutachterliche Stellungnahme beauftragt werden. Das Ergebnis wird im Sommer vorliegen und dem Aufsichtsrat vorgestellt. Der ermittelte Kostenansatz wird in die bis dahin vorliegende Kostenschätzung eingerechnet.

Unabhängig vom Neubau der Klinik am Eichert wären Schadstoffthemen auch bei der Entwicklungsalternative „Bestandssanierung“ gegeben.

 

Es ist Beschlusslage, dass die ALB FILS KLINIKEN GmbH die vorzuziehenden Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 25 Mio€ (Grobkostenschätzung Projektsteuerer) finanziert und deshalb entweder ein Darlehen aufnimmt bzw. den anfallenden Kapitaldienst trägt.Die Wohnbebauung ist nach dem Standorttausch von KiTa und Wohnbebauung im Rahmen des Städtebaulichen Konzeptes auf dem sogenannten Wäldchen projektiert. Die Rodung des Wäldchens musste in der Frostperiode bis spätestens zum 28.02.2015 abgeschlossen sein. Die Baumfällarbeiten wurden unter Berücksichtigung der Maßnahmen und Auflagen aus dem Umweltbericht zum B-Plan und fachlicher Begleitung und Aufsicht des Büros StadtLandFluss (Ersteller des Umweltberichts) in der KW 8 durchgeführt. Zusätzlich wurden bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme das Forstamt sowie der Umweltbeauftragte der Stadt eingebunden. Das B-Planverfahren „Wäldchen“ hat die Planreife erreicht. Somit kann auf dieser Grundlage eine Genehmigungsplanung erstellt werden und anschließend der Bauantrag eingereicht werden.

Bisher war vorgesehen, dass die Umsetzung des Bauvorhabens durch die Kreisbaugesellschaft Filstal mbH erfolgen kann. Auf Grund von vergaberechtlichen Hinweisen des Kreisprüfungsamtes Ende Januar 2015 fand am 23.02.2015 ein Gespräch zwischen Herrn Landrat Wolff, dem Kreisprüfungsamt und den Geschäftsführungen der Kreisbau Filstal und den ALB FILS KLINIKEN statt. Im Ergebnis verständigten sich anschließend Herr Landrat Wolff und die Geschäftsführungen darauf, dass eine Direktvergabe an die Kreisbau Filstal nicht vergaberechtskonform wäre und daher nicht umgesetzt wird. Der Aufsichtsrat stimmte in seiner Sitzung am 24.02.2015 dieser Entscheidung zu.

Derzeit werden mögliche Alternativen geprüft. Umsetzungsvarianten sind:

  • Suche nach Investor über Investorenwettbewerb
  • ALB FILS KLINIKEN GmbH ist selbst Investor (Einzelvergabe oder bauen mit
  • Generalunternehmer).

Der Aufsichtsrat wird sich in Kürze in einer Sondersitzung zum weiteren Vorgehen abstimmen und entscheiden, welche Umsetzungsvariante weiter zu verfolgen ist, um zeitliche Verzögerungen in Grenzen zu halten. Dennoch ist von einem verzögerten Baubeginn um wenige Monate auszugehen.

Für das Teilprojekt Wohnbebauung werden in der Grobkostenschätzung des Projektsteuerers mit Stand Juli 2014 auf Kostenbasis 2011 (ohne Berücksichtigung Baukostenindexsteigerung) rd. 16 Mio€ angesetzt.

 

Durch die Änderung des städtebaulichen Konzepts im Herbst 2014 (Standorttausch Wohnbebauung und KiTa) werden die weiteren Planungsschritte auch mit der Stadtplanung abgestimmt. Die Planung wird durch das KHBA durchgeführt. Aufgrund des Standorttausches kommt es hier wie auch bei der Wohnbebauung zu einer zeitlichen Verzögerung von wenigen Monaten. Sobald die Entwurfsplanung vorliegt wird das KHBA in Abstimmung mit der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat die Ausschreibung für die schlüsselfertige Erstellung der KiTa veröffentlichen. Derzeit werden die Notwendigkeit und die Auswirkungen (Baukosten und künftige Betriebskosten inkl. Personal) einer Aufstockung auf 80 Plätze geprüft. Für das Teilprojekt KiTa werden in der Grobkostenschätzung des Projektsteuerers mit Stand Juli 2014 auf Kostenbasis 2011 (ohne Berücksichtigung Baukostenindexsteigerung) rd. 2,2 Mio € angesetzt.

 

Das Teilprojekt Parkhaus mit 800 Stellplätzen soll im Rahmen von „Planen und Bauen“ durch einen Generalunternehmer realisiert werden. Derzeit läuft das EU-weite Vergabeverfahren.

Grundlage der Ausschreibung war eine vom KHBA in Abstimmung mit der AFKALB GmbH erstellte funktionale Leistungsbeschreibung. Nach zwischenzeitlich erfolgtem Teilnahmewettbewerb haben fünf Bieter die Ausschreibungsunterlagen für „Planen und Bauen“ erhalten. Am 24.04.2015 ist Abgabefrist für die Angebote und Planungskonzepte. Im anschließenden Verhandlungsverfahren soll ein geeigneter Partner gefunden werden, der das Parkhaus auf der Grundlage der vom KHBA entwickelten Vorplanung (funktionale Leistungsbeschreibung) weiter entwickelt und schlüsselfertig erstellt. Die Beauftragung des Generalunternehmers wird voraussichtlich im Sommer 2015 erfolgen können. Für das Teilprojekt Parkhaus werden in der Grobkostenschätzung des Projektsteuerers mit Stand Juli 2014 auf Kostenbasis 2011 (ohne Berücksichtigung Baukostenindexsteigerung) rd. 7 Mio. € angesetzt.

 

Der Baubeschluss wird auf Grundlage der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI) mit dafür aufgestellter Kostenrechnung Ende 2015 / Anfang 2016 gefällt.

 

Die zuständigen Gremien haben Ende 2012 (Kreistag am 30.11.2012) und Anfang 2013 (Gesellschafterversammlung am 01.02.2013) einen weichenstellenden Beschlüssen für die weitere bauliche Entwicklung des Klinikstandortes am Eichert gefasst. Grundlage war das HWP-Gutachten vom Mai 2012. Die Kosten für die Gesamtbaumaßnahme wurden von HWP mit 347 Mio. € (Kostenbasis 2011) beziffert, davon rd. 294 Mio. € für den reinen Klinik-Neubau (inkl. Abriss und Investitionen im Bestand), rd. 29 Mio. € für Versorgungs- und Bildungszentrum sowie rd. 24 Mio. € für die vorzuziehenden Maßnahmen. Des Weiteren wurde die Geschäftsführung der ALB FILS KLINIKEN GmbH im Juli 2013 von der Gesellschafterversammlung beauftragt, die planerischen und planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Kindertagesstätte, das Parkhaus und die Wohnbebauung als vorzuziehende Maßnahmen voranzutreiben.

Im Juli 2014 führte der Projektsteuerer eine Grobkostenschätzung nach der Kostenflächenartenmethode durch. Auf Kostenbasis 2011 (wg. Vergleichbarkeit mit dem HWP-Gutachten) ermittelte der Projektsteuerer Gesamtkosten i.H.v. 361 Mio€, davon rd. 304 Mio€ für den reinen Klinik-Neubau (inkl. Abriss und Investitionen im Bestand und Inbetriebnahme), rd. 32 Mio€ für Versorgungs- und Bildungszentrum sowie rd. 25 Mio€ für die vorzuziehenden Maßnahmen. Eine Baukostenindexsteigerung wurde weder bei HWP noch beim Projektsteuerer eingerechnet und würde auch bei einer Kernsanierung des Bestandsgebäudes zum Tragen kommen.

Der Baubeschluss durch den Kreistag und die Gesellschafterversammlung kann erst mit Abschluss der Entwurfsplanung des Klinikgebäudes inkl. Kostenberechnung, nach erfolgter Förderzusage des Landes, nach Festlegung der Finanzierung mit den zu beteiligenden Banken und nach Abstimmung der endgültigen Finanzierung mit dem Finanzdezernenten Ende 2015 / Anfang 2016 gefällt werden.

Auf Grundlage des oben ausgeführten Sachstandes hat der Aufsichtsrat der ALB FILS KLINIKEN GmbH in seiner Sitzung am 24.02.2015 der Bekräftigung des weichenstellenden Beschlusses für die weitere bauliche Entwicklung des Klinikstandortes am Eichert inkl. der vorzuziehenden Maßnahmen zugestimmt. Der Aufsichtsrat empfiehlt dem Kreistag und der Gesellschafterversammlung den Beschluss gleichlautend zu fassen und die Geschäftsführung zu beauftragen die vorzuziehenden Maßnahmen Parkhaus, Kindertagesstätte und Wohnbebauung weiter zügig voranzutreiben.

Dies ist ein wichtiges Signal des neu konstituierten Kreistages an die Bevölkerung im Landkreis Göppingen: Der Landkreis und die Kreisräte stehen geschlossen hinter diesem zukunftsweisenden Neubauprojekt.

Die Geschäftsführung wird die Planungen für die Gesamtbaumaßnahme weiter vorantreiben, um Ende 2015 / Anfang 2016 den zuständigen Gremien die Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) für das Neubauprojekt Klinik-Neubau am Eichert vorlegen zu können. Dies ist Voraussetzung für die Fördergespräche mit dem Land.

 

Manfred Erle von der Projetfirma arcass erläuterte ergänzend die Vorplanungen zum Projekt. Er ist zuständig für die genaue Bauplanung, Raumplanung mit genauen Zeichnungen und Modellen. Dazu gehört auch die Verteilung der Bauwerke auf dem verfügbaren Gelände mit unterirdischen Versorgungswegen. Ergebnis der Planungen war eine sehr kompakte Verteilung der Räume mit sehr kurzen Wegen und leichter Orientierung für Mitarbeiter, Patienten und Besucher.

Wichtig ist hierbei, so Erle, dass man sich die Option offen hält, laufend neue Erkenntnisse in die Planung einzubauen. Am Ende soll die beste Lösung stehen, die dann mind. 40 Jahre voll funktionsfähig bleibt. Zurzeit wird mit 644 Betten geplant. Eine Erweiterung von 228 Betten im Baukörper ist möglich, genauso wie Erweiterungsbauten.

Trotz aller Kompaktheit haben alle Zimmer Zugang zum Tageslicht.

Der kompakte Bau verlangt aber jetzt den Bau in einem Zug.

 

Alle Ausführungen bekamen den Beifall aller Fraktionen!

 

Wolfgang Rapp, CDU: Die Diskussion hat uns klar gemacht, wie bedeutend das Thema für die Bevölkerung ist. Wir stehen vor einem schwierigen Spagat, zwischen Offenheit und Verschwiegenheit. Er versicherte, dass nie etwas verschwiegen wurde. Die Diskussion nannte er Phantomdiskussion, da sie auf Falschmeldungen beruhe. Die Schließung der Helfensteinklinik war für uns nie ein Thema. Wir vertreten die Öffentlichkeit, wir haben das Vertrauen der Bevölkerung. Deshalb erwarten wir Vertrauen in unsere Arbeit. Wir sind glaubwürdig, versicherte Rapp. Durch die negative Diskussion hat man der Klinik Schaden zugefügt. Alle Forderungen diesbezüglich waren unangebracht. Falsches wir auch durch ständiges Widerholen nicht wahrer. Unmissverständlich griff Rapp hier die NWZ für deren Berichterstattung an, ohne deren Namen zu nennen. Wir stehen zur Klinik und werden uns dafür einsetzen, dass das hohe Niveau der Klinik erhalten bleibt.

 

Sascha Binder, SPD: Wir sind für den Neubau, da er wirtschaftlicher und konkurrenzfähiger ist. Änderungsantrag: nicht auf alte Beschlüsse verweisen, die heute keinen Bestand mehr haben. Deshalb mehr Variabilität im Antrag aufnehmen. Irritationen durch doppeldeutige Formulierungen in den Verschiedenen Planungen. Kostenschätzungen sind eine „Wolke“, niemand kann die Kosten heute seriös beziffern, alles sind grobe Schätzungen, warnte Binder.

 

Martina Zeller-Mühleis, Grüne: Wir sind alle dabei, wenn es um größtmögliche Transparenz geht. Kosten sind „Kaffeesatzleserei“, so Zeller-Mühleis, wir brauchen eine verlässliche Kostenplanung um uns dann über eine seriöse Finanzierung zu unterhalten.

 

Werner Stöckle, FW: Ganz ganz hervorragendes Team an Planern und Steuerern, auf das man sich verlassen kann. „Es ist nicht verboten, jeden Tag gescheiter zu werden!“ ermahnte Stöckle, „es ist nicht mit einem Beschluss getan“.

 

Hans Georg Frey, FDP: Wir alle haben die GmbH gegründet und müssen uns jetzt mit den Spielregeln abfinden. Wir unterstützen den Beschluss wie vorgestellt.

Christian Stähle, Linke: Lob für die Mitarbeiter der Klinik. Wo ist der Maulwurf? Er sitzt in der Kreisverwaltung, nicht im Kreistag. Spart nicht mit Kritik am Krisenmanagement, dass viele falsche Interpretationen erst möglich machte.

Landrat Wolff nahm jetzt ausführlich Stellung zu den Ausführungen von Stähle, der sich auch in den letzten Wochen lebhaft an der „Empörungskultur“ beteiligt hatte.

SPD-Änderung: … und favorisiert den Bau in einem Abschnitt. Die Geschäftsführung beauftragt die Gesellschafterversammlung die vorgezogenen Baumaßnahmen voranzutreiben.

Schmid: Belegbare Kostenschätzungen erst im Sommer.

 

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