Geislingen: Aus der Beratung des Gemeinderats vom 27. April 2016

Beschlussübersicht

–           Die Verwaltung legte dem Gremium eine Stellungnahme zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans vor. Diese zielt explizit darauf ab die Maßnahme B10 neu nicht bis Geislingen Mitte sondern bis Geislingen Ost in den Vordringlichen Bedarf aufzunehmen. Der Gemeinderat hat dieser Stellungnahme einstimmig zugestimmt. Nicht nur die Umlandgemeinden, auch die Landtags- und Bundestagsabgeordneten des Landkreises sowie Landrats Edgar Wolff und Kreisverkehrsplaner Jörg Michael Wienecke ebenso wie die Bürgerinitiative B 10 Neu unterstützen dieses Anliegen indem sie ihrerseits eine Stellungnahme abgeben. Auch die IHK und Vertreter von Gewerbe und Einzelhandel räumen die Dringlichkeit des dringend notwendigen Weiterbaus der B10 Neu bis Amstetten ein. Auch das Stuttgarter Ministerium und das Regierungspräsidium stehen auf Seiten der B10-Verfechter. Auch Privatpersonen sind aufgefordert ihre Meinung zu diesem Thema zu sagen. Unter BMVI-Prins Bundesverkehrswegeplan kann jeder übers Internet dazu seine Stellungnahme abgeben.

           Für das das neue Baugebiet in der Georg-Burkhardt-Straße gibt es bereits etliche Interessenten. Deshalb setzte der Gemeinderat jetzt auch mit mehrheitlichem Beschluss die Vergabebedingungen für die Bauplätze fest. Der Kaufpreis pro Quadratmeter beträgt 260,00 Euro. Darin enthalten ist der Preis für Grund- und Boden, Erschließungs-und Abwasserbeitrag sowie Kanalhausanschluss, Wasserhausanschluss, naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sowie Vermessungs-gebühren. Für jedes in der Familie lebende Kind unter 18. Jahren erhält der Grundstückskäufer einen Abschlag von 2.000,00 Euro. Sollte es für die Grundstücke mehrere Kaufinteressenten geben werden folgende Kriterien berücksichtigt: Kinder unter 10 Jahren, Kinder zwischen 10 und 18 Jahren sowie auch der Selbstbezug des Wohngebäudes für mindestens 18 Monate. Für jedes Kriterium gibt es eine bestimmte Anzahl von Punkten. Derjenige Bewerber mit den meisten Punkten erhält den Zuschlag. Sollte Stimmengleichheit vorliegen entscheidet der Verwaltungsausschuss über die Grundstücksvergabe.

–           Für das Personal in der Mensa des Michelberg-Gymnasiums wird der Stellenumfang von derzeit 75 % auf 100 % erhöht. Auch bei der Personalausstattung der Mensa in der Lindenschule wird der Stellenanteil von derzeit 80 auf 90 % erhöht. Dies verursacht jährlich zusätzliche Personalkosten von 15.000,00 Euro. Die Personalaufstockung ist notwendig, da die Anzahl der Mensa-Gäste an beiden Schulen stark zugenommen hat und ohne Ableistung von Überstunden der Mensabetrieb derzeit nicht aufrechterhalten werden könnte.

–           Künftig haben die Rathaus-Fraktionen die Möglichkeit, eigene Beiträge mit kommunalpolitischen Bezug im Amtsblatt „Stadtinfo“ zu veröffentlichen. Dies basiert auf der seit Dezember vergangenen Jahres geänderten Gemeindeordnung. Das Redaktionsstatut stellt pro Fraktion ein Grundkontingent von 25 Zeilen zur Verfügung. Um jedoch vor Wahlen die Chancengleichheit zu wahren dürfen 2 Monate vorher keine Veröffentlichungen der Fraktionen im Amtsblatt „Stadtinfo“ erfolgen. Das Redaktionsstatut wurde mit 17 Jastimmen und einer Enthaltung verabschiedet. Den vollständigen Text des Redaktionsstatuts finden Sie in der heutigen Ausgabe der StadtInfo unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“.

–           Der Gemeinderat beschloss im Rahmen des Haushaltsplans 2015 einen Budgetrahmen in Höhe von 18.300.675 Euro. Während des Jahres  kam es immer wieder zu Verschiebungen, Zuschlägen und Sperrvermerken, so dass das bereinigte Budget bei 18.212.770 Euro lag. Derzeit sind von diesem Betrag noch 1.818.756,77 Euro übrig. Abzüglich der von den Fachbereichen beantragten Überträge konnten 1.116.384,28 Euro eingespart werden, die dem Haushalt zugutekommen.

–           Einstimmig beschloss der Gemeinderat 1.070.315,06 Euro an Haushaltsausgaberesten im Verwaltungshaushalt und 5.208.404,24 Euro im Vermögenshaushalt. Die Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt belaufen sich auf 10.853.341,87 Euro.

Die größten Haushaltsausgabereste betreffen verschiedene Renovierungsarbeiten an den Schulen der Stadt Geislingen insbesondere die Daniel-Straub-Realschule, das Michelberg-Gymnasium sowie die Schubart-Realschule, die Sanierungsgebiete Altstadtrand, Sternplatz-2. Bauabschnitt/soziale Stadt, Neues Rathaus, Alter Zoll, Sanierung des Eybufers beim Tennisverein, den Radweg Tälesbahntrasse und die Hangsicherung am Tegelberg. Bei den Schulbudgets wurden insgesamt im Verwaltungshaushalt 319.589.85 Euro übertragen. Die Haushaltsreste werden jährlich zum Stand 31.12. übertragen. Allerdings sind bis heute sind von den Haushaltsresten schon wieder Mittel abgeflossen. Beispielsweise ist der Haushaltsrest für die Generalsanierung des Michelberg-Gymnasiums in Höhe von 765.172,39 Euro bereits auf null geschrumpft.

–           Die Stadtverwaltung informierte das Gremium über den Antrag auf Erweiterung des Angebots in den WMF Fabrikverkäufen. Die Factory Outlets sollen um eine maximale Verkaufsfläche von 1.200 Quadratmeter für Bekleidung, allerdings ohne Unterwäsche, Nachtwäsche und Strumpfwaren, sowie eine Verkaufsfläche von 300 Quadratmeter für Schuhe ohne sonstige Lederwaren erweitert werden. Die Waren sind jeweils beschränkt auf Outlet-Waren, die bestimmte Eigenschaften aufweisen müssen, z.B. Produkte mit kleinen Fehlern oder Auslaufmodelle usw. Der Gemeinderat wurde auch informiert über die Bedenken und Stellungnahmen der Aktionsgemeinschaft 5-Sterne e.V. und dem Gewerbeverein sowie über die Auswirkungsanalyse der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung  mbH Ludwigsburg. Da bei diesem Antrag die gesetzlich geforderten Voraussetzungen zur Genehmigung vorliegen haben weder Gemeinderat noch Stadtverwaltung hier einen Entscheidungsspielraum sodass die Baurechtsbehörde dazu verpflichtet ist die Erweiterung der Fabrikverkäufe so wie beantragt zu genehmigen.

–           Der fortgeschriebene Feuerwehrbedarfsplan wurde einstimmig von den Mitgliedern des Gemeinderats genehmigt. Erstmals wurde im Februar 2011 ein Feuerwehrbedarfsplan erstellt und genehmigt. Er ist alle 5 Jahre fortzuschreiben und an die Gegebenheiten anzupassen. Mit dem Feuerwehrbedarfsplan soll eine dem Gefährdungspotenzial und den Aufgaben der Feuerwehr angepasste Bedarfsplanung aufgestellt werden, welche einerseits die Finanzlage der Stadt und andererseits die Notwendigkeit der Ausstattung für eine leistungsfähige Feuerwehr wie sie für die Stadt Geislingen an der Steige und deren Bürgerinnen und Bürger notwendig ist berücksichtigt. Wichtig ist hierbei insbesondere die Bereitstellung von moderner technischer Ausstattung wie z.B. geeignete Einsatzfahrzeuge und fernmeldetechnische Ausstattung der Feuerwache, Ausbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, Gewinnung von Mitgliedern und Jugendarbeit. Der Bedarfsplan zeigt unter anderem auf, welche Einsatzfahrzeuge angeschafft werden müssen und welche Sanierungsmaßnahmen bei der Feuerwache Geislingen und den Feuerwehrgerätehäusern in den Stadtbezirken notwendig sind.

–           Die Olgastraße ist in einem sehr schlechten Zustand. Der Gemeinderat hat deshalb im Haushaltsjahr 2016 Mittel für deren Sanierung bereitgestellt. In der vergangenen Sitzung stellte Ulrich Weingart, von der Tiefbauabteilung nun die Planung zur Sanierung der Olgastraße vor, der auch einstimmig vom Gremium zugestimmt wurde. Es ist eine Fahrbahnbreite von 5,95 Meter bis 6,45 Meter sowie eine Gehweg an der nördlichen Seite mit einer Breite von ca. 1,75 Meter vorgesehen. Neben dem Wohnhaus Olgastraße 12 sollen zwei Längsstellplätze angelegt und auch die Straßenbeleuchtung soll erneuert werden. Die Kosten für die Sanierung belaufen sich auf rund 220.000 Euro.

–           Der Bebauungsplan Nr. 22 /H/1 „Zwischen der Haupt- und Karlstraße und der Rohrach“ wurde einstimmig vom Gemeinderat als Satzung beschlossen. Das Plangebiet wurde als Mischgebiet festgesetzt. Nicht zulässig sind neben Gartenbaubetrieben und Tankstellen unter anderem auch Vergnügungsstätten. Weiter wurde festgesetzt, dass Garagen und Carports nur innerhalb der bebaubaren Fläche zulässig sind. In der privaten Grünfläche sind maximal vier Stellplätze mit maximal 50 Quadratmeter erlaubt, die im Übrigen offenporig angelegt werden müssen. Das Ziel diese Bebauungsplanes ist in erster Linie das sich im Plangebiet befindlich Gebäude zu sichern und dass bei einer eventuellen Neubebauung das Einfügen in das Umfeld berücksichtigt wird. Ebenso soll die Grünfläche erhalten bleiben.

–           Zwischen Geislingen und Amstetten soll nach den Vorstellungen des Landes Baden-Württemberg im Rahmen des Projekts „RadNETZ Baden-Württemberg“ ein Radweg durch das Rohrachtal entstehen. Ziel ist es, durch die Verbindung der Mittel- und Oberzentren ein alltagstaugliches Landesradwegenetz aller wichtigen Hauptradtouren im Land sowie der touristischen Landesradfernwege mit einheitlicher wegweisender Beschilderung zu schaffen. Der Radweg soll parallel zur B 10 ab der Kreuzung Blumenstock über Rorgensteig und Bürgerheim an der Fischzuchtanlage vorbei im Rohrachtal in reizvoller Landschaft entstehen. Genaue Planungen liegen allerdings noch nicht vor, sodass man zu den Kosten auch noch keine Aussage machen kann. Die Stadtverwaltung rechnet aber mit Planungskosten in Höhe von 150.000 Euro. Da im Haushalt 2016 hierfür aber keine Mittel vorgesehen sind genehmigte der Gemeinderat eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 100.000 Euro. Im Haushalt 2017 werden weitere 50.000 Euro eingestellt. Die Planungskosten und die Kosten der Bauausführung werden zu 8 Prozent vom Bund als Verwaltungskostenersatz erstattet. Die Kosten für Grunderwerb und Vermessung oder grundbuchrechtliche Sicherung sowie die Baukosten übernimmt der Bund in voller Höhe. Die Bau- und Unterhaltungslast einschließlich der Verkehrssicherungspflicht geht auf die Kommunen Geislingen an der Steige und Amstetten über. Da der größte Teil des Weges auf Geislinger Gemarkung liegt ist hier federführend die Stadt tätig.

PM

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