Erstattung der Liegenschaftsbezogenen Kosten. Peter Hofelich: „Mit dieser Maßnahme wird das Land seinen Verpflichtungen nachweisbar gerecht.“

Die Ergebnisse der Kostenerstattung für die Liegenschaftskosten bei Stadt- und Landkreisen für das Jahr 2014 sind ermittelt. „Die Landesregierung kommt damit nachweislich ihrem Auftrag nach, die Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung finanziell zu unterstützen“, so Peter Hofelich MdL.

Gemäß § 15 FlüAG (Flüchtlingsaufnahmegesetz BW) beteiligt sich das Land an den Kosten der vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen in den Stadt- und Landkreisen mit einer einmaligen Pauschale (pro Person). Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz beträgt die Pauschale  12.566 EUR im Jahr 2014 (der darin einberechnete liegenschaftsbezogene Anteil betrug 2.508,65 EUR), 13.260 EUR im Jahr 2015 und 13.972 EUR im Jahr 2016. Ab dem Jahr 2017 erhöht sich die Pauschale jährlich um 1,5 %. Nach Verhandlungen im Mai bzw. Oktober 2015 wurde mit den Kommunalen Landesverbänden vereinbart, dass die Stadt- und Landkreise ihre tatsächlich entstandenen Kosten für die Jahre 2014, 2015 und 2016 „spitz“ abrechnen und rückwirkend erstattet bekommen. Dem Landkreis Göppingen werden für das Jahr 2014 einmalig Kosten für liegenschaftsbezogene Ausgaben in Höhe von 37 Euro pro Kopf noch zusätzlich erstattet. Hofelich: „Für den Landkreis Göppingen bedeutet dies, dass die tatsächlichen Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen nahe an der veranschlagten und bereits ausbezahlten Pauschale sind. Somit wurde offensichtlich gute Arbeit in der Abstimmung von Planung und Durchführung geleistet.“

PM

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