Das zweite Pflegestärkungsgesetz eröffnet weiteren 500.000 Menschen erstmals den Zugang zu passgerechten Pflegeleistungen

„Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz haben wir es geschafft, weitere Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen zu schaffen. Mit einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff mit fünf Pflegegraden, statt den bisherigen drei Pflegestufen, und einem neuartigen Begutachtungsverfahren stellen wir die gesamte pflegerische Versorgung auf ein zeitgemäßes und zukunftsfestes Fundament. Dies bedeutet, dass das Gesetz zusätzlich für bis zu 500.000 Menschen erstmals den Zugang zu passgerechten Pflegeleistungen öffnet“, so die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Anette Widmann-Mauz MdB.

Am vergangenen Freitag kamen rund 50 Vertreter aus Gesundheits-, Reha- und Pflegeeinrichtungen zu der Abendveranstaltung mit der Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit in die Rehaklinik Bad Boll, zu der die Landtagsabgeordnete der CDU, Nicole Razavi, zum Thema „Investitionen in eine gesunde Zukunft“ eingeladen hatte. Im Mittelpunkt der Diskussion standen vorwiegend das im November 2015 verabschiedete zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) sowie die allgemeinmedizinische Versorgung im ländlichen Raum.

So sei in Bezug auf das PSG II künftig der Grad der Selbstständigkeit einer Person entscheidend, unabhängig davon, ob ein Mensch körperliche, psychische oder kognitive Einschränkungen habe. Besonders Menschen mit Demenzleiden profitierten davon. Jedoch stellten die Neuregelungen für bisherige Bezieher von Pflegeleistungen keine Schlechterstellung dar, da ein Bestandsschutz alle bestehenden Ansprüche sichere. Zudem wurde über die zunehmend schlechtere allgemeinmedizinische Versorgung des ländlichen Raums diskutiert. Hier waren sich Razavi und Widmann-Mauz einig, dass dieses Problem so schnell wie möglich angegangen werden müsse. Gelöst werden könne es aber nur durch den Ausbau der Lehrstühle für Allgemeinmedizin. „Ein Lehrstuhl für Allgemeinmedizin an jeder medizinischen Hochschule in Baden-Württemberg muss obligatorisch werden, um langfristig die allgemeinmedizinische Versorgung im ländlichen Raum zu sichern“, so die beiden Abgeordneten einstimmig. Denkbar sei zudem die Einführung einer Reservierung von Studienplätzen der Medizin für Bewerber, die zwar nicht den Numerus clausus erfüllten, sich jedoch verpflichteten für mindestens 10 Jahre in einer landärztlichen Praxis zu arbeiten.

PM

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