Wäschenbeuren: Bebauungsplan „Wilmet III/Heuhof“ – Satzungsbeschluss gefasst

Seit über einem Jahr beschäftigen sich nun Gemeinderat und Gemeindeverwaltung intensiv mit der Aufstellung des Bebauungsplans des Gewerbe-, Misch- und Wohngebiet „Wilmet III/Heuhof“ am östlichen Ortsrand. So hatten in der ersten Jahreshälfte 2014 einige Gespräche mit den übergeordneten Behörden sowie den beauftragten Planern stattgefunden.

Am 05.06.2014 wurde die Verwaltung dann formell beauftragt, den Bebauungsplan „Wilmet III/Heuhof“ aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Diese fand von Mitte August bis Mitte September statt. Die dort vorgebrachten Anregungen und Einwendungen wurden in der Sitzung am 18.11.2014 abgewogen und teilweise zum Bestandteil des Bebauungsplanentwurfs gemacht. Mit dem gleichzeitig gefassten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wurde die Verwaltung ermächtigt, die gebilligten Unterlagen vom 05.12.2014 bis zum 16.01.2015 öffentlich auszulegen bzw. die entsprechend betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange anzuhören.

Im Rahmen dieser Anhörung wurden 15 Behörden und sonstige Träger über die Planung in Kenntnis gesetzt und zu einer Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Innerhalb der Frist gingen insgesamt 12 Rückmeldungen, davon drei aus der Bürgerschaft, ein.

In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurden die vorgebrachten Anregungen und Einwendungen abgewogen und die daraus resultierenden Änderungen an den Unterlagen vorgenommen. Die vorgenommenen Änderungen ermöglichten dabei einen Satzungsbeschluss ohne erneute Auslegung.

In den nächsten Wochen werden die Ausschreibungen zu den Abbrucharbeiten des landwirtschaftlichen Anwesens sowie die Erschließungsmaßnahmen durch das Ingenieurbüro Straub vorbereitet. Die Verwaltung rechnet mit einem Beginn der Erschließungsarbeiten ab Anfang/Mitte Mai 2015.

Wilmet III Heuhof - 1.jpg

Plan:  Blau gekennzeichnet: 1. Erschließungsabschnitt im Baugebiet Wilmet III/Heuhof

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