Wolfes bei Merklingen auf der A8 überfahren

Autofahrer haben am vergangenen Donnerstag einen toten Wolf auf der A 8 entdeckt. Nach erster Einschätzung von Experten handelt es sich um ein männliches Jungtier. „Zwei Wolfsfunde innerhalb kurzer Zeit – erst in Baden, jetzt in Württemberg – machen deutlich, dass wir mit weiteren Tieren rechnen können. Baden-Württemberg ist auf das Kommen einzelner Wölfe gut vorbereitet – das stellt unser Handlungsleitfaden Wolf sicher. Anders als es Märchen schildern, sind Wölfe eher scheu und keine Gefahr für den Menschen. Sie sind auch nicht originär auf Nutztiere aus“, sagte Naturschutzminister Alexander Bonde am Montag (30. November) in Stuttgart.

Der Handlungsleitfaden Wolf, den eine Arbeitsgruppe im Auftrag des Landes erstellt hat, legt für den Fall des Auftretens von Wölfen in Baden-Württemberg einen Maßnahmenkatalog und Handlungsroutinen fest. Wölfe unterliegen internationalen Artenschutzbestimmungen sowie als streng geschützte Art den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes.

Der tote Wolf wurde auf der Autobahn A 8 östlich von Merklingen (Alb-Donau-Kreis) gemeldet. Die Autobahnmeisterei barg den Kadaver und zog zur Erstbegutachtung einen Vertreter der örtlichen Kreisjägervereinigung hinzu. Dieser informierte aufgrund des Aussehens des Tierkörpers die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) in Freiburg. Nach der ersten intensiven Begutachtung durch die Experten der FVA und des Büros LUPUS (Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland) handelt es sich um einen jungen männlichen Wolf.

Der Kadaver wird nun an das Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin abgegeben, das sich auf die Untersuchung von toten Wölfen spezialisiert hat. Die Herkunft soll über die Auswertung genetischer Proben geklärt werden. In Frage kommt eine Zuwanderung aus der Alpenpopulation oder auch aus der Population in Ostdeutschland. Der Fundort befindet sich im Bereich eines Wildtierkorridors unweit der Stelle, an der vor einigen Jahren ein Luchs überfahren wurde.

Hintergrundinformationen:

In Ost- und Norddeutschland, Italien und der Schweiz haben sich Wölfe etabliert. Auch für die Vogesen konnte die Anwesenheit von Wölfen bestätigt werden. Im Juni dieses Jahres wurde an der A 5 bei Lahr ein junger Wolf überfahren, der aus der Ostschweiz zugewandert war. Sowohl das Tier im Juni wie der aktuelle Wolf wurden auf sogenannten Wildtierkorridoren überfahren, die für die Ausbreitung von Wildtieren von großer Bedeutung sind. Die Funktionsfähigkeit dieser Korridore wird durch das Land zunehmend vorangetrieben.

Die Arbeitsgruppe Luchs und Wolf hat den „Handlungsleitfaden Wolf“ erstellt, um für den Fall des Auftretens von Wölfen in Baden-Württemberg über einen Maßnahmenkatalog und Handlungsroutinen zu verfügen. Beteiligt waren Fachleute der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt sowie der Naturschutzverwaltung unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Naturschutzverbände, der Jägerschaft und der Landnutzerverbände.

Der Leitfaden beschreibt den rechtlichen und administrativen Handlungsrahmen und regelt Zuständigkeiten, Kommunikationswege, Handlungsroutinen sowie das Monitoring. Darüber hinaus werden Parameter zur Einschätzung verschiedener Wolfsverhaltensweisen in Bezug auf die Gefährlichkeit für den Menschen dargestellt und hieraus Handlungsempfehlungen abgeleitet. Ergänzt wird der Leitfaden durch Aussagen zum Schadensausgleich im Rahmen eines Ausgleichsfonds Wolf, zu möglichen Präventionsmaßnahmen für den Fall des Auftretens mehrerer Wölfe im Land und Aussagen zur Öffentlichkeitsarbeit.

Von Naturschutz- und Jagdverbänden wurde ein Fonds eingerichtet, aus dem Nutztierhalter eine finanzielle Entschädigung bekommen können, wenn sie Schäden durch Wölfe zu verzeichnen haben. Die Trägergemeinschaft Ausgleichsfonds Wolf besteht aus dem BUND Baden-Württemberg, dem Naturschutzbund Baden-Württemberg, dem Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg, der Stiftung EuroNatur, dem Landesjagdverband Baden-Württemberg und dem Ökologischen Jagdverein Baden-Württemberg. Das Land beteiligt sich maßgeblich an der Refinanzierung der ausgezahlten Beträge. Die grün-rote Landesregierung hat zudem im Doppelhaushalt 2015/2016 rund 200.000 Euro für Projekte zum Herdenschutz für Schäfer eingestellt.

Auf der Schwäbischen Alb wurde darüber hinaus im Jahr 2013 ein „Regionales Forum zum Umgang mit Großraubtieren auf der Schwäbischen Alb“ ins Leben gerufen. Die Teilnehmenden aus verschiedenen Verbänden haben sich bei mehreren Treffen explizit mit den Herausforderungen auseinander gesetzt, die mit der Zuwanderung von Wölfen insbesondere für die Landwirtschaft einhergehen.

Handlungsleitfaden Wolf: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/dateien/publikationen/Rueckkehr_des_Wolfes.pdf

Weitere Informationen zum Wolf: http://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/naturschutz/biologische-vielfalt-erhalten-und-foerdern/besonderer-schutz-fuer-tiere-und-pflanzen/

Beobachtungen mit Verdacht auf Wolf können der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt unter folgender Telefonnummer gemeldet werden: 0761/4018-274.

PM

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