Albershausen: Städtebaulichem Vertrag zugestimmt – Bebauungsplan „Hangeswiesen III, 3. Änderung

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hangeswiesen III, 3. Änderung“ wurde am 24. Oktober 2014 gefasst.

Der Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 24. Juli 2015 abgesetzt, nachdem zu diesem Zeitpunkt noch keine Einigung mit dem Grundstückseigentümer erzielt worden war. Diese Einigung konnte nun erreicht werden.

Über den städtebaulichen Vertrag soll nun das Büro mquadrat als Erschließungsträger beauftragt werden, die Bodenordnung und die Erschließungsarbeiten vorzunehmen. Der städtebauliche Vertrag ist die Ermächtigung, dass der Erschließungsträger für die Gemeinde die Erschließungsarbeiten übernimmt und dass der Erschließungsträger hierfür privatrechtliche Forderungen gegenüber den Vertragspartnern stellen kann. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Erschließungsfläche (Straße, Wasserleitung und Kanäle) an die Gemeinde übertragen.

Die Kostenverteilungsvereinbarungen schließt der Erschließungsträger mit den betroffenen Eigentümern ab. Die Abrechnung erfolgt über eine separate privatrechtliche Kostentragungsregelung, die den Erschließungsbeitragsbescheid der Gemeinde mit Ausnahme des Klärbeitrags ersetzt.

Insgesamt entstehen in diesem Gebiet im Wege der Nachverdichtung 13 Bauplätze.

PM

 

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