Eislingen: Neuer Schutzstreifen für Radfahrer in der Hindenburgstraße

Maßnahme für Fahrradfahrer zwischen Göppingen und Eislingen aus dem Radverkehrskonzept des Landkreises Göppingen umgesetzt

RadfahrstreifenSeit Ende Oktober wird der Radfahrer im Übergangsbereich zwischen der Göppinger Straße und der Hindenburgstraße stadteinwärts auf einem Schutzstreifen geführt.

Die Eislinger Stadtverwaltung hat eine vom Landkreis Göppingen geförderte Maßnahme für den Radverkehr umgesetzt. Aus Richtung Göppingen kommend wird der Radfahrer in der Hindenburgstraße auf Höhe der Krummstraße über einen abgesenkten Bordstein vom gemeinsamen Geh- und Radweg auf die Fahrbahn geführt und kann dann über einen Schutzstreifen bis zum Kreisverkehr Hindenburgstraße / Jahnstraße fahren. Dort besteht bereits Anschluss über die Schutzstreifen in der Jahnstraße in Richtung Innenstadt. „Diese Maßnahme erhöht den Komfort und die Verkehrssicherheit auf der wichtigen Nordverbindung zwischen Göppingen und Eislingen für Radfahrer“, unterstreicht Tobias Schwämmle, Verkehrsplaner der Stadtverwaltung Eislingen.

Ein Schutzstreifen auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist ebenfalls in Planung.

Mit dem derzeitigen Rückbau der Stuttgarter Straße (B10) besteht voraussichtlich bis zum Jahresende auch eine verbesserte Südverbindung nach Göppingen für Radfahrer, die im Zusammenspiel mit dem für 2016 geplanten Umbau der Hirschkreuzung in einen Kreisverkehr auch die Radfernstrecke Stuttgart – Ulm aus dem Baden-Württemberger Radwegenetz betrifft.

Hinweis: Da sich Rad- und Autofahrer die Fahrbahn teilen, zählt der Schutzstreifen in der Radverkehrsplanung als eine Führungsform des Mischverkehrs, die auf gemeinsamer Rücksichtsname beruht. Schutzstreifen sind in der Regel jeweils 1,50 m (mindestens 1,25 m) breit und werden durch eine gestrichelte Markierung mit regelmäßigen Radpiktogrammen umgesetzt. Vom Kraftverkehr darf dieser falls notwendig im Begegnungsfall überfahren werden. Der Schutz des Radfahrers ist dabei aber immer zu beachten und diesem ist im Zweifelsfall Vorrang zu gewähren. Parken ist auf Schutzstreifen verboten – Halten ist erlaubt. Jedoch gilt es auch hier, Rücksicht auf den Radverkehr zu nehmen, da sich gerade hier im Zusammenhang mit dem ruhenden Verkehr Unfälle ereignen.

PM

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/lokalnachrichten/18457/

Schreibe einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.