Wäschenbeuren: Baugebiet kommt zur rechten Zeit

Rege Nachfrage – kleinere Anpassungen bei den Ausschreibungsbedingungen

Die Nachfrage in der ersten Vergaberunde war beachtlich. Bei vielen Bauplätzen gab es Mehrfachbewerbungen. Noch offen ist, ob auch alle Bewerber die ihnen zugeteilten Baugrundstücke so annehmen. In Einzelfällen konnten nur Plätze mit der persönlichen Bewerbungsrangfolge 4 oder 5 berücksichtigt werden. Die Gemeindeverwaltung geht jedoch davon aus, dass es in diesem Jahr voraussichtlich zu 15 Vertragsabschlüssen kommen wird.

Um eine organische Entwicklung bei den Mischgebietsplätzen zu bewirken, sollen dort vorläufig nur die Plätze Flst. 4157, Flst. 4158, Flst. 4159 zum Verkauf kommen. Auch wünscht sich der Gemeinderat bei den Mischgebietsplätzen eine verdichtete Bebauung, damit möglicher Lärm vom Wohnbaugebiet abgehalten wird. Dies war auch Gegenstand bei den Bebauungsplanberatungen.Vorgabe ist hier auch, dass die gewerbliche Nutzung überwiegen muss.

Spätestens Mitte Februar 2016 steht einem Baustart der neuen Eigentümer nichts mehr entgegen. Die Wintermonate können somit für das Baugenehmigungsverfahren genutzt werden.

Verkaufsbedingungen auf einen Blick:

? Preis pro m² Grundstücksfläche einschließlich Erschließungs-, Wasserversorgungs-, Entwässerungs- und Klärbeiträge zuzüglich sonstiger kleinerer Nebenkosten

  1. Für die Wohnbauplätze Flst. 4141,4144,4145,4146 260 €/m² Für die sonstigen Wohnbauplätze 270 €/m²
  2. Für die Mischgebietsplätze Flst. 4157,4158,4159

2.1 Wenn 1 Vollgeschoss gewerblich genutzt wird 165 €/m²

2.2 Ansonsten 190 €/m²

Sonstige Bestimmungen für das Mischgebiet:

2.3. Die Grundflächenüberbauung muss mindestens 250 m2 betragen

2.4. Die sichtbare Mindestkubatur der Gebäudehülle muss mindestens 2.500 – 3.000 m3 beantragen.

Bei einer Bewerbung muss eine entsprechende Konzeption vorgelegt werden, aus dem die unterschiedlichen Nutzungsarten erkennbar sind. Des Weiteren bedarf es Angaben zum Baubeginn, Ablauf und einen Finanzierungsplan.

  1. Für die Gewerbebauplätze 90 €/m² zuzüglich 15.000 € für die im Bebauungsplan zulässige Wohnraumnutzung bis 150 m2 bei der Erstbebauung. Für eine darüber hinausgehende Wohnraumnutzung, welche im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erlaubt ist, werden 170 €/m2 Wohnraumnutzung nacherhoben.

? Zahlungsfrist: 4 Wochen nach Vertragsabschluss

? Kostenersatz für Hausanschluss (Entwässerungsanschluss einschließlich Kontrollschacht): Dieser beträgt ca. 3.000 €.

? Detaillierte Baugebietsunterlagen: Diese können im Vorzimmer des Bürgermeisters (Telefon: 92655-12) gegen eine Schutzgebühr i. H. von 5 € angefordert werden.

? Ansprechpartner für alle Fragen ist Bürgermeister Karl Vesenmaier (Telefon: 92655-10).

? Familienförderprogramm im Zusammenhang mit einem Platzerwerb: Auf die im Juli veröffentlichte Neufassung wird verwiesen.

? Bei der Bewerbung um einen Bauplatz geht die Gemeinde von einer zügigen Bebauung aus.

? Für die auf dem jeweiligen Grundstück zu pflanzenden Bäume erhebt die Gemeinde bei Vertragsabschluss einen Sicherungseinbehalt von je 1.000 €. Die Erstattung erfolgt, sobald die Bäume gepflanzt wurden.

PM

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