E-Scooter Angebot soll auf weitere Gebiete erweitert werden

Im Gemeinderat wurde vor kurzem die Auswertung der E-Scooter Pilotphase vorgestellt. Dabei wurde deutlich, dass das E-Scooter Angebot, welches es seit Sommer 2021 in Göppingen gibt, immer noch sehr gut angenommen wird. Einer Erweiterung des Mobilitätsangebots E-Scooter wurde daher im Grundsatz zugestimmt.

Als in Göppingen im August 2021 die E-Scooter eingeführt wurden, war es das Ziel, den öffentlichen Personennahverkehr dadurch attraktiver zu machen und mehr Fahrgäste durch einen E-Scooter-Einsatz für „die erste und letzte Meile“ zu gewinnen. Letztendlich soll damit der Kfz-Verkehr in der Stadt geringer werden und E-Scooter als Ersatz für kurze Fahrten mit dem Auto attraktiv sein. In den ersten drei Wochen hatten bereits über 2.000 Nutzer und Nutzerinnen rund 5.000 Kilometer zurückgelegt. Personen, die zur Arbeit pendeln sowie Beschäftigte in Göppingen, empfanden das E-Scooter-Angebot gleichermaßen als einen Mehrwert.

Innerhalb des ersten Jahres wurden 27.604 Fahrten zurückgelegt. Die Nutzung ist mittlerweile nach Anfangseuphorie etwas abgeflacht, aber immer noch gut. Auch die durchschnittliche Fahrtdauer und die Nutzungshäufigkeit pro E-Scooter sind laut Auswertung der einjährigen Pilotphase (August 2021 bis August 2022) gleichgeblieben. Am häufigsten wurden die E-Scooter im Bereich Bahnhof, Marktplatz, Oberhofenpark, nördliches Reusch und Malerviertel ausgeliehen und dort auch wieder zurückgegeben.

Die Pilotphase des E-Scooter Angebots ist im letzten Jahr ausgelaufen. Nach dieser sollte entschieden werden, ob das Angebot langfristig etabliert werden soll. Die Auswertung der Pilotphase zeigt, dass die Einrichtung von E-Scootern grundsätzlich positiv verlaufen ist und das Angebot eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Mobilitätsangebot darstellt. Die Beschwerden bezüglich rücksichtslosem Fahren oder unsachgemäßem Abstellen haben abgenommen, die Nutzer bewegen sich größtenteils auf den entsprechenden Wegen und verhalten sich in kritischen Bereichen wie Fußgängerzonen ausreichend rücksichtsvoll. Es sind noch Verbesserungen notwendig, insbesondere sollten Parkbereiche fest definiert werden.

Aufgrund der hohen Nachfrage wird nun eine Ausweitung des Geschäftsbereichs erfolgen. Der Betreiber hat bereits Interesse signalisiert. Hierfür wären zusätzliche E-Scooter notwendig. Das Geschäftsgebiet soll auf weitere Gebiete wie Faurndau, Galgenberg, Bartenbach und Holzheim (ausgenommen Ursenwang und Manzen) ausgeweitet werden. Auch die Gebiete am Stauferpark, Bergfeld und Klinikum sollen künftig dazugehören. Die Erweiterung ist für Sommer vorgesehen, sofern die konkrete Umsetzung mit Fahrverbotszonen, Parkverbotszonen und Abstellzonen (Bonuszonen) abgestimmt ist.  Zur besseren Verständlichkeit der Abstellzonen werden klar definierte Abstellbereiche an geeigneten Standorten sichtbar eingerichtet. Der Gemeinderat hat der Erweiterung des Mobilitätsangebots im Grundsatz zugestimmt.

Regeln:

E-Scooter fahren ist praktisch, nachhaltig und macht Spaß, wenn die folgenden Regeln beachtet werden: Das Tragen eines Helms wird empfohlen, dazu sollte man nie auf dem Gehweg fahren, sondern auf dem Fahrradweg. Falls kein Fahrradweg vorhanden, dann auf der Straße fahren. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang. Richtungswechsel werden per Handzeichen angekündigt, gefahren wird hintereinander, nicht nebeneinander. Die Promillegrenze gilt auch für E-Scooter, fahren dürfen alle ab 18 Jahren. Alle Verkehrsschilder vor Ort müssen beachten werden. Es ist nicht erlaubt, zu zweit auf einem E-Scooter oder freihändig zu fahren.

Bild: Stadt Göppingen/Rothfuß

PM Stadtverwaltung Göppingen

 

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