Süßen soll Tempo 30 selbst festlegen können – SPD beantragt Beitritt zu bundesweiter Städteinitiative

Die Stadt Süßen soll sich der bundesweiten Tempo-30-Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ anschließen. Das hat die SPD-Gemeinderatsfraktion beantragt. Am 24. April befasst sich der Gemeinderat damit.

Die Städteinitiative fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Derzeit legt §45 der Straßenverkehrsordnung – ein Bundesgesetz – fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann.

Das kann dauern. Eine Tempo-30-Regelung vor der J.-G.-Fischer-Grundschule an der Süßener Heidenheimer Straße hat jetzt das Landratsamt als Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Vor- ausgegangen waren dem Beschluss jahrelange vergebliche Bemühungen, auch seitens der SPD, Gefährdungen von Schulkindern an der vielbefahrenen Ortsdurchfahrt durch ein Tempolimit zu reduzieren.

„Diese langwierigen Prozesse sind ärgerlich. Wir wollen, dass die Stadt selbst entscheiden kann, wo innerorts Tempo 30 gelten soll – zielgerichtet, flexibel und ortsbezogen“, begründet der SPD-Fraktionsvorsitzende Udo Rössler den Antrag.

Die SPD verbindet damit nicht nur einen Bürokratieabbau. Sie will eine Mobilitäts- und Verkehrs- wende vor Ort mit dem Ziel, die Lebensqualität für alle Einwohner in Süßen zu erhöhen – auch dort wo bislang Tempo 50 als Regelgeschwindigkeit gilt. Geschwindigkeitsreduzierungen wie sie im Rahmen des Ortsentwicklungskonzepts für den nördlichen Bereich der Heidenheimer Straße vorgesehen und in reinen Wohngebieten bereits Standard sind, sind integrierter Bestandteil eines nachhaltigen lokalen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume. Sie bedeuten mehr Sicherheit für Kinder, Fußgänger und Radfahrer, sowie weniger Lärm und Stress für Anwohner.

Auch der Deutsche Bundestag hat in einer Resolution vom 17. Januar 2020 befürwortet, dass Kommunen ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Eine gesetzliche Neuregelung des zuständigen Bundesverkehrsministeriums lässt aber auf sich warten.

Berliner Koalitionsbeschlüsse deuten Gesetzesänderung an „Mit dem Beitritt zu der Städteinitiative können wir vielleicht den Druck auf die Entscheider in Berlin etwas erhöhen“, hofft Rössler. Das sich etwas ändern könnte, deutet ein bislang wenig beachteter Passus in den vieldiskutierten Beschlüssen der Regierungskoalition vom 30. März an.

Dort wird festgehalten:„Das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrsordnung werden zeitnah geändert, sodass neben flüssigem und sicherem Verkehr die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Ent-
scheidungsspielräume zu eröffnen.“

Rössler hat sich bereits an die SPD-Bundestagsfraktion gewandt und um Auskunft gebeten, was dieser Beschluss für die kommunale Ebene und der Begriff „zeitnah“ bedeuten. Eine Gesetzesänderung dürfe nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag geschoben werden. Eine Antwort aus Berlin steht noch aus. Für mehr Entscheidungsfreiheit bei der Anordnung von Tempolimits engagieren sich bundesweit bereits 560 Kommunen. Im Landkreis Göppingen haben sich Göppingen, Geislingen, Eislingen, Bad Boll, Lauterstein und Salach der Initiative angeschlossen.

Foto: Vor der J.-G.-Fischer-Schule an der Heidenheimer Straße hat das Landratsamt jetzt Tempo-30 angeordnet.

PM SPD Gemeinderatsfraktion Süßen

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