Luftreinhaltung: Das Regierungspräsidium Stuttgart hebt Umweltzonen in Wendlingen am Neckar, Schwäbisch Gmünd, Ilsfeld und Urbach zum 1. Mai 2023 auf

Das Regierungspräsidium Stuttgart hebt zum 1. Mai 2023 die bestehenden Umweltzonen sowie die damit verbundene Verkehrsbeschränkung für Fahrzeuge ohne grüne Plakette in Wendlingen am Neckar, Schwäbisch Gmünd, Ilsfeld und Urbach auf. Zu diesem Zweck wurde der Luftreinhalteplan für den Regierungsbezirk Stuttgart – Teilpläne Wendlingen am Neckar, Schwäbisch Gmünd, Ilsfeld und Urbach fortgeschrieben.

Die laufenden Immissionsmessungen haben ergeben, dass sich die Luftqualität in den Gebieten der Städte Wendlingen am Neckar und Schwäbisch Gmünd sowie in den Gemeinden Ilsfeld und Urbach in den letzten Jahren deutlich verbessert hat. Die Immissionskonzentrationen von Stickstoffdioxid liegen nun deutlich unterhalb des Grenzwertes für den Jahresmittelwert von 40 µg/m³. Die Grenzwerte für Feinstaub PM10 werden flächendeckend in Baden-Württemberg bereits seit dem Jahr 2018 eingehalten.

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hatte daher im Jahr 2021 die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg gebeten, die Aufhebung der Umweltzonen zu prüfen. Aufgrund der positiven Immissionsentwicklungen kam das Regierungspräsidium Stuttgart zu dem Ergebnis, dass die Umweltzonen, die mit Verkehrsbeschränkungen in den betroffenen Gebieten einhergehen, nicht mehr verhältnismäßig sind. Die Beschränkungen werden daher zum 1. Mai 2023 in Wendlingen am Neckar, Schwäbisch Gmünd, Ilsfeld und Urbach aufgehoben.

Entsprechend den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird der fortgeschriebene Luftreinhalteplan für zwei Wochen im Regierungspräsidium Stuttgart, in den Städten Wendlingen am Neckar und Schwäbisch Gmünd sowie in den Gemeinden Ilsfeld und Urbach ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Auslegung beginnt am Montag, 3. April, und endet am Montag, 17. April 2023. Der Plan kann darüber hinaus ab dem 3. April 2023 auch dauerhaft auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter www.rp-stuttgart.de > Über uns > Abteilungen > Abteilung 5 > Referat 54.1 > Luftreinhaltepläne eingesehen werden.

Anlage:

Bekanntmachungstext Auslegung Aufhebung Umweltzonen

 

PM Regierungspräsidium Stuttgart

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/lokalnachrichten/150155/

Schreibe einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.