Geislingen an der Steige beteiligt sich an der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“

Geislingen an der Steige fordert vom Bund, Städte und Gemeinden eigenständig Tempo30Zonen einrichten zu lassen. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 8. März 2023 einstimmig beschlossen. Folgende Erklärung hat Oberbürgermeister Frank Dehmer daraufhin unterzeichnet:


1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.

2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.

3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neuregelung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.

Damit wird unsere Stadt nun Teil der bundesweiten Initiative Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“, die sich vom Bund mehr Entscheidungsmacht bei der Höchstgeschwindigkeit wünscht. Dies schafft neue Möglichkeiten, mit Entschleunigung zu deutlich mehr Verkehrssicherheit, aber auch zu mehr Lebensqualität, Luftsauberkeit und Nachhaltigkeit in den Kommunen zu kommen.

Derzeit legt ein Bundesgesetz als innerörtliche Höchstgeschwindigkeit 50 km/h fest. Tempo 30 kann bisher nur unter speziellen und rechtlich sehr eng gefassten Voraussetzungen angeordnet werden.

PM Stadt Geislingen an der Steige

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