Die Stadt Göppingen nimmt Bezug auf die Berichterstattung in der NWZ zum Thema Betreuungsplätze und gibt folgende Stellungnahme heraus: Kein Kind verliert seinen Betreuungsplatz

Die Stadt Göppingen hat eine Satzungsänderung bzw. Änderung der Betreuungsordnung im Rahmen des freiwilligen Schulkindbetreuungsangebot vorgenommen. Diese neue Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuung und Verpflegung an Grundschulen wird zum 1. September 2023 wirksam sein. Wichtig ist dabei: Kein Kind verliert deswegen seinen Betreuungsplatz. Die Plätze sind also nicht ab 31. August 2023 gestrichen, wie fälschlicherweise in einem Artikel in der NWZ/Südwest Presse dargestellt.

Bereits im Juni 2022 hat die Stadt Göppingen im Rahmen einer Sitzung des Gesamtelternbeirates der Göppinger Schulen die angedachten Veränderungen zur Diskussion gestellt. In dieser Sitzung wurden sowohl die jährliche Befristung der Platzzusagen, wie auch die durchschnittliche Berechnung des Elternbeitrages bei der Schülerhortbetreuung begrüßt. Die entsprechenden Gemeinderatsdrucksachen wurden dann ein halbes Jahr später, jeweils öffentlich, in Ausschuss für Soziales und Schulen (16. März 2023), Gemeinderat (9. März 2023) und Stiftungsrat Wieseneck (9. März 2023) beschlossen.

Nun wurden die Eltern vergangene Woche in einem Schreiben der Stadt über die anstehenden Änderungen informiert. Ulrich Drechsel, Fachbereichsleiter Bildung, erläutert: „Kein Kind verliert wegen den Änderungen seinen Betreuungsplatz und kein Kind bleibt im nächsten Schuljahr deswegen unbetreut. Auch wird es nicht der Fall sein, dass vorhandenen Betreuungsplätze nicht besetzt werden. Wir garantieren weiterhin eine verlässliche Betreuung für zunächst zwölf Monate, die danach wieder für das nächste Schuljahr beantragt werden kann. Eine verbindliche Zusage für ein gesamtes Schuljahr ist ein freiwilliges Angebot der Stadt mit hoher Qualität, gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und begrenzten Ressourcen.“

In der Vergangenheit sei durchaus in Einzelfällen Missbrauch mit diesem freiwilligen Angebot betrieben worden, in dem man bei einem anderen Träger und bei der Stadt eine Betreuung gebucht und beides kombiniert habe.  Dies wolle man künftig vermeiden. Das Schreiben an die Eltern beinhaltete zudem bereits die Möglichkeit, den Betreuungsplatz direkt per QR-Code und Internetlink zum Online-Vormerksystem anzumelden. Wegen technischer Probleme auf Seiten des Internet-Dienstleisters der Stadt Göppingen gab es in den vergangenen Tagen bedauerliche teilweise Schwierigkeiten, das Online-Vormerksystem zu erreichen. Diese sind aber behoben und die Online-Vormerkung ist jederzeit möglich.

Erste Bürgermeisterin Almut Cobet fügt hinzu: „Wir brauchen zur Bestätigung der Notwendigkeit des Betreuungsplatzes lediglich eine zeitnahe Rückmeldung, eine Bescheinigung durch den Arbeitgeber. Damit ist der Betreuungsplatz sicher. Mit der kurzen Rückmeldefrist soll auch erreicht werden, dass wir die Plätze möglichst schnell verteilen können, Planungssicherheit bei den Eltern für das neue Schuljahr herrscht und der Zeitraum der Verunsicherung möglichst kurz gehalten wird.“ Wer diese Anmeldefrist aber nicht einhalten und erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Nachweis seines Arbeitsgebers einreichen könne, verliere deswegen nicht seinen Betreuungsplatz. Die Stadt sei ebenso aktuell bereits in Gesprächen mit Elternvertretern, um die Vergabekriterien nochmals zu erläutern und die Wogen der Aufregung zu glätten.

PM Stadtverwaltung Göppingen

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