Nahverkehrsplan 2023 – Ergebnisse des Beteiligungsverfahrensfür den neuen Rahmenverkehrsplan

Zahlreiche Wünschen werden zusätzliche Kosten verursachen. Auf rund 1,7 Mio Kilometer summieren sich die Wünsche. Dazu haben sich die Kosten für den ÖPNV allgemein erhöht. Erst bei der Ausschreibung werden die waren Kosten feststehen. Zum Teil sollen die Kommunen, wenn die Wünsche über den Aufgaben des Landkreises liegen, anteilig auch von diesen bezahlt werden.

In der Diskussion im Umwelt- und Verkehrsausschuss ging es auch um die Frage, ob alle Linien, die augenscheinlich nicht oder kaum genutzt werden, erhalten werden müssen. Dies Ausschreibung wird zeigen, ob wir uns das alles leisten können werden/müssen, so die Freien Wähler. Nahverkehr ist aber auch Darseinsvorsorge, den auch Abends wollen Kinder sicher nach Hause kommen, stellen die Grünen fest.

Der Verkehrssektor hat den größten CO2-Ausstoss, so Jörg-Michael Wienecke vom Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur. Sein Wunsch wäre der flächendeckende 15-Minuten-Takt und Nacht und am Wochenende ein perfektes On-Demant-Angebot. Aber begrenzt werden wir durch die verfügbaren Mittel. Das 9-EURO-Ticket war der perfekte Feldversuch, der gezeigt hat, dass die Nachfrage da ist, aber am Angebot, vor allem im ländlichen Raum, hat es gemangelt. Wir müssen also das Angebot bei vertretbaren Ticketpreisen ausbauen.

Der Beschlussantrag der Verwaltung wurde einstimmig angenommen.

I. Beschlussantrag

1. Kenntnisnahme von den Ergebnissen des Anhörungsverfahrens und der Online-Beteiligung zum Nahverkehrsplan 2023.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem VVS die Entwurfsfassung des Nahverkehrsplans gemäß den Empfehlungen der als Anlagen beigefügten Synopsen zu überarbeiten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß den unter II.5 skizzierten Maßgaben ein Konzept zur Finanzierung und Organisation von kommunalen Zubestellungen im Rahmen künftiger Vergabeverfahren im Busverkehr zu entwickeln.

II. Sach- und Rechtslage, Begründung

1. Beschlusslage und Hintergründe
Der Nahverkehrsplan bildet nach § 11 Abs. 3 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVG) des Landes Baden-Württemberg den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs. Der Landkreis Göppingen als Aufgabenträger für den
Busverkehr formuliert in seinem Nahverkehrsplan Ziele für die weitere Entwicklung des Busverkehrs. Der Nahverkehrsplan ist somit ein Rahmenplan, der losgelöst von aktuell oder künftig beauftragten Verkehrsunternehmen und von gültigen Fahrplänen zu sehen ist. Er befasst sich außerdem lediglich mit den regulären Linienverkehren, nicht mit zusätzlichen Busangeboten in der Schülerbeförderung („A-Linien“). Die
Grundlagen hierfür werden in der „Satzung über die Bezuschussung bzw. Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten“ (SBKS) geregelt. Gemeinsam bilden der Nahverkehrsplan und die SBKS wesentliche Grundlagen für Ausgestaltung der anstehenden Vergabeverfahren im Busverkehr 2025-27, welche im Anschluss an die Verabschiedung des Nahverkehrsplans vorzubereiten sind.
Die aktuell gültige Fassung des Nahverkehrsplans für den Landkreis Göppingen wurde vom Kreistag am 11.12.2015 (vgl. BU 2015/56) beschlossen. Da gemäß §12 ÖPNVG eine regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung des Nahverkehrsplans vorgegeben ist und anstehende Vergabeverfahren vorzubereiten sind, beschloss der Ausschuss für Umwelt und Verkehr am 27.09.2021 die Gesamtfortschreibung des
gültigen Nahverkehrsplans (BU 2021/151 vom 27.09.21). Die Fortschreibung wird von der Landkreisverwaltung in enger Zusammenarbeit mit der hierfür beauftragten VVS GmbH erarbeitet. Ein entsprechender Entwurf wurde dem Ausschuss für Umwelt und Verkehr in der Sitzung am 27.09.2022 vorgelegt und anschließend vom Kreistag am 14.10.2022 das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren eingeleitet (vgl. BU 2022/144 vom 27.09.22).

2. Entwurf des Nahverkehrsplans 2023
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr wurde am 27.09.2022 die Entwurfsfassung des Nahverkehrsplans veröffentlicht, wie ihn der VVS und die Verwaltung in enger Zusammenarbeit im Wesentlichen von Januar bis September 2022 erarbeitet hatten. Nachfolgend sind nochmals die wesentlichen Inhalte der sieben Kapitel des Nahverkehrsplans zusammengefasst.
Neben dem rund 220 Seiten langen Bericht werden in knapp 30 Anlagedokumenten zusätzliche Informationen und Grafiken u.a. zu den Themen barrierefreie Haltestellen und Linienbündel bereitgestellt.

3. Beteiligungsverfahren zum Entwurf 2023
Grundlage für das Beteiligungsverfahren zum Nahverkehrsplan bildet §12 Absatz 1 ÖPNVG. Darin heißt es:
„Bei der Vorbereitung des Nahverkehrsplanes sind die Gemeinden im Gebiet des Aufgabenträgers, der örtlich zuständige Träger der Regionalplanung, die Straßenbaulastträger, die vorhandenen Verkehrsunternehmer sowie die für die Erteilung von Genehmigungen für Linienverkehre nach dem Personenbeförderungsgesetz zuständigen Behörden zu beteiligen. Soweit Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte der Aufgabenträger vorhanden sind, sind diese anzuhören. Andere Stellen können beteiligt werden.“
Über diese gesetzlichen Vorgaben hinaus hat der Landkreis Göppingen weitere Behörden,Interessensvertreter und Stellen im Rahmen seines Beteiligungsverfahrens eingebunden. Diesen wurde das Entwurfsdokument zur Verfügung gestellt und um eine Stellungnahme gebeten, welche anschließend von der Verwaltung gemeinsam mit dem VVS aufgearbeitet wurde. Mit einzelnen
Angehörten fand dabei auf Rückfrage ein Austausch auf Fachebene statt. Zur Stellungnahme aufgefordert wurden diese Stellen/Behörden/Institutionen:
 Alle 38 Kommunen im Landkreis
 Regierungspräsidium Stuttgart (Straßenbaulast, Genehmigungsbehörde PBefG)
 Verband Region Stuttgart (Regionalplanung)
 Busunternehmen mit Linienverkehren im Landkreis
 Nachbarlandkreise, Landkreise im VVS und Landeshauptstadt Stuttgart (Aufgabenträger ÖPNV)
 Verkehrsministerium und Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (Aufgabenträger Schienenverkehr)
 DING, OstalbMobil, naldo und HTV (benachbarte Verkehrs- und Tarifverbände)
 Regionaler Fahrgastbeirat des Landkreises Göppingen im VVS
 WBO (Interessensvertreter Verkehrsunternehmen)-4-
 VCD, ADFC, Pro Bahn (Interessensvertreter Verkehr)
 NABU, Landesnaturschutzverband BW Arbeitskreis Göppingen (Natur- /Umweltschutzverbände)
 Kreisbehindertenring Göppingen, Dachverband Integriertes Planen und Bauen Stuttgart e.V., Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Menschen Baden-Württemberg e.V. (Interessensvertreter Mobilitätseingeschränkte Personen)
 Kreisseniorenrat, Kreisjugendring Göppingen e.V.
 IHK Region Stuttgart Bezirkskammer Göppingen
 Straßenverkehrsamt, Straßenbauamt der Landkreise Esslingen und Göppingen, Amt für Schulen und Bildung, Amt für Hochbau, Gebäudemanagement und Straßen, Kreissozialamt, Kreisjugendamt, Büro für
Kreisentwicklung und Kommunikation
Um zusätzlich zu den genannten Behörden, Interessensvertretungen und Stellen auch direkte Rückmeldungen von Fahrgästen einzuholen wurde parallel ein Onlinetool über die Webseite des Landratsamts veröffentlicht. Über dieses konnten interessierte Bürgerinnen und Bürger Ihre Meinung zu Themen wie Linienversorgung, Haltestellen oder Taktverkehr äußern. Diese Möglichkeit wurde über
eine Pressemitteilung beworben. Durchgeführt wurden die beiden Beteiligungsformate in diesen Zeiträumen:
 14.10.2022 bis 14.11.2022: Onlinetool für Bürgerinnen und Bürger
 14.10.2022 bis 09.12.2022: Stellungnahmen der Kommunen, Behörden etc.
(zahlreiche Fristverlängerungen wurden gewährt)

4. Verwertung und Aufbereitung der Ergebnisse
Im oben genannten Beteiligungsverfahren und der Onlinebeteiligung für die Öffentlichkeit konnte eine Vielzahl von Stellungnahmen gesammelt werden. Diese wurden vom VVS und der Verwaltung ausgewertet und in sogenannten Synopsen („Querlisten“) aufbereitet, welche dem Anhang zur Beratungsunterlage entnommen werden können. Dabei wurden die Stellungnahmen unterteilt in Abschnitte bzw. einzelne Aussagen, um eine getrennte Beantwortung und Einordnung vornehmen zu können.
Insgesamt gingen im Verfahren 42 Stellungnahmen von Kommunen, Behörden, Interessensvertretungen etc. ein, welche in 251 Aussagen unterteilt und aufgearbeitet wurden. Aufgrund von Anlagedokumenten zur eingereichten Stellungnahme der Stadt Göppingen mit einer Vielzahl von Einzelaussagen wurden diese
ebenfalls in einem separaten Anlagedokument aufgearbeitet. Inhaltlich kam das gleiche Vorgehen zum Einsatz wie bei den übrigen Stellungnahmen.
Die Onlinebeteiligung wurde von Bürgerinnen und Bürgern in 96 Fällen genutzt um eine Rückmeldung abzugeben. Hieraus wurden wiederum 135 Aussagen entnommen, welche Linienbusangebote oder den Nahverkehrsplan betreffen und dementsprechend ebenfalls in einer Synopse aufgearbeitet wurden. Weitere 54 Aussagen betrafen weder den Nahverkehrsplan noch das Linienbusangebot und wurden daher nicht im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans berücksichtigt. Diese werden ggf. bei der weiteren Planung von Schülerverkehren einfließen, welche nicht Bestandteil des Nahverkehrsplans sind.

5. Umgang mit Forderungen außerhalb der „ausreichenden Verkehrsbedienung“
Zunächst wird an dieser Stelle noch einmal ausgeführt, welche unterschiedlichen Leistungsumfänge im Rahmen des Nahverkehrsplans dargestellt werden und was der Nahverkehrsplan als Ziel für die Entwicklung des ÖPNV in Aufgabenträgerschaft des Landkreises postuliert.
 Der Nahverkehrsplan trifft keine Aussagen zum Angebotsvolumen der notwendigen Schülerverkehre (A-Linien), welche das übrige ÖPNV-Angebot dort ergänzen, wo dies gemäß der „Satzung über die Bezuschussung bzw. Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (SBKS)“ vorgesehen
ist. Das Angebotsniveau im Rahmen dieser SBKS ist ggf. im Vorfeld von Vergabeverfahren neu festzulegen.
 Als (verkehrlich sinnvoller) „Status Quo“ werden im Nahverkehrsplan 2023 diejenigen regulären Verkehrsleistungen bezeichnet, welche Bestandteil des Fahrplans 2022 waren (ohne A-Linien).
 Das Basisangebot (BA) wird als dasjenige Angebot (beschrieben anhand von Fahrtenpaaren je Tag und Richtung) definiert, das sich aus den Anforderungen ergibt, die der Landkreis im Nahverkehrsplan beschreibt. Dies erfolgt nach einheitlichen Regeln analog der anderen Landkreise im VVS.
 Fahrtenpaare die sich aus den „verlässlichen MEX-Zubringern“ ergeben, welche ebenfalls im Nahverkehrsplan definiert sind, werden mit „ÖPNV-Pakt“ (kurz ÖP) dargestellt. Hintergrund ist die Ableitung der Systematik von den verlässlichen S-Bahn-Zubringern in anderen Landkreisen, welche im so genannten ÖPNV-Pakt geregelt sind.
 Gemeinsam werden das Basisangebot und die verlässlichen MEX-Zubringer als „verkehrliches Mindestniveau“ bezeichnet. Dieses, nach einheitlichen Kriterien vom VVS ermittelte Niveau beschreibt aus gutachterlicher Sicht die notwendige Verkehrsleistung zur Erreichung der definierten Ziele.
 Basierend auf der Vorgabe, dass der neue Nahverkehrsplan für die Entwicklung des ÖPNV keine Verschlechterung der Angebote zur Folge haben soll, erfolgt abschließend eine letzte Definition. Als „ausreichende Verkehrsbedienung“ wird mindestens der Status Quo herangezogen. Bei Korridoren auf denen das verkehrliche Mindestniveau über dem Status Quo liegt wird dieses für die ausreichende Verkehrsbedienung herangezogen.
 Im Zielzustand, den der Nahverkehrsplan beschreibt, ist die Ausreichende Verkehrsbedienung als das durch den Aufgabenträger zu finanzierende Angebot vorgesehen. Diese Zielvorgabe ist allerdings im Rahmen von Vergabeverfahren ggf. zu prüfen. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Nahverkehrsplan wurden insbesondere von Seiten der Städte und Gemeinden zahlreiche Leistungen im Busverkehr
gefordert, welche bisher nicht Bestandteil der ausreichenden Verkehrsbedienung gemäß Entwurf des Nahverkehrsplans sind. Dabei handelt es sich unter anderem um Forderungen zu neuen Buslinien, abweichenden Linienwegen bei bestehenden Verkehren, höheren Taktdichten oder auch anderen Fahrzeugtypen. Im Rahmen der Erstellung der Querlisten/Synopsen aus dem Anhörungsverfahren wurden diese Forderungen von der Verwaltung entsprechend der Systematik zur Erarbeitung des
Nahverkehrsplans beantwortet. Dies bedeutet, dass von der Verwaltung vorgeschlagen wird, Forderungen außerhalb der ausreichenden Verkehrsbedienung nicht in den Nahverkehrsplan zu übernehmen.
Dem Landkreis als Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV obliegt die Ausgestaltung der Busverkehre. Dabei hat er allerdings auch auf den effizienten und nachhaltigen Einsatz von zur Verfügung stehenden Ressourcen zu achten. Dies schlägt sich auch darin nieder, dass das im Nahverkehrsplan aufgestellte Angebotsvolumen nicht demjenigen Volumen entspricht, das im Sinne einer umfassenden Verkehrswende und dahingehender politischer Forderungen möglicherweise (Verdoppelungsziel ÖPNV-Nachfrage bis 2030) logisch erscheint.
Da es sich bei den gestellten Forderungen teilweise dennoch um, im Sinne einer Stärkung des ÖPNV, sinnvolle Maßnahmen handelt, sollten diese im weiteren Verlauf zur Vorbereitung von Vergabeverfahren ggf. berücksichtigt werden. Hier erscheint ein gemeinsames Vorgehen mit den Kommunen, welche die Forderung aufgestellt haben oder von dieser profitieren folgerichtig. In anderen Landkreisen im VVS ist es bereits seit längerem üblich, mit den Kommunen über eine gemeinsame Kostentragung von Verkehrsleistungen zu verhandeln, welche nicht von der ausreichenden Verkehrsbedienung abgedeckt werden, sofern diese Leistungen fachlich sinnvoll erscheinen. Als erstrebenswerte Rahmenbedingungen für diese so genannten „kommunalen Zubestellungen“ werden folgende Punkte vorgeschlagen:
 Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung über die Kostenteilung im Vorfeld des Vergabeverfahrens zum jeweils betroffenen Linienbündel zwischen dem Landkreis und den profitierenden Kommunen.
 Teilung der Kosten für zubestellte Leistungen z.B. zu gleichen Teilen zwischen dem Landkreis auf der einen Seite und der/den profitierenden Kommunen auf der anderen Seite (jeweils 50%)

III. Handlungsalternative
Der Landkreis erarbeitet keine gemeinsame Finanzierungslösung für kommunale Zubestellungen. Zubestellungen werden im Rahmen der Vergabeverfahren berücksichtigt, die Kosten sind aber von den Kommunen selbst vollumfänglich zu tragen.

IV. Finanzielle Auswirkungen / Folgekosten
Der Nahverkehrsplan als Rahmenplan für die Entwicklung des Busverkehrs im Landkreis Göppingen entwickelt selbst keine finanziellen Auswirkungen. Im Rahmen der Beschlussfassung des Nahverkehrsplans (vorgesehen im Mai/Juni 2023) spielen aus Sicht der Verwaltung finanzielle Überlegungen zunächst eine untergeordnete Rolle. Der Nahverkehrsplan weckt jedoch Erwartungen für die Umsetzung, die in die Vorabbekanntmachungen für die Ausschreibung der Linienbündel eingehen. Daher
sind die voraussichtlichen finanziellen Wirkungen bei der Beschlussfassung des NVP zumindest mit einer Prognose darzustellen.
Im Hinblick auf zur Verfügung stehende finanzielle Spielräume in den Jahren ab der Betriebsaufnahme der ersten neu vergebenen Linienbündel (Dezember 2025) wird im Rahmen der Vergabeverfahren eine finanziell abgeschichtete Bewertung vorzunehmen sein. Konkret kann dabei im Rahmen einer Abwägungsentscheidung hinsichtlich finanzieller oder organisatorischen Rahmenbedingungen bei den
Vergabeverfahren von den Zielvorgaben des Nahverkehrsplans abgewichen werden. Hiervon wird von Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur aus fachlicher Sicht mit Blick auf weitere Schritte zur Erreichung einer Verkehrswende und von Klimaschutzzielen allerdings abgeraten. Eine Abstufung des auszuschreibenden Angebots könnte beispielsweise anhand der in dieser Beratungsunterlage
beschriebenen Leistungsumfänge von Status Quo, verkehrlichem Mindestniveau und ausreichender Verkehrsbedienung vorgenommen werden.

Stellungnahmen:

Anlage_01_Synopse_Stellungnahmen_Staedte_Gemeinden

Anlage_01_1_Synopse_Stellungnahmen_Staedte_und_Gemeinden_Anlage_Stadt_Goeppingen

Anlage_02_Synopse_Stellungnahmen_LRA_Landkreise_angrenzende_Kommune

Anlage_03_Synopse_Stellungnahmen_ToeB_Sonstige

Anlage_04_Synopse_Stellungnahmen_Verkehrsunternehmen_Verkehrsv

Anlage_05_Synopse_Buergerbeteiligung

 

Joachim Abel

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