Vorstellung der CO2-Bilanz zur Klimaneutralen Landkreisverwaltung

Im Ausschuss für Umwelt und Verkehr wurde am Dienstag, 21. März, der aktuelle Bericht zur CO2-Bilanz der Landkreisverwaltung von der Beauftragten für Klimaschutz, Michelle Peschke, vorgestellt. Vera Schumann von der Energieagentur Regio Freiburg stellt zudem den aktuellen Stand der Umsetzungen beim Klimaschutz im Landkreis vor.

Der Ausschuss nehm diese Berichte zur Kenntnis:

Anlage01_BU042_Vorstellung_CO2_Bilanz_Verwaltung

Anlage_1_BU2023_043_UVA

In der regen Diskussion wurde die Arbeit der Beteiligten gelobt, es gab aber auch Kritik, z. B. hätten Photovoltaikanlagen schon viel füher auf kreiseigene Gebäude installiert werden können. Klimaneutralität schafft man zudem nicht mit mehr Mitarbeiter in der Verwaltung, sondern imdem man die vorhandenen MitarbeiterInnen auf dem Weg mitnimmt, z.B. indem weniger mit dem Auto zur Arbeit kommen. Es bedarf aber ungeheurer Anstrengungen die Ziele zu erreichen, zumal das Etappenziel 2023 nicht erreicht wurde. Immerhin werden das BSZ Göppingen und das Gebüde der AWB in diesem Jahr mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet. Es gab aber auch Abgeordnete der Freien Wähler und der AfD, die fragten, ob man überhaupft soviel CO2 einsparen müsse.

Die Grünen beantragten auf der Sitzung, das Klimaschutzziel schon für 2035 festzulegen. Auch die Stadt Göppingen und die Landeshauptstadt haben sich dieses Ziel zu geben. Die Freien Wähler wollten sich dieser Forderung aber nicht anschließen: die Umsetzung kostet zu viel Geld. Die CDU hält die Klimafolgekosten auf den Landkreis zukommen, egal ob der Landkreis die Ziele umsetzt oder nicht. Das Klima ist nicht von uns abhängig. Man muss bei der Umsetzung zudem realistisch sein. DEshalb unterstützt die CDU 2040. Die CDU wüde zudem einige Priorisierungen verändern. Vor allem die Bevölkerung und die Wirtschaft will die CDU mehr einbinden. Die AfD hält eher 2045 für realistisch. Vor diesem Hintergrund hatte der Antrag der Grünen keine Chance.

Auf dieser Basis und der Diskussion im Ausschuss empfahl der Ausschuss mehrheitlich folgende Ziele für den Klimaschutz festzulegen:

I. Beschlussantrag

1. Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Kreistag, als Klimaschutzziel das Jahr 2040 für die Klimaneutralität im Landkreis Göppingen festzuschreiben.

2. Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr nimmt den zugehörigen Maßnahmenplan 2.0 zur Kenntnis und bittet um Ausarbeitung der Steckbriefe für alle identifizierten Maßnahmen mit Priorität A.

II. Sach- und Rechtslage, Begründung

1. Hintergrund und Ausgangslage
Derzeit wird die Fortschreibung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes im Landkreis Göppingen durch die Energieagentur Regio Freiburg (EARF) in einer einjährigen Projektlaufzeit erstellt (Start Juni 2022). Der Landkreis Göppingen muss seine bisherige Zielsetzung vom Zieljahr 2050 zur Erreichung der Klimaneutralität aktualisieren. Daher wurden durch die EARF drei Szenarien (Zieljahre 2035, 2040 und 2045) erarbeitet.
Die Beschlussfassung für das zukünftige Klimaschutzziel muss vor der endgültigen Fertigstellung der schriftlichen Ausarbeitung des fortgeschriebenen Klimaschutzkonzeptes vorgenommen werden, um den Bericht zielgerichtet auf das neue Klimaschutzziel ausrichten zu können. Die Fertigstellung des Berichtes
ist für Mai 2023 vorgesehen.
Das kürzlich novellierte Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) behält das bisherige Ziel der Klimaneutralität bis 2040 bei. Gemäß § 10 Absatz 1 KlimaG BW sollen die Gesamtemissionen des Jahres 1990 bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent reduziert werden. Bis zum Jahr 2040 soll über eine schrittweise Minderung schließlich eine Netto-Treibhausgasneutralität („Klimaneutralität“) erreicht sein.

2. Bisherige Arbeiten im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes
Die Ergebnisse der CO2-Bilanz für den Landkreis, die Potenziale für den Ausbau der erneuerbaren Energien sowie die drei Klimaschutz-Szenarien als Grundlage für die Entscheidung des neuen Klimaschutzzieles wurden dem Ausschuss für Umwelt und Verkehr am 30.11.2022 (vgl. BU 2022/236) zur Kenntnis gegeben
und diskutiert.
Inzwischen hat die EARF den zugehörigen Maßnahmenplan entworfen und Rückmeldungen hierzu vom Klimaschutzbeirat, von der Energieagentur Landkreis Göppingen gGmbH und von betroffenen Fachämtern des Landratsamtes eingearbeitet (s. Anlage 2 Maßnahmenplan 2.0).
Der Maßnahmenplan umfasst insbesondere Maßnahmen, die durch den Landkreis selbst oder mit Unterstützung der Kreisverwaltung bzw. der Energieagentur Landkreis Göppingen gGmbH in Umsetzung gebracht werden können. Der Maßnahmenplan ist dabei aber nicht isoliert zu betrachten. Er flankiert und ergänzt die Klimaschutzmaßnahmen des Landes Baden-Württemberg (vgl. dazu das Klima-Maßnahmen-Register des Landes1). In analoger Betrachtung muss der Maßnahmenplan des Landkreises seinerseits durch weitere Maßnahmen der Städte und Gemeinden, der Unternehmen, der Verbände und nicht zuletzt der Bürger selbst ergänzt und flankiert werden.
Schließlich kann das Ziel der Klimaneutralität nur dann erreicht werden, wenn dieses Ziel in großer Breite gesamtgesellschaftlich verfolgt wird.
Am 21.03.2023 wird die EARF dem Umwelt- und Verkehrsausschuss insbesondere die Unterschiede der drei Klimaschutz-Szenarien Unterschiede erläutern (vgl. Anlage 1 Präsentation EARF). Der Umwelt- und
Verkehrsausschuss erhält die Möglichkeit, zum Entwurf des Klimaschutz-Maßnahmenplans Version 2.0 (vgl. Anlage 2) Stellung zu nehmen und soll eine empfehlende Beschlussfassung bzgl. eines Klimaneutralitätszieles (2035, 2040 oder 2045) abgeben. Im Anschluss wird der finale Maßnahmenplan 3.0
erarbeitet.

3. Empfehlung der Verwaltung
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, nicht hinter der Landesziel- setzung zurückzubleiben und vielmehr im Gleichklang mit dem KlimaG BW zu bleiben (Klimaneutralität 2040), nicht zuletzt, um daraus entstehende Synergien auf Ebene der Maßnahmen und in Bezug auf das Erreichen der Sektorziele (vgl. Anlage 1 i.V.m. § 10 KlimaG BW) nutzen zu können. Synergien sind insbesondere auch in Bezug auf die Bereitstellung von Fördermitteln durch das Land zu erwarten, da diese Fördermittelbereitstellung letztendlich vordergründig 1 Online-Klima-Maßnahmen-Register – Klimaschutz (baden-wuerttemberg.de)
danach ausgerichtet sein wird, das Landesziel zu erreichen.
Die aktuelle Zielsetzung der Bundesregierung (Klimaneutralität 2045) als Ziel für den Landkreis festzulegen scheint aufgrund der ambitionierteren Landesziele überholt und stellt damit aus Sicht der Verwaltung keine Option dar. Von Seiten der Verwaltung wird eher erwartet, dass auch der Bundesgesetzgeber sein
Klimaschutzziel noch nachschärfen wird.
Die Festlegung eines Klimaschutzzieles Klimaneutralität 2035 auf Kreisebene würde mit einer hohen Signalwirkung einhergehen; dies wird von Seiten der Verwaltung keineswegs verkannt. Allerdings wird diese Zielformulierung – insbesondere auch angesichts der auf Ebene des Landkreises eröffneten
Handlungsfelder – mehr als politische Willenserklärung denn als realistisch erreichbare Zielsetzung eingestuft. Diese Einschätzung der Verwaltung deckt sich dabei mit der Einschätzung des Klimaschutzbeirates vom 26.10.2022, die dem Umwelt- und Verkehrsausschuss in der Sitzung am 30.11.2022 vorgestellt wurde.

4. Ausblick
April/Mai 2023:
 Finalisierung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes durch den Auftragnehmer EARF, ausgerichtet am als Arbeitsgrundlage vorgegebenen neuen Klimaschutzziel
 Ausarbeitung der Maßnahmensteckbriefe für die Maßnahmen der Priorität A
Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses am 27.06.2023:
 Vorstellung des fortgeschriebenen Integrierten Klimaschutzkonzeptes durch die Verwaltung
 Empfehlende Beschlussfassung zur Verabschiedung des fortgeschriebenen Integrierten Klimaschutzkonzeptes
Sitzung des Kreistages am 14.07.2023:
 Vorstellung des fortgeschriebenen Integrierten Klimaschutzkonzeptes durch den Auftragnehmer EARF
 Verabschiedung des fortgeschriebenen Integrierten Klimaschutzkonzeptes, damit verbunden die endgültige Entscheidung hinsichtlich des angestrebten Zieljahres für die Klimaneutralität

III. Handlungsalternative

Keine. Insbesondere mit der Novellierung des KlimaG BW vom 01.02.2023 kann Klimaschutz nicht mehr ausschließlich als Freiwilligkeitsleistung verstanden werden.
Die Neufassung des Klimaschutzzieles des Landkreises ist aufgrund der geänderten politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zwingend erforderlich.

IV. Finanzielle Auswirkungen / Folgekosten

Mit der Entscheidung für ein neues Klimaschutzziel für den Landkreis Göppingen durch den Kreistag werden Folgekosten für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen entstehen. Gemäß einer groben Abschätzung durch die ERAF belaufen sich die Gesamtkosten sämtlicher Maßnahmen, die im Maßnahmenplan mit Priorität A belegt sind, auf etwa 7 bis 11 Millionen Euro bis 2040. Bei Festlegung
eines früheren Zieljahres müssten die Mittel entsprechend früher bereitgestellt werden.
Eine grobe Abschätzung der Kosten für die einzelnen Maßnahmen mit Priorität A wird in den noch auszuarbeitenden ausführlichen Maßnahmensteckbriefen als Kostenspanne angegeben. Die Mittel für die Maßnahmenumsetzung sollen dann entsprechend in den Haushaltsplan eingestellt und unter Berücksichtigung der Zuständigkeitsordnung vergeben werden. Kostenintensive Maßnahmen werden dem
Gremium dementsprechend nach detaillierter Ausarbeitung noch zur endgültigen Entscheidung vorgelegt.
Bezüglich der Kostenschätzungen durch die EARF ist noch auf folgende Sachverhalte hinzuweisen:
 die Kosten betreffen nur die externen Kosten des LRA
 Personalkosten sind nicht inkludiert
 die Spannweite zeigt auf, dass die Kosten ohne Detailausarbeitung nur grob quantifiziert werden können; die Kosten sind stark abhängig von der konkreten Ausgestaltung der einzelnen Maßnahmen
 der Mittelbedarf für Klimafolgenanpassung bzw. das Erreichen der Klimaneutralität der Kreisverwaltung bis 2040 ist nicht Teil der vorliegenden Kostenschätzung
 es bestehen z.T. Fördermöglichkeiten, die für die Umsetzung der Maßnahmen in Anspruch genommen werden können. Da sich die Förderlandschaft stetig ändert, wurden diese hier nicht berücksichtigt.
Seit 2022 werden im Finanzkonzept 2030 bereits jährlich 0,5 Mio. €/p.a. zusätzlich für allgemeine Klimaschutzmaßnahmen reserviert. Es wird auf den Haushaltsplan 2023, Seite 120ff. verwiesen.
Wieviel Kosten, die durch den Klimawandel in Zukunft verursacht werden, durch intensivere und frühere Umsetzung der Maßnahmen verringert werden können, kann – strikt kausal gesehen – nicht angegeben werden, da hier zu viele Faktoren wirken, die von den Maßnahmen und den Verantwortlichkeiten des Landkreises unabhängig sind.

Joachim Abel

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