Anders als die NWZ berichtete: Die Kreissparkasse muss keine Millionenstrafe zahlen

Die NWZ in Göppingen berichtete diese Woche, dass die Kreissparkasse Göppingen sogenannte Wertpapierleihe-Transaktionen getätigt hat. Dies trifft für den Zeitraum von 2008 bis 2014 zu.

Wertpapierleihegeschäfte waren und sind bankübliche Geschäfte – auch bei regional tätigen Banken wie Sparkassen und Volksbanken. Sie dienen vorrangig zur Liquiditätssteuerung, dabei werden bankübliche Provisionen bezahlt.

Bei Wertpapierleihegeschäften werden beispielsweise festverzinsliche Anleihen an ein anderes Institut für einen bestimmten Zeitraum gegen eine Leihegebühr ausgeliehen. Damit kann das Institut, das die Wertpapiere ausgeliehen hat, entweder Liquiditätskennziffern erfüllen oder die geliehenen Wertpapiere zur Beschaffung von Liquidität verwenden. Ab 2008, ausgelöst durch die Finanzkrise, haben Institute als Gegenleistung für entliehene festverzinsliche Anleihen dem ausleihenden Institut Aktien als Gegenwert
zur Verfügung gestellt. Diese Geschäfte wurden als struktu
rierte Wertpapierleihe bezeichnet. Damit einher ging eine steuerliche Wirkung.

Für die ausgeschüttete Dividende der verliehenen Aktien wurde die Kapitalertragssteuer abgeführt. Die Kreissparkasse konnte die abgeführte Kapitalertragssteuer auf ihre Ertragssteuern (Körperschaftssteuer,
Solidaritätszuschlag) anrechnen. Die Kreissparkasse hatte
aus den Transaktionen also keinerlei steuerlichen Vorteile.

Wir haben unsere Erträge in vollem Umfang ganz normal versteuert. Mit anderen Worten: Die Kreissparkasse hat die Wertpapierleihegeschäfte nicht mit der Absicht und zum Zwecke der Steuerersparnis getätigt und folglich auch daraus keine steuerlichen Vorteile generiert“, versichert die Kreissparkasse Göppingen auf Nachfrage des Filstalexpress.

Transaktionspartner waren ausschließlich drei inländische Kreditinstitute. Diese Handhabung wurde von der Finanzverwaltung damals uneingeschränkt akzeptiert. Die 2008 und 2009 durchgeführten Transaktionen wurden auch im Rahmen der regelmäßigen mehrjährigen steuerlichen Betriebsprüfung nicht
beanstandet.

Durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2015 sowie durch Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen aus den Jahren 2017 und 2021 änderte sich der Blick und die Einschätzung auf gewisse Formen von Wertpapierleihegeschäfte, die als Cum/Cum-Gestaltungen bezeichnet werden. Die Kreissparkasse Göppingen hat strukturierte Wertpapierleihegeschäfte schon im Jahr 2014 eingestellt.

Die steuerliche Behandlung dieser Transaktionen ist zwischen Finanzwirtschaft und Sparkassenorganisation einerseits und der Steuerverwaltung andererseits strittig. Die Steueranrechnung der Körperschaftssteuer wurde seitens der Finanzverwaltung bei der Kreissparkasse zunächst akzeptiert und im weiteren zeitlichen Verlauf wieder versagt. „Den Betrag, der sich dadurch über fünf Jahre aufsummiert hat, hat die Kreissparkasse rein vorsorglich bezahlt, um den Zinslauf der Finanzverwaltung zu stoppen. Gleichzeitig haben wir Widerspruch eingelegt“, so die Kreissparkasse weiter in ihrer Stellungsnahme an den Filstalexpress, „bis heute liegt uns noch keine inhaltliche Stellungnahme der Finanzverwaltung vor, obwohl diese bereits für das Frühjahr 2022 angekündigt wurde“.

Da der steuerrelevante Sachverhalt nicht geklärt ist, möchte die Kreissparkasse dazu keine weiteren Aussagen treffen. Pressesprecher Uwe Janke versichert gegenüber dem Filstalexpress, dass aber keine Strafzahlungen, schon gar nicht in Millionenhöhe, im Raum stünden. Aktuell wurden wir in der vergangenen Woche von der Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens informiert, so Janke, hier geht es um einen möglichen Zusammenhang von Cum/Cum-Transaktionen mit Cum/Ex-Geschäften. „Es ist uns absolut wichtig zu betonen, dass es sich bei den von der Kreissparkasse getätigten Transaktionen um Wertpapierleihegeschäfte handelt, die nichts mit den sogenannten Cum/Ex-Geschäften zu tun haben. Unser Bestreben ist es, dass die Sachlage zügig geklärt wird, damit die Ermittlungen eingestellt werden können“, erklärt Janke.

Joachim Abel

 

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