NABU: Artenreiche Streuobstwiese in Großbettlingen in Gefahr – Landratsamt Esslingen genehmigt Sofortvollzug der Rodung – NABU zieht vor Gericht

Die Rodungen von wertvollen Streuobstwiesen hören nicht auf: Der Fall in Bretten droht sich nun in Großbettlingen im Landkreis Esslingen zu wiederholen. Das Landratsamt Esslingen hat den Antrag der Gemeinde Großbettlingen auf Sofortvollzug der Rodung genehmigt. Sieben Bäume sind zudem bereits vor geraumer Zeit unter einem Wendehammer verschwunden. „In Großbettlingen zeigt sich ein weiteres Mal, dass wichtige Biotope nicht dem gesetzlichen Schutz entsprechend erhalten werden. Trotz bestehender Alternativlösungen möchten Gemeinden Streuobstwiesen für Baugebiete roden lassen“, kritisiert NABU-Artenschutzreferentin Felicitas Rechtenwald.

Der NABU-Landesverband hat nun beim Verwaltungsgericht Stuttgart einen Eilantrag gestellt, um die Rodung aufzuhalten, bis über den Widerspruch des NABU entschieden ist. Anders als das Landratsamt Karlsruhe hat das Esslinger Landratsamt den NABU im Vorfeld der Erteilung der Vollzugsanordnung beteiligt. Der NABU erkennt an, dass die Gemeinde Großbettlingen dem Verband mitgeteilt hat, keine vorzeitige Rodung zu betreiben, sondern die gerichtliche Entscheidung über den Eilantrag abzuwarten. Beides sollte eigentlich selbstverständlich sein, wurde jüngst im Fall Bretten aber leider anders erlebt.

In Großbettlingen stehen auf einer Fläche von knapp 2.000 Quadratmetern neben Halb- und Hochstämmen auch vier mindestens 100-jährige Bäume. NABU-Artenschutzexpertin Rechtenwald erklärt dazu: „Bei diesem Baumbestand und den angrenzenden Strukturen handelt es sich um einen wichtigen Lebensraum für Kleinsäuger, Vögel, Fledermäuse und Insekten. Auch wenn sich im Winter außer Baumstrukturen nur wenig kartieren lässt, habe ich vor Ort wertvolle Spaltenquartiere an alten Bäumen, Totholzstrukturen, Höhlen, Mulm und Fledermauskot gefunden. Dies sind starke Indizien dafür, dass hier höhlenbewohnende Vogel- und Fledermausarten sowie Totholzkäfer leben dürften.“

Im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) wurden zudem Hornissennester, Brutvogelarten wie Star, Stieglitz und Mönchgrasmücke, Jagd- und Transferflüge von Fledermäusen und zwei besonders geschützte Totholzkäfer nachgewiesen, der Gemeine Rosenkäfer sowie der stark gefährdete Marmorierte Golfkäfer.

Der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle ärgert sich über den Missstand: „Der § 33a des Naturschutzgesetzes schützt offenbar auch diese Streuobstwiese in Großbettlingen nicht ausreichend.  Auch sie droht unter Teer und Beton zu verschwinden. Dies zeigt ein weiteres Mal eindrücklich, dass entweder der Gesetzgeber oder die Verwaltung beim Streuobstwiesenschutz nachbessern müssen.“

 

PM NABU (Naturschutzbund Deutschland), Landesverband Baden-Württemberg e. V.

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