Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 24. November 2022

Bürgermeister Bernd Schaefer begrüßte die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats und Frau Jana Horlacher – Schulze als Schriftführerin. Die Presse war vertreten durch Herrn Heisele von der Geislinger Zeitung. Die Gemeinderatssitzung verfolgten vier Zuhörer.

TOP 01 – Bekanntgabe der Sitzungsniederschrift zur letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26. September 2022
Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 26. September 2022 wurde
bekanntgegeben und vom Gremium bestätigt.

TOP 02 – Bebauungsplan „Krautgärten“- Auftrag zur artenschutzrechtlichen Voruntersuchung
Der Bereich der alten Krautgärten liegt im Entwicklungsbereich des Bebauungsplanverfahrens „Krautgärten“. Um das Planungsverfahren weiter entwickeln zu können, ist eine artenschutzrechtliche Voruntersuchung notwendig.
Im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Voruntersuchung (Habitatpotenzialanalyse) wird das Planungsgebiet und seine Umgebung hinsichtlich des Lebensraumes für unterschiedlichste Tierarten untersucht und daraus folgend abgeschätzt, ob und welche artenschutzrechtlich relevanten Arten bzw. Artengruppen im Planungsgebiet zu erwarten sind und diese möglicherweise von einem geplanten Vorhaben berührt sein können.
Im Zuge der Bauleitplanung „Krautgärten“ ist es deshalb notwendig, den Lebensraum für Tiere im Planungsgebiet „Krautgärten“ zu untersuchen. Die Verwaltung hat das Planungsbüro „mquadrat“ aus Bad Ball gebeten, für eine anstehende Untersuchung ein Angebot abzugeben. Dieses lag nun vor und stand den Gemeinderäten als Sitzungsvorlage zur Verfügung. Nach diesem Honorarangebot betragen die Kostenfür die artenschutzrechtliche Voruntersuchung 5.060,48 € brutto.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, den Auftrag für die artenschutzrechtliche Voruntersuchung an das Büro „mquadrat“ zum genannten Angebotspreis zu erteilen.

TOP 03 – Anschaffung eines Notstromaggregats- Bestätigung des Beschlusses im Umlaufverfahren
Das Feuerwehrmagazin muss auch bei einem Stromausfall ohne größere Einschränkungen betrieben werden können. Aus diesem Grund ist im Gebäude eine Fremdeinspeisung vorgesehen. Mit einem Notstromaggregat kann damit Strom eingespeist werden.
Zwar ist auf dem LF 20 Kats ein Notstromaggregat verlastet, dieses reicht allerdings nicht vollständig aus, um das gesamte Gebäude mit all seinen Verbrauchern ausreichend mit Strom versorgen zu können. Zudem wird das Aggregat im Bedarfsfall eh vor Ort am Fahrzeug benötigt und würde im Einsatzfall dem Magazin
erst gar nicht zur Verfügung stehen.
Der Gemeinderat war sich der Notwendigkeit bewusst und in seinen Beratungen stets einig, ein für mögliche Bedarfsfälle geeignetes Notstromaggregat anzuschaffen.
Die Feuerwehr wurde gebeten, die Rahmenbedingungen zu prüfen. Im Zuge der Aufgabenstellung hat die Feuerwehr den Leistungsbedarf nicht nur berechnet, sondern teilweise auch real getestet.
Unter Beachtung der notwendigen Prämissen hat sich die Feuerwehr dafür ausgesprochen, ein leistungsstarkes Aggregat mit 37,3 kVA zu bevorzugen.
Hierzu lag ein Angebot für das Aggregat PRAMAC GDW 40 Y vor. Die Kosten liegen bei ca. 16.000 € netto. Es gibt die ganz klare Aussage des Anbieters:“ … je früher es bestellt wird, umso sicherer ist der zugesagte Liefertermin“. Nach aktuellem Stand könnte dieses Gerät zur KW 17/2023 geliefert werden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen im Täle hat sich deshalb bereits vorab im Umlaufverfahren mit der Thematik beschäftigt und die Gemeindeverwaltung außerhalb einer Gemeinderatssitzung ermächtigt, das vorgeschlagene Aggregat bestellen zu können.
Im Haushalt sind hierfür Mittel in Höhe von 10.000 € vorgesehen. Der Haushaltsansatz wird dementsprechend mit ca. 9.000 € brutto überschritten.
Mit diesem Tagesordnungspunkt wurde der Beschluss des Gemeinderats im Umlaufverfahren öffentlich bekanntgemacht und formell durch den Gemeinderat bestätigt.

TOP 04 – Notwendige Arbeiten im Außenbereich der Vereinshütte Wanderfreunde – Übernahme der Kosten
Der Außenbereich vor der Vereinshütte der Wanderfreunde ist nach Rückmeldung des Vereins zumindest in seinem solchen Zustand, dass Arbeiten notwendig werden. Insbesondere der Bereich rund um die Grillstelle, Pflasterarbeiten, die kleine Hangkante vor der Vereinshütte und die dazugehörenden Treppenstufen sollen umgestaltet und teilweise ersetzt werden.
Diese Arbeiten würden die Wanderfreunde gerne selbst ausführen. Dadurch entstehen zumindest für Beton, Estrich und Pflastersteine Materialkosten.
Die Vereinshütte der Wanderfreunde ist im Eigentum der Gemeinde Mühlhausen im Täle und steht dem Verein zur eigenverantwortlichen und selbstständigen Nutzung frei zur Verfügung. Die laufenden Betriebskosten wie Strom, Wasser, Holz und sonstiges Material werden vom Verein getragen.
Die Vereinsführung kam deshalb auf die Gemeindeverwaltung zu – zum einen vorab mit der Information, dass die Arbeiten zur Gestaltung und Sicherung des Außenbereichs erfolgen sollen – aber auch mit der offenen Frage, ob die Gemeinde die Kosten übernehmen kann.
In gleichgelagerten Fällen, wie bei anderen örtlichen Vereinen, wurde dies so gehandhabt. Die Kosten für Arbeiten und Materialeinsatz im Bestand zur Sicherung von Gemeindesubstanz wurden bisher von der Gemeinde finanziell übernommen (z.B. Backhaus). Auch die früheren Arbeiten im Innenbereich der Vereinshütte durch die Wanderfreunde wurden durch die Gemeinde anteilig finanziell unterstützt. Nach
dem vorgelegten Angebot der Firma Wölpert liegen die Kosten für den Materialeinsatz bei ca. 2.500 brutto. Die Arbeitsleistung hierzu übernimmt der Verein. Die Ratsmitglieder stimmten der Übernahme der Materialkosten einstimmig zu.

TOP 05 Bekanntgabe einer Baugenehmigung, Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Garage, Fist. 140/4 und 152i Kreuzäckerstraße 30-32
Mit Schreiben vom 10.10.2022 hat das Bauamt des Landratsamtes Göppingen das o. g. Bauvorhaben genehmigt. Davon nahm das Gremium Kenntnis.

TOP 06 – Bekanntgaben
6.1. Fortschreibung des Nahverkehrsplans Beteiligungsmöglichkeit der Bürgerschaft
Der Nahverkehrsplan des Landkreises Göppingen ist ein kommunalpolitisches Instrument, mit dem Landkreis Göppingen die Rahmenbedingungen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) festlegt. Der aktuelle Nahverkehrsplan für den Landkreis Göppingen datiert aus dem Jahr 2015. Der Nahverkehrsplan alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Mit den geänderten
Rahmenbedingungen – insbesondere mit der Vollintegration des Landkreises in den WS – ist der Bedarf zur Fortschreibung sicherlich gegeben.
Hierbei ist insbesondere die Beteiligungsmöglichkeit für die Bürgerschaft von Interesse. Die Bürger und Bürgerinnen erhalten in den kommenden rund vier Wochen die Möglichkeit, am Beteiligungsverfahren teilzunehmen und Stellung zu beziehen. Alle wichtigen Informationen hierzu werden auf der Homepage des
Landkreises unter www.lkgp.de/start/Landratsamt/Nahverkehrsplan.html bereitgestellt. Auch wer nicht explizit Interesse an einer eigenen aktiven Beteiligung hat, kann hier wertvolle Informationen für die Strukturen des ÖPNV im Landkreis Göppingen abrufen.
6.2. Beteiligungsmöglichkeiten an der Radverkehrskonzeption
Neben dem Nahverkehrsplan des Landkreises Göppingen wird auch die Radverkehrskonzeption fortgeschrieben. Seit dem 12.10.2022 hat auch die Bevölkerung die Gelegenheit, sich aktiv an der Radverkehrskonzeption zu beteiligen.
Hierfür wurde vom Planungsteam VIA ein sogenannter „Wegededektiv“ erstellt. Dies ist eine Online-Karte, auf der interessierte Bürgerinnen und Bürger Anmerkungen, Fragen und Kommentare zu einzelnen Strecken angeben können. Das abgestimmte Wegenetz wurde in die Online-Karte übertragen.
Sie ist hier verfügbar: www.wegedetektiv.de/landkreis-goeppingen.
Die öffentliche Beteiligung ist bis zum 12.11. möglich. Die Hinweise werden dann in die Maßnahmenplanung einfließen.

6.3. Bürgerdialog mit dem Landkreis Göppingen im Oberen Filstal am 19. November 2022
Im Herbst letzten Jahres fanden auf vielen Ebenen mehrere Abstimmungsgespräche und Veranstaltungen zum Thema „Kreisbewusstsein“ statt und resultierten in einer Maßnahmenliste zur Stärkung des Kreisbewusstseins im Landkreis Göppingen.
Im Zuge verschiedener Maßnahmen, um das Kreisbewusstsein zu entwickeln und zu stärken, wird das Format dieses Bürgerdialoges aufgegriffen, um über verschiedene aktuelle Themen im Landkreis in den Austausch mit der Bürgerschaft zu kommen.
Dieser Bürgerdialog findet am Samstag, 19. November 2022 von 8.30 Uhr – 14 Uhr in der Autalhalle, Bad Überkingen statt. Die Bürgerinnen und Bürger haben damit die Möglichkeit mit Verantwortlichen aus der Kreisverwaltung und Kreistagsmitgliedern ins Gespräch zu kommen, Fragen zu stellen und auch eigene Ideen einbringen und diskutieren zu können. Auf die Pressemitteilung des Landkreises wird verwiesen,
abrufbar unter: www.muehlhausen-taele.de/fileadmin/Dateien/Muehlhausen/Dateien/
Veranstaltungen/2022-10-18_Pressemitteilung_EinladungB%C3%BCrgerDialog
_final.pdf
6.4. Verbandsversammlung des Zweckverbands Landeswasserversorgung am Dienstag, 25.10.2022

Auf die in der Zwischenzeit abgehaltene Sitzung der Verbandsversammlung wurde verwiesen. Teilnehmen waren BM Bernd Schaefer und GR Ulrich Schweizer.
6.5. Sperrung der B466 zwischen Mühlhausen im Täle und Gosbach am Samstag, 29.10.2022 (19:00 Uhr) bis Sonntag, 30.10.2022 (10:00 Uhr)
Aufgrund wichtiger Arbeiten am Ersatzneubau der Brücke A8/B466 muss die Bundesstraße zwischen Mühlhausen i. T. und Gasbach gesperrt werden. Die Sperrung erfolgt von Samstag, 29.10.2022 (19:00 Uhr) bis Sonntag, 30.10.2022 (10:00 Uhr).
6.6. Befahrbarkeit der Eselsteige ab 21.11.2022
Nach Rückmeldung der ARGE Filstal wird die Gemeindeverbindungsstraße (GVSt) Eselsteige ab Montag, 21.11.2022 wieder befahrbar sein. Allerdings wird die Eselsteige zu diesem Zeitpunkt noch nicht in ihrem Endausbaustand hergestellt sein.
Die hierfür notwendigen Asphaltarbeiten können erst im Frühjahr 2023 erfolgen. Die Steige ist aufgeschottert und verdichtet. Dementsprechend ist die GVSt „befahrbar“.
Insoweit wurde dies von der ARGE EÜ Filstal versichert.
6.7. Versammlung der Jagdgenossenschaft am Montag, 07. November 2022
Wie bereits angekündigt findet die nächste Versammlung der Jagdgenossen am Montag, 07. November 2022 statt. Es wurde bereits form- und fristgerecht eingeladen. Eingeladen sind alle Jagdgenossen. Die Versammlung ist ,,nichtöffentlich“; auf die förmliche Einladung im Mitteilungsblatt „Oberer Fils Bote“
wird verwiesen, ebenfalls abrufbar auf der Homepage der Gemeinde Mühlhausen im
Täle unter www.muehlhausen-taele.de

TOP 07 – Bürgerfragen
7.1. Bebauungsplan „Krautgärten“
Ein Zuhörer hatte Fragen zum Vorhaben im Bereich der Krautgärten. Der Verwaltungschef verwies dabei auf die Begründung zum Bebauungsplan, konkretisierte in seinen Ausführungen jedoch die Planungsziele. Dementsprechend ist ein Neubau eines Kindergartens in Verbindung mit einem altersgerechten Wohnen für Senioren für die weitere Entwicklung denkbar. Er führte ebenfalls dazu aus, dass die Gemeinde erst ganz am Anfang ihrer Planungen steht. Deshalb gilt es noch vieles abzuklären und auf den Prüfstand zu stellen. Die Verwaltung wird auf jeden Fall noch frühzeitig im Verfahren auf die Eigentümer zugehen und dementsprechend beteiliigen.
7.2. Filsaue
Ein direkt betroffener Anlieger brachte Parksituation in der Filsaue vor. Dabei sprach er auch den wilden Müll und die Nutzung der Grünstreifen als öffentliche Toilette an. Hinzu käme die Beschädigung der Randsteine durch überfahren hinzu. Die Verwaltung kennt die Problematik. Bürgermeister Bernd Schaefer führt hierzu aus, dass es sich um keine straßenrechtlichen Probleme handelt, sondern vielmehr ordnungsrechtliche Vertöße von Verkehrsteilnehmer vorliegen. Dementsprechend müsse man der Situation mit anderen Mitteln begegnen. Parken jedoch alleine, auch wenn es sich so darstellt wie in der Filsaue, gehört zum Allgemeingebrauch einer Straße und stellt damit generell betrachtet keine Ordnungswidrigkeit dar. Die Verursacher von Müll und Hinterlassenschaften uns der Notdurft heraus, die könne
Mühlhausen i. T. man zwar ordnungsrechtlich belangen, jedoch ist hier die „Beweisführung“ relativ schwierig. Bisher wurde noch kein Verursacher inflagrantie erwischt und auch nicht der Gemeindeverwaltung gemeldet. In einem Punkt sind sich aber alle Beteiligten einig, es müssen mittelfrist andere Lösungsansätze gefunden werden.

TOP 08 – Sonstiges / Anfragen
8.1. Asphaltierung der Eselsteige
Aus der Mitte des Gemeinderats heraus war es von Interesse zu erfahren, ob die  Eselsteige vollständig von der ARGE EÜ Filstal im Frühjahr 2023 asphaltiert wird?
Wie bereits schon unter Bekanntgaben ausführlich dargestellt, erläuterte Bürgermeister Bernd Schaefer diesen Punkt. Für die ARGE EÜ Filstal ergeben sich klare Pflichten aus gemeinsamer Vereinbarung sowie aus der Umsetzung der Planfeststellung heraus. Ob und wie weit man die Asphaltierung der Eselsteige über
die bisher gezogenen Grenzen hinaus umsetzen kann, liegt im Ergebnis weiterer Gespräche.

PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen im Täle

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