Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2023: Wesentliche Eckdaten

Um Verlässlichkeit und Planungssicherheit seinen Kreiskommunen gegenüber zu gewährleisten, bleibt der Landkreis Göppingen seinem Zeitplan der Vorjahre treu und bringt Mitte Oktober 2022 den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2023 in den Kreistag in öffentlicher Sitzung ein.

Den vorläufigen Haushaltsentwurf 2023 kennzeichnen folgende Eckdaten:

Die Steuerkraftsumme der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Göppingen steigt zum Haushaltsjahr 2023 um ca. 18 Millionen Euro auf 414,8 Millionen Euro. Die Steigerung von 4,5 Prozent ist überdurchschnittlich gegenüber dem Landestrend von 1,3 Prozent und basiert auf den Steuereinnahmen des Jahres 2021. Die Steuerkraftsumme ist u. a. Basis für die Berechnung des Kreisumlageaufkommens.

Die ordentlichen Aufwendungen erhöhen sich das dritte Jahr in Folge überdurchschnittlich deutlich um 31,88 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr auf knapp 375,7 Millionen Euro. Die größten Veränderungen resultieren insbesondere aus den Entwicklungen im Gesundheits- und Sozialbereich. Ein abzudeckendes negatives Betriebsergebnis der ALB FILS KLINIKEN GmbH von vorläufig -12,4 Millionen Euro (nach neuesten Meldungen ist mit einem weiteren Anstieg auf -18,8 Millionen Euro zu rechnen), eine Erhöhung der Sozialaufwendungen mit +24 Millionen Euro, Erhöhung der Unterhalts- und Bewirtschaftungsaufwendungen u.a. aus der aktuellen Energie- und Ukrainekrise mit vorläufig +4,6 Millionen Euro sowie eine Erhöhung der Personalaufwendungen von vorläufig +2,8 Millionen Euro auf 59,7 Millionen Euro bedingen diese Veränderungen.

Die Erträge erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr im Vergleich zu den Aufwendungen um nur knapp 27,3 Millionen Euro auf zirka 362,7 Millionen Euro. Dies liegt insbesondere an folgenden Veränderungen: Rückgang der Schlüsselzuweisungen des Landes (-1,47 Millionen Euro), Mehrerträge aus der erhöhten Kreisumlage (+5,82 Millionen Euro bei einem gleichbleibenden Hebesatz von 32,5 Prozent), Mehrerträge aus der Grunderwerbsteuer (+1,0 Millionen Euro) und einer Erhöhung bei den Erträgen im Sozialhaushalt (+18,29 Millionen Euro).

Summiert schließt der Entwurf des Ergebnishaushalts 2023 des Landkreises vorläufig mit einer deutlichen planerischen Deckungslücke in Höhe von 12,9 Millionen Euro. Nach Aktualisierung aller Veränderungen (u.a. Nachmeldung ALB FILS KLINIKEN GmbH) zwischen Redaktionsschluss und Tag der Einbringung beträgt die planerische Deckungslücke sogar nun 19,67 Millionen Euro. Der Kernhaushalt (ohne Defizitausgleich der AFK GmbH) erwirtschaftet solitär betrachtet, einen nur geringen Fehlbetrag in Höhe von -0,87 Millionen Euro. Der Haushaltsausgleich wird durch eine Ent­nahme aus der Ergebnisrücklage in selber Höhe (12,9 Millionen Euro bzw. neu 19,67 Millionen Euro) sichergestellt. Dies ist durch die guten Rechnungsergebnisse 2019-2021 mit 30,5 Millionen Euro möglich. Mit dieser planerischen Entnahme beträgt der Stand der Ergebnisrücklage zum 31.12.2023 voraussichtlich ca. 61,8 bzw. fortgeschrieben ca. 55,4 Millionen Euro.

Die geplanten Investitionen in 2023 reduzieren sich gegenüber dem Vorjahr deutlich um -40,3 Millionen Euro auf 110,25 Millionen Euro (Vorjahr 150,5 Millionen Euro). Diese Reduzierung bedingt sich aus dem Bauverlauf durch den Investitionsbedarf zum Klinik-Neubau und der daraus resultierenden Verschiebung des Mittelbedarfs von 2022 nach 2023. Der limitierte Landkreisanteil am Klinik-Neubau mit 110 Millionen Euro ist demnach in 2023 mit einem Rest-Anteil von 22,8 Millionen Euro (2022: 77,2 Millionen Euro, 2021: 10 Millionen Euro) vollständig ausfinanziert. Ein weiterer enormer Anteil in Höhe von 63,6 Millionen Euro betrifft die Ausleihung an die AFK GmbH (Finanzierung des Anteils AFK GmbH am Klinik-Neubau über Landkreis). Hinzu kommen noch allgemeine Investitionskostenzuschüsse an die AFK GmbH mit 2,2 Millionen Euro. Darin enthalten sind 0,5 Millionen Euro für erste kleinere Maßnahmen am Standort Helfenstein-Klinik Geislingen sowie der Erwerb eines Linearbeschleunigers mit einem Landkreiszuschuss von 0,7 Millionen Euro. Die Restsumme mit 21,6 Millionen Euro ergibt sich insbesondere aus den Auszahlungen für landkreiseigene Investitionen in Kreisstraßen (3,08 Millionen Euro), Hochbaumaßnahmen (12,19 Millionen Euro), beispielsweise der Erweiterungsbau am Berufsschulzentrum Geislingen mit einer 1. Rate in Höhe von 9,16 Millionen Euro sowie Investitionen in bewegliche Vermögensgegenstände (3,95 Millionen Euro, davon ca. 1,75 Millionen Euro in Kreisschulen).

Zur Finanzierung der Investitionstätigkeit wird in 2023 eine Darlehensneuaufnahme in Höhe von 20,95 Millionen Euro erforderlich. Der Restbetrag wird über eine bereits getätigte Darlehensaufnahme aus 2022 mit 139 Millionen Euro für den Klinik-Neubau finanziert. Abzüglich der ordentlichen Tilgung ergibt sich im Jahr 2023 eine Netto-Neuverschuldung von rund 19,83 Millionen Euro. Am Ende des Jahres 2023 wird der Schuldenstand des Landkreises Göppingen voraussichtlich 159,6 Millionen Euro (und mit Ausleihungen an die AFK GmbH 223,2 Millionen Euro) betragen; dieser ansteigende Verlauf ist bezogen auf den Baufortschritt „Klinik-Neubau“ als planmäßig zu bewerten.

Die Verwaltung schlägt dem Kreistag einen gleichbleibenden Kreisumlagehebesatz zum Haushaltsjahr 2023 von 32,5 Prozent vor und ist damit seit 2020 konstant. Das Kreisumlageaufkommen steigt – aufgrund der gestiegenen Steuerkraft – um 5,82 Millionen Euro auf ca. 134,82 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Pro Kopf bedeutet dies eine Belastung von 519 Euro je Einwohner. Nach ersten Erkenntnissen liegt der Landkreis Göppingen mit diesem Wert deutlich unter dem Durchschnitt der Landkreise im Regierungsbezirk Stuttgart (mit 527 €/EW).

Der Kreishaushalt ist das operative Element des Schlüsselthemas „Geordnete Kreisfinanzen“ und steht im Lichte des Finanzkonzepts 2030. Daher wurde das Finanzkonzept 2030 fortgeschrieben und ist für den Haushalt 2023 weiterhin tragfähig.

Anzumerken ist, dass der Haushaltsplanentwurf 2023 vorläufig noch ohne Orientierungsdaten des Landes sowie mit ersten konkreten Umsetzungen der Ergebnisse aus der “Gemeinsamen Finanzkommission” aufgestellt werden konnte. Im Beratungsverfahren werden diese Zahlen ergänzt und es erfolgt ständig eine finanzielle Neubebwertung der vorliegenden Situation. Ziel ist, die aktuelle planerische Deckungslücke zu reduzieren. Eine entsprechende Chance könnte die Steuerschätzung im November darstellen.

„Der Kernhaushalt entwickelt sich grundsätzlich überwiegend planmäßig und stabil. Die Energie- und Asyl-/ Ukrainekrise sowie mögliche Rezessionsängste nehmen im Haushaltsplanentwurf 2023 einen größeren Raum ein und bereiten uns zunehmend Sorgen für die Zukunft. Zudem stimmen mich die Zahlen unserer ALB FILS KLINIKEN GmbH in den Jahren 2023 – 2026; aber auch bereits im laufenden Jahr 2022 (aktuell prognostiziert -11 Millionen Euro) bedenklich. Sollten sich diese gesamten Entwicklungen so einstellen, wird der Landkreis zur Einleitung von tiefgreifenden Gegensteuerungsmaßnahmen gezwungen sein. Bereits der aktuelle Planentwurf 2023 wurde mit einem Betrag in Höhe von 1,2 Millionen Euro im Zusammenhang mit einer durchgeführten Potenzialanalyse entlastet”, so Landrat Wolff abschließend zur Gesamtsituation.

Zur Kreisumlage 2023 äußert sich Landrat Wolff wie folgt: „Nach sorgfältiger Abwägung aller Chancen und Risiken, der Bewertung der aktuellen Herausforderungen der Städte und Gemeinden und des Landkreises sowie der außerordentlichen Zuführungen zur Ergebnisrücklage in den Jahren 2019-2021, schlagen wir dem Kreistag für das Jahr 2023 erneut einen gleichbleibenden Kreisumlagehebesatz von 32,5 Prozent vor“.

Die Kreisverwaltung beabsichtigt, den Haushaltsplan 2023 am 13. Dezember 2022 zu verabschieden.

PM Landratsamt Göppingen Dezernat für Finanzen, Schulen und Beteiligungen

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