Ab 1. Juni: Geflüchtete aus der Ukraine erhalten Leistungen des Jobcenters und des Kreissozialamtes – Jobcenter und Kreissozialamt arbeiten an einem nahtlosen Rechtkreiswechsel

Die finanzielle Unterstützung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine erfolgt bis zum 31.05.2022 nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Hierfür ist die Abteilung Asyl- und Flüchtlingswesen im Landratsamt Göppingen zuständig. Bisher sind ca. 1.342 (Stand 03.05.2022) ukrainische Geflüchtete bei uns im Landkreis angekommen. Der Großteil hat bei der Abteilung Asyl- und Flüchtlingswesen bereits einen Leistungsantrag gestellt. Für den kommenden Montag sind vom Regierungspräsidium Karlsruhe weitere 50 Personen als Zuweisung für den Landkreis angekündigt.

Ab dem 01.06.2022 sollen ukrainische Geflüchtete einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II) bzw. auf Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) haben. Erwerbsfähige Geflüchtete, die bereits im Landkreis Göppingen registriert wurden erhalten dann Leistungen vom Jobcenter im Landkreis Göppingen. Nicht erwerbsfähige Geflüchtete (i.d.R. Rentner) erhalten die Leistungen von der Grundsicherungsabteilung im Landratsamt Göppingen.

Der Landkreisverwaltung und dem Jobcenter ist es wichtig, dass eine nahtlose Auszahlung der Geldleistungen im Übergang zwischen Asylbewerberleistungsgesetz und Arbeitslosengeld II bzw. SGB XII sichergestellt wird. Das Gesetz für den Rechtskreiswechsel ist zwar noch nicht in Kraft getreten, trotzdem arbeiten die Mitarbeitenden der zuständigen Behörden derzeit mit Hochdruck an den Vorbereitungen zum Rechtskreiswechsel für diesen Personenkreis. Die bereits im Landkreis registrierten Leistungsempfänger werden in Kürze weitere wichtige Informationen  per Post erhalten.

Weitere wichtige Informationen sowie die Öffnungszeiten des Jobcenter und des Kreissozialamt erhalten Sie unter Jobcenter – Startseite (jobcenter-ge.de) bzw. Landkreis Göppingen – Home (landkreis-goeppingen.de).

Wohnraum

Bislang sind schon zahlreiche Wohnungsangebote beim Landkreis eingegangen und es konnten schon viele Personen in Wohnraum vermittelt werden. Leider reicht die Zahl der Angebote nicht aus, um alle Geflüchteten mit Wohnraum zu versorgen. Jede Woche werden dem Landkreis Göppingen weitere ukrainische Geflüchtete aus den Landeserstaufnahmestellen zugewiesen, deren Unterbringung gewährleistet werden muss.

Daher ruft der Landkreis Göppingen erneut dazu auf, freie und abgeschlossene Wohnungen zu melden. Viele Ukrainer*innen bringen auch ihre Haustiere (Katzen, Hunde, Meerschweinchen etc.) mit, daher suchen wir auch dringend nach Wohnungen, in denen Tierhaltung erlaubt ist.

Ihre Wohnungsangebote können Sie gerne direkt an die jeweiligen Städte und Gemeinden melden oder an die Abteilung Asyl- und Flüchtlingswesen. Diese ist unter der Mailadresse aufnahmeamt@lkgp.de oder telefonisch unter 07161 202-4051 erreichbar.

 

PM Landratsamt GöppingenKreissozialamt

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