Land fördert Brückensanierung und Verkehrsberuhigung

Viele Kommunen profitieren vom diesjährigen Förderprogramm Kommunaler Straßenbau des Landes: mit mehr als 200 Millionen Euro unterstützt die Landesregierung insgesamt 81 neue Projekte. Auch Eislingen kommt zum Zuge: Den Umbau der Salacher Straße zur verkehrsberuhigten Ortsmitte fördert das Land mit rund 930 000 Euro. Fast 100 000 Euro investiert das Land in die Ladeinfrastruktur der Gemeinde Ebersbach. Aus dem Fördertopf fließt auch Geld nach Reichenbach: mit fast 300 000 Euro wird die Sanierung einer Fußwegbrücke gefördert.

„Es freut mich sehr, dass drei Gemeinden aus meinem Wahlkreis im diesjährigen Förderprogramm berücksichtigt wurden. Das ist eine gute und wichtige Investition in die Infrastruktur der Gemeinden und schafft neue Lebensqualität“, freut sich Landtagsabgeordnete Ayla Cataltepe (Grüne).
Der Klimawandel begänne in den Kommunen: hier würden wichtige Weichen für eine menschen- und umweltfreundliche Mobilität gelegt.

Auch CDU-Landtagsabgeordnete Sarah Schweizer freut sich über die Förderung.

„Die Bandbreite – von einer Fußwegebrücke, über Ladeinfrastruktur bis zur Schaffung einer verkehrsberuhigten Ortsmitte – zeigt, wie vielfältig zukunftsfähige kommunale Verkehrsinfrastruktur aussieht und gedacht werden muss“, so Schweizer.
Sie sei stolz und dankbar, dass die Kommunen an dieser wichtigen Aufgabe der Daseinsvorsorge so engagiert und zukunftsorientiert arbeiten und das Land dies mit einer finanziellen Unterstützung entsprechend würdige.

Gleich zweimal auf der Liste der geförderten Projekte steht Süßen: Geld vom Land gibt es sowohl für den Neubau der Brücke Johann-Georg-Fischer-Straße (rund
280 000 Euro) und die Entwicklung der Heidenheimer Straße sowie deren Umfeld (rund 2,6 Millionen Euro).

Möglich wurde die Förderung der Bauvorhaben dank der Novellierung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) im Jahr 2020. Seitdem wurden die Fördermittel verdoppelt und die Fördermöglichkeiten erweitert. Landkreise, Städte und Kommunen erhalten für den Bau grundsätzlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten gefördert. Bei besonders klimafreundlichen Vorhaben oder Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit beträgt die Förderung sogar 75 Prozent der förderfähigen Kosten.

 

PM Büro Ayla Cataltepe, MdL

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