Mehrwegalternativen in der Gastronomie: Förderanträge gibt es jetzt bei der Eislinger Stadtverwaltung

Die Stadt Eislingen fördert die Bereitstellung von Mehrwegalternativen bei Getränke- und Essensverpackungen einmalig mit 300 Euro pro Ausgabestelle. Ein Antrag für die Förderung kann beim Stadtmarketing gestellt werden.

Spätestens ab 1. Januar 2023 gelten für viele Betriebe neue gesetzliche Regelungen beim Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen. Mehrwegverpackungen müssen dann verpflichtend als Alternative angeboten und mitgebrachte Kundengefäße auf Wunsch befüllt werden. Der Gesetzgeber kommt damit dem Wunsch vieler Gäste nach, bei „To-Go“-Käufen nicht länger die Umwelt zu belasten. Auch in vielen Städten und Gemeinden sorgt die Mehrweg-Pflicht für Hoffnung auf einen Rückgang der Müllmengen im öffentlichen Raum und mehr Umweltbewusstsein in der Bevölkerung.

Organisatorisch und finanziell liegt die Verantwortung zum großen Teil bei den gastronomischen Betrieben, deren Aufgabe es sein wird, diese positive und wichtige Veränderung auf den Weg zu bringen. Um Betreiberinnen und Betreiber dabei zu unterstützen sind im städtischen Haushalt Mittel von insgesamt 10.000 Euro bereitgestellt, die in Form einer einmaligen Förderung in Höhe von 300 Euro pauschal an die gastronomischen Betriebe in Eislingen ausgezahlt werden. Der Förderantrag kann unter www.eislingen.de/stadtmarketing abgerufen werden. Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist ein Nachweis über die Bereitstellung von Mehrwegalternativen in Form einer entsprechenden Rechnung oder eines Vertrags mit einem Systemanbieter. Fragen zur Beantragung und allgemeine Fragen zur Verwendung von Mehrweg-Alternativen können gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail gestellt werden. (Kontakt: Thea Heinzler, Stadtmarketing, Telefon: 07161 / 804-143, E-Mail: t.heinzler@eislingen.de).

PM Stadtverwaltung Eislingen/Fils

 

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