Geflüchtete aus der Ukraine: Notunterkünfte bald belegbar – Freier Wohnraum soll weiterhin an das Landratsamt oder die Städte und Gemeinden gemeldet werden

Das Kreissozialamt teilt mit, dass inzwischen 413 ukrainische Geflüchtete von den Ausländerbehörden der Städte Geislingen, Göppingen und des Landratsamtes Göppingen gemeldet wurden (Stand 25.03.2022). Die tatsächliche Zahl der ukrainischen Geflüchteten, die sich im Landkreis Göppingen aufhalten, dürfte weit höher liegen.

In den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises befinden sich derzeit 70 ukrainische Flüchtlinge. Der Landkreis erwartet täglich weitere Zuweisungen von Geflüchteten durch das Land Baden-Württemberg. Am vergangenen Wochenende haben ca. 75 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer von Feuerwehr und Technisches Hilfswerk (THW) bei der Einrichtung der Notunterkünfte in Geislingen und Göppingen in der Öde geholfen. Die Notunterkunft in Geislingen ist ab dem heutigen Dienstag, 29.03. belegbar und hat eine Kapazität von 140 Plätzen. Die Sporthalle am Berufsschulzentrum Göppingen steht voraussichtlich ab dem 04.04. mit einer Kapazität von 112 Plätzen zur Verfügung. In Eislingen verfügt der Landkreis über weitere 160 Plätze für ukrainische Geflüchtete. Der Landkreis arbeitet weiter unter Hochdruck daran, seine Kapazitäten für die Unterbringung von Geflüchteten zu erhöhen.

“Die Unterstützung der Helferinnen und Helfer von THW und Feuerwehr ist ein tolles Beispiel für die große Hilfsbereitschaft, die wir derzeit in der Bürgerschaft erleben. Ohne diese bemerkenswerte ehrenamtliche Hilfe hätten wir die Hallen nicht so schnell einrichten können”, so Landrat Edgar Wolff. “Auch weiterhin sind wir auf die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen: Wir als Landkreis und die Städte und Gemeinden suchen weiterhin freien Wohnraum. Wer über freien Wohnraum verfügt, soll sich bitte an unsere Abteilung Asyl- und Flüchtlingswesen wenden”, betont Landrat Wolff. Die Abteilung Asyl- und Flüchtlingswesen ist erreichbar unter der Mailadresse aufnahmeamt@lkgp.de oder telefonisch unter 07161 202-4051. Gerne kann das Wohnungsangebot auch der jeweiligen Gemeinde mitgeteilt werden.

Das Kreissozialamt weist allerdings darauf hin, dass der Landkreis keine Sachspenden entgegennehmen kann und bittet darum, dass keine Sachspenden vor den Unterkünften abgestellt werden sollen. Wenn sich vor Ort konkrete Bedarfe ergeben, ist es sinnvoller, die benötigten Spenden lokal vor Ort zu koordinieren: Beispielsweise können Lebensmittel an die Tafeln gespendet werden und Kleidung kann an die Kleiderkammern der Diakonie, Caritas und des DRK gespendet werden. Unter www.lkgp.de/ukraine-hilfe sind unter den Menüpunkten zu Kleidung und Lebensmitteln die Adressen und Kontaktdaten dieser Organisationen aufgeführt. Bei den Tafeln und Kleiderkammern kommen die Spenden allen Bedürftigen im Landkreis zu Gute.

Staatliche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Geflüchtete aus der Ukraine sind mit Äußerung eines Schutzgesuchs nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigt. Der hierfür benötigte Antrag kann auf der Homepage des Landratsamt Göppingen (unter https://www.landkreis-goeppingen.de/start/Landratsamt/Asylbewerberleistungen.html) heruntergeladen und ausgefüllt werden. Die Geflüchteten müssen den Antrag nicht persönlich bei der Abteilung Asyl- und Flüchtlingswesen einreichen. Der Antrag kann ausgefüllt werden und per Post, mit einer Kopie des Passes, der Meldebestätigung und der Anlaufbescheinigung der Ausländerbehörde bei der Abteilung Asyl- und Flüchtlingswesen eingereicht werden. Ein persönliches Vorsprechen ist nicht notwendig. Die Abteilung Asyl- und Flüchtlingswesen bearbeitet den Antrag schnellstmöglich und lädt dann die Geflüchteten zur Auszahlung der Leistungen vor. Auch bei den Rathäusern kann der Leistungsantrag abgeholt werden. Dort werden ausgedruckte Exemplare bereitgestellt. Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind an die Leistungssätze der Grundsicherung angelehnt und decken die Bedarfe des täglichen Lebens. Darüber hinaus werden angemessene Mietkosten übernommen sowie eine angemessene Wohnungserstausstattung. Zudem sind Geflüchtete dann krankenversichert und haben somit Zugang zur medizinischen Versorgung.

PM Landratsamt Göppingen Kreissozialamt

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