„Sie rasten – wir impfen“ und weitere Infos zum Impfen

“Sie rasten – wir impfen”: Unter diesem Motto wird am kommenden Samstag und Sonntag, den 26. und 27.02.2022, jeweils von 11 – 16 Uhr  am Rasthaus Gruibingen an der A8 Stuttgart-München in 73344 Gruibingen geimpft. Personen ab 12 Jahren können sich ohne vorherige Terminvereinbarung im Impfbus der Bless-You Apotheken, direkt neben dem Rasthaus Gruibingen, ihre Erst-, Zweit- oder Auffrischimpfung abholen. Geimpft wird durch das Impfteam des DRK Ulm mit den Impfstoffen von BioNTech und Moderna. Eine Anfahrt zum Rasthaus Gruibingen ist auch in Fahrtrichtung Stuttgart über den “Parkplatz Am Kornberg” und auch aus Gruibingen kommend über die Landesstraße 1213 möglich.

Durch dieses niederschwellige Angebot, bei dem aufgrund der verkehrsgünstigen Lage auch ein großer Personenkreis angesprochen werden kann, soll auch der stark zurückgegangenen Nachfrage nach Impfangeboten entgegengewirkt werden.

Aufgrund dieser zurückgegangenen Nachfrage wird auch das Impfkonzept des Landkreises angepasst. So werden ab März nur noch in den Impfstützpunkten der Kreisärzteschaft in Eislingen, im  Impfstützpunkt im Outlet-Center in Geislingen sowie im BLESS YOU – Stützpunkt in Göppigen Corona-Schutzimpfungen angeboten. Die Stützpunkte in der Vinzenz-Klinik in Bad Ditzenbach, bei den Maltesern in Uhingen und im Martinushaus in Donzdorf stellen dann den Betrieb ein oder haben diesen mangels Nachfrage bereits eingestellt. Auch die bislang am Wochenende vorgehaltene Impfmöglichkeit in der Notfallpraxis der Kreisärzteschaft in der Helfensteinklinik wird bereits für das kommende Wochenende nicht mehr angeboten.

Der Impfstützpunkt der Kreisärzteschaft in Eislingen wird zudem ab dem 28.02.2022 Impfungen im Badcafe des Hallenbades in der Scheerstraße 15 in Eislingen und nicht mehr wie bislang in der Ulmer Straße 110 in Eislingen anbieten.

In den Impfstützpunkten in Eislingen, Geislingen und Göppingen können dann auch voraussichtlich ab Ende nächster Woche Impftermine für den neuen Novavax-Impfstoff angeboten werden. Da die genauen Impfstoffliefertermine noch nicht feststehen, wird mit einer gesonderten Pressemittelung noch Genaueres hierzu mitgeteilt werden. Aufgrund der zunächst begrenzten Menge wird sich das Novavax-Angebot in diesen Stützpunkten aber bevorzugt an den von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffenen Personenkreis richten. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird ab dem 15.03.2022 wirksam.

Alle Impfmöglichkeiten für Erwachsene und Kinder im Landkreis Göppingen sind auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-goeppingen.de/coronaimpfung übersichtlich zusammengestellt.

 

PM Landratsamt Göppingen

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