Corona: Aktuelle Infos aus dem Landkreis

Am Mittwoch (19.01.2022) hat das Gesundheitsamt keinen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu vermelden. Damit sind innerhalb der letzten Woche (seit 12.01.2022) im Landkreis Göppingen drei Personen verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Es handelt sich um einen Mann und zwei Frauen. Bei dem verstorbenen Mann handelt es sich um einen über 60-Jährigen. Von den verstorbenen Frauen war eine Frau über 80 und eine über 90 Jahre alt. Keiner der Todesfälle stand im Zusammenhang mit einer Pflegeeinrichtung.

Aktuell wurden in sechs Pflegeeinrichtungen im Landkreis insgesamt 28 Bewohner*innen und Pflegekräfte positiv getestet. An vielen Schulen und Kindertageseinrichtungen gibt es positive Fälle. Momentan gibt es in drei Schulen und drei Kindertageseinrichtungen Ausbruchsgeschehen mit jeweils mehreren nachgewiesenen Corona-Fällen.

Das Gesundheitsamt meldet am heutigen Mittwoch, 19.01.2022, im Landkreis Göppingen 306 neue Corona-Fälle. Insgesamt wurden damit seit Beginn der Pandemie 28829 Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Die täglichen Fallzahlen sind in den letzten Tagen erneut deutlich angestiegen. Das Gesundheitsamt geht davon aus, dass sich die Lage im Landkreis dem landesweiten Trend anpasst und es im Laufe der kommenden Woche zu einem Weiteranstieg des Infektionsgeschehens kommen wird.

Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt im Landkreis Göppingen nach Angaben des Landesgesundheitsamtes aktuell bei 480,7, in ganz Baden-Württemberg bei 575,6. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz im Land Baden-Württemberg beträgt 3,4 (Stand 18.01.2022, 16 Uhr). Am 19.01.2022 wurden um 12:00 Uhr 327 COVID-Patient*innen auf den Intensivstationen in Baden-Württemberg behandelt.

Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass am 15.01.2022 eine aktualisierte COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung in Kraft getreten ist. Die Verordnung bezieht sich auf die aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts. In diesem Zusammenhang ändert sich der Impfstatus von Personen, die einmal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden. Ab sofort reicht eine Einzelimpfung bei Johnson & Johnson für die Grundimmunisierung nicht mehr aus. Damit der vollständige Impfschutz vorliegt, wird eine Zweitimpfung benötigt, idealerweise mit einem mRNA-Impfstoff. Folglich führt diese Regelung dazu, dass Personen, die nach einmaliger Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson noch ein zweites Mal geimpft wurden, nun nicht mehr als “geboostert” gelten. In Bereichen, in denen die 2G-Plus-Regelung gilt, benötigen die betroffenen Personen daher ab sofort einen zusätzlichen Test. Drei Monate nach der zweiten Impfung sollte erneut aufgefrischt werden, um als “geboostert” zu gelten.

Außerdem wurde in der aktualisierten Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung die Dauer des Genesenenstatus von sechs Monate auf drei Monate (90 Tage) reduziert.

Alle Impfmöglichkeiten für Kinder und Erwachsene im Landkreis Göppingen sind auf der Homepage des Landkreises unter https://www.landkreis-goeppingen.de/coronaimpfung übersichtlich zusammengestellt.

Positiv getestete Personen und deren Haushaltsangehörige bzw. enge Kontaktpersonen können sich auf der Homepage des Landkreises unter https://www.landkreis-goeppingen.de/coronapositiv über alle gesetzlich einzuhaltenden Vorgaben und Verhaltensempfehlung informieren.

Außerdem können Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Corona-Verordnung in den FAQs des Landes Baden-Württemberg gefunden werden: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/.

 

PM Landratsamt Göppingen

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