Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022: Kreisumlagehebesatz bleibt konstant

Am gestrigen Mittwoch hat der Kreistag des Landkreises Göppingen – zwei Monate nach der Einbringung – die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022 des Landkreises Göppingen mehrheitlich verabschiedet. Ebenfalls – einstimmig – beschlossen wurde der Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Göppingen für das Jahr 2022.

Verlässlichkeit und Planungssicherheit gegenüber seinen Kreiskommunen, das waren und sind zentrale Zielsetzungen, die mit einer frühzeitigen Verabschiedung des Haushalts 2022 und damit verbunden mit der Beschlussfassung über den Kreisumlagehebesatz einhergehen. Der Kreistag folgte dem Vorschlag der Verwaltung mit knapper Mehrheit, den Kreisumlagehebesatz für das Jahr 2022 gleichbleibend mit 32,5 Prozentpunkten (Vorjahr: 32,5 Prozentpunkte) zu beschließen. „Ich denke, das ist ein fairer Kompromiss, mit dem wir auch die Interessen und die zum Teil finanziell schwierige Situation unserer Städte und Gemeinden im Blick haben“, so Landrat Edgar Wolff. Der Ergebnishaushalt ist zunächst – trotz 32,5 % Kreisumlagehebesatz – mit 8,4 Mio. € unausgeglichen. Zur Erreichung eines gesetzlich erforderlichen Haushaltsausgleichs wurde eine Entnahme aus der Ergebnisrücklage in derselben Höhe eingeplant. Gegenüber der Einbringung am 15. Oktober hat sich aufgrund veränderter Zuweisungen die planerische Deckungslücke von ursprünglich -11,6 Mio. € um 3,24 Mio. € verbessert. Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 ist ferner ein geplanter Defizitausgleich für die ALB FILS KLINIKEN GmbH mit 12,5 Mio. € für 2022 eingeplant. „In 2022 wird einmal mehr unterstrichen, dass die ALB FILS KLINIKEN GmbH wichtiger und zentraler Bestandteil der Kreispolitik sind und für die Gesundheitsversorgung im Landkreis einen enorm wichtigen Beitrag leisten“, so Wolff zur eingestellten Defizitabdeckung in 2022 mit voraussichtlich 12,5 Mio. €.

Die Landkreisverwaltung taxiert die Risiken, welche sich möglicherweise noch zusätzlich auf den Haushalt in seiner laufenden Bewirtschaftung in 2022 auswirken könnten, auf 10 – 14 Mio. €. Explizit zu nennen sind hier die unklaren Folgewirkungen der Corona-Pandemie, die Belastungen für den Sozial- und Jugendhaushalt sowie die unklare Entwicklung im Öffentlichen Personen- und Nahverkehr. „Es gilt für 2022, die Risiken aufmerksam im Blick zu halten und deren Eintrittswahrscheinlichkeit laufend zu bewerten, auch die Entwicklung an unserer Klinik ist ständig zu überwachen“, so Wolff zu den Risiken. „Die Verwaltung bereitet sich intensiv auf die schwierigen Haushaltsjahre 2023ff. vor. Mit externer Unterstützung läuft bereits heute die Ermittlung entsprechender Potenziale zur Gegensteuerung und zur Schließung einer strukturellen Finanzierungslücke. Dasselbe erfolgt derzeit in unserer Klinik“, so Landrat Wolff zur strategischen Ausrichtung der Kreisfinanzen ab 2023. „Der beschlossene Haushalt ist eine gute Grundlage für die Entwicklung im kommenden Jahr. Mittelfristig sehen wir jedoch finanziell schwieriger werdenden Zeiten entgegen.“

Der Stand der Ergebnisrücklage beträgt zum Ende des Jahres 2022 voraussichtlich 58,5 Mio. €; darin enthalten die notwendige Entnahme von 8,4 Mio. € für das Jahr 2022 sowie die voraussichtliche Entnahme für das aktuell laufende Haushaltsjahr 2021. Für das laufende Jahr 2021 rechnet die Verwaltung ebenfalls mit einem Fehlbetrag in Höhe von ca. 3-4 Mio. €.

Der Finanzhaushalt mit seinen investiven Tätigkeiten wird in 2022 die Weichen für wichtige Zukunftsprojekte des Landkreises stellen. Exemplarisch ist hier der Klinik-Neubau, die Fertigstellung der Hochhaussanierung am Landratsamt sowie die wichtige bauliche Entwicklung der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in Geislingen und Göppingen und der Anbau an das Berufsschulzentrum in Geislingen zu nennen. Für die Bewältigung dieser Investitionen sind in 2022 Darlehensneuaufnahmen in Höhe von 142,8 Mio. € erforderlich (Einbringung: 146,6 Mio. €).

Der Schuldenstand des Landkreises zum 31.12.2022 beträgt voraussichtlich 156,1 Mio. €; darin berücksichtigt ist eine noch notwendige Darlehensneuaufnahme für das laufende Jahr 2021 mit ca. 38 Mio. €. Diese Entwicklung ist seit Längerem bekannt und stellt einen planmäßigen Verlauf dar.

Zur Bestätigung der Gesetzmäßigkeit und zur Kreditgenehmigung erfolgt nun umgehend die Vorlage der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2022 beim Regierungspräsidium Stuttgart.

Nachrichtlich die Kennwerte des beschlossenen Haushaltsplans- und Satzung für das Jahr 2022 mit Gegenüberstellung zum Stand der Einbringung:

 

  Entwurf

(Stand: 15.10.2021;
KU 32,5 %)

Verabschiedung

(Stand: 15.12.2021;
KU 32,5%)

Ergebnishaushalt – Erträge 332.388.322 € 335.422.839 €
Ergebnishaushalt – Aufwendungen 344.016.882 € 343.812.163 €
Ordentliches Ergebnis -11.628.560 € -8.389.324 €
Gesamtergebnis -11.628.560 € -8.389.324 €
     
Finanzhaushalt – Einzahlungen 330.479.312 € 333.513.829 €
Finanzhaushalt – Auszahlungen 331.224.132 € 331.019.413 €
Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Vw-tätigkeit -744.820 € 2.494.416 €
     
Einzahlungen Invest.tätigkeit 1.347.350 € 1.348.850 €
Auszahlungen Invest.tätigkeit 151.060.880 € 150.538.880 €
Zahlungsmittelüberschuss aus Invest.tätigkeit -149.713.530 € -149.190.030 €
     
Zahlungsmittelüberschuss -150.458.350 € -146.695.614 €
     
Kreditaufnahmen 146.600.000 € 142.837.264 €
Tilgungsleistungen 1.309.632 € 1.309.632 €
Nettokreditneuaufnahme 145.290.368 € 141.527.632 €
     
Änderung Liquidität -5.167.982 € -5.167.982 €

 

PM Landratsamt Göppingen Dezernat für Finanzen, Schulen und Beteiligungen

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