Drohnengebundene Rehkitzrettung in Baden-Württemberg – Ministerium begrüßt Engagement der Rehkitzretter und schafft Rechtsklarheit

Jedes Frühjahr, wenn die Rehe ihre Kitze gebären und diese zum Schutz vor Fressfeinden im hohen Gras abgelegen, fällt dies mitten in die Mähsaison. Da die kleinen Kitze in den ersten Lebenswochen noch keinen Fluchtreflex haben, passiert es trotz der regelmäßigen, gewissenhaften Absuche der Wiesen durch die Landwirte leider immer wieder, dass ein unentdecktes Rehkitz einer Mähmaschine zum Opfer fällt.

Vor diesem Hintergrund haben sich in den vergangenen Jahren mehrfach Initiativen, zumeist aus dem Kreis der Jägerschaft, gebildet, um Rehkitze mit Drohnen und Wärmebildkameras vor dem Tod durch das Mähwerk zu bewahren. Im Zusammenhang dieses Engagements sind viele Rehkitzretter jedoch vor zahlreiche rechtliche Fragestellungen gestellt, die die Arbeit in der Praxis erschweren.

Einige dieser Rechtsfragen konnten nun auf Initiative der jagdpolitischen Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Sarah Schweizer MdL, mit einem Antrag an das zuständige Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz geklärt werden: „Die Kitzrettung mit der Drohne bringt technologischen Fortschritt und Tierschutz zusammen. Rechtliche Unklarheiten beeinträchtigen jedoch die Arbeit der vielen Kitzretter im Land. Deswegen ist es wichtig, dass wir hier Klarheit schaffen“, so Schweizer, die in ihrer Freizeit selbst in der Kitzrettung engagiert ist.

So ist im Rahmen der Rehkitzrettung regelmäßig das Befahrung von Feldwegen erforderlich. Hier hat das Ministerium bekräftigt, dass Fahrzeuge, die im Zusammenhang mit der Kitzrettung eingesetzt werden, unter den Begriff des „land- und forstwirtschaftlichen Verkehrs“ fallen.

Demnach sind entsprechende Fahrzeuge auch bei Wirtschaftswegen, die mit dem Straßenzeichen „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ markiert sind, zur Durchfahrt berechtigt und benötigen keine gesonderte Ausnahmegenehmigung. Auch die Gefahr der „Jagdwilderei“ soll für Rehkitzretter nach Auskunft des Ministeriums kein Thema sein, da in der Regel die Einwilligung des zuständigen Jagdpächters oder des Landwirts vorliegen dürfte.

Komplexer ist das Thema der Überfluggenehmigung über Schutzgebiete. Zwar spricht sich das Ministerium für ein vereinfachtes Verfahren bei der Erteilung von Fluggenehmigungen aus, dies sei jedoch vor allem naturschutzfachlich und naturschutzrechtlich zu beurteilen. Aktuell läuft dazu ein Forschungsprojekt an der Hochschule für Forstwirtschaften Rottenburg, das auch die Konfliktfelder identifizieren und mögliche Verfahren aufzeigen soll.

Von Schweizer begrüßt wird die Einschätzung des Ministeriums zu den von den Kitzrettern an den Landwirt ausgestellten Bescheinigungen, in denen das Absuchen der landwirtschaftlichen Fläche vor der Mahd bestätigt wird: Diese können bei einem etwaigen Strafverfahren gegen den Landwirt ein entlastendes Beweismittel darstellen.

„Die Einschätzung des Ministeriums ist eine klare Unterstützung und Wertschätzung für die Arbeit der Kitzrettungsteams in Baden-Württemberg. Jetzt gilt es, weitere Verfahren und Projekte aufzusetzen, um die Arbeit der Kitzretter auch ganz praktisch zu erleichtern“, so Schweizer.

Ebenso wie Sarah Schweizer will sich auch das Landwirtschaftsministerium für eine Fortführung des erfolgreichen Bundesförderprogramms zur Anschaffung von Drohnen zur Kitzrettung einsetzen „Bereits im Jahr 2021 haben die Kitzretter im Land über 340.000 Euro erhalten. Jetzt kommt es darauf an, die Einsatzstrukturen zur Kitzrettung in Baden-Württemberg dauerhaft aufrechtzuerhalten und zusätzliche Bildungs- und Beratungsangebote zu schaffen.“, so die Jagdpolitikerin. Auch der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Blenke, der im Wahlkreis Calw Schirmherr des dortigen Kitzrettungsvereins ist sowie der Vorsitzende des CDU-Arbeitskreises für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Klaus Burger MdL, machen sich für die Weiterführung des Förderprogramms stark. „Das Netz der drohnengebundenen Rehkitzrettung ist noch nicht eng genug und stark genug, da in der Fläche alle Bedarfe zur Rehkitzrettung zur selben Jahreszeit vorhanden sind.“

Schließlich betont Sarah Schweizer, dass es zu begrüßen sei, dass die Kitzrettung mit wärmebildtragenden Drohnen als effektivste Maßnahme bezeichnet wurde und die von Drohnen ausgehende Störeinflüsse für Bodenbrüter nach Ansicht des Ministeriums als deutlich geringer einzuschätzen sind, als die Gefährdung durch die Mahd.

 

PM Büro Sarah Schweizer, MdL

 

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