Ab 1. Dezember gilt die 3G-Regel auch für Besucherinnen und Besucher des Landratsamts – Zutritt nur mit gültigem Nachweis möglich

Wegen der stark steigenden Corona-Neuinfektionszahlen ergreift das Landratsamt zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen. Damit sollen Neuinfektionen eingedämmt bzw. vermieden und der Dienstbetrieb aufrechterhalten werden.

Besucherinnen und Besucher haben ab 1. Dezember beim Betreten der Dienststellen des Landratsamts einen 3G-Nachweis (über eine vollständige Impfung, Genesung oder einen bis zu 24 Stunden zurückliegenden negativen Antigen-Schnelltest) vorzulegen.

Dies betrifft das Hauptgebäude in der Lorcher Straße 6 in Göppingen wie auch alle Außenstellen des Landratsamts in Göppingen und Geislingen (einschließlich Abfallwirtschaftsbetrieb).

Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamts gilt bereits seit vergangener Woche die 3G-Regel beim Betreten der Dienststellen.

Das Landratsamt bittet darum, Behördengänge möglichst zu vermeiden und die Anliegen online (www.landkreis-goeppingen.de), per Telefon oder schriftlich zu erledigen.

Die Öffnungszeiten, Ansprechpartner*innen und Kontaktdaten zu den einzelnen Bereichen finden Sie auf der Homepage www.landkreis-goeppingen.de.

 

PM Landratsamt Göppingen Hauptamts

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