Corona: Warnstufe durch Landesgesundheitsamt ausgerufen

Nachdem am vergangenen Freitag erstmals der kritische Schwellenwert von 250 intensivmedizinisch behandelten COVID-19-Patient*innen im Land Baden-Württemberg überschritten wurde, wurde am heutigen Dienstag, 02.11.2021, dieser Wert am zweiten Werktag überschritten. Damit gelten in Baden-Württemberg und somit auch im Kreis Göppingen ab dem morgigen Mittwoch, 03.11.2021, die Regelungen der Corona-Warnstufe.

Das Eintreten der Warnstufe geht vor allem für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene mit deutlichen Einschränkungen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens einher. So müssen diese Personengruppen vor allem in Innenräumen wie in Restaurants, auf Konzerten, auf Betriebs- oder Vereinsfeiern, in Kultureinrichtungen oder in Sportstätten einen negativen PCR-Test vorweisen. Der PCR-Test darf maximal 48 Stunden alt sein. Ausgenommen von der PCR-Testpflicht sind Schüler*innen, die an regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen. Auch im privaten Bereich gelten wieder Kontaktbeschränkungen, wonach zu einem Haushalt maximal fünf weitere Personen hinzukommen können. Dies gilt auch für Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern. Hierbei werden Personen unter 18 Jahren, Geimpfte, Genesene und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, nicht mitgezählt.

Eine übersichtliche Zusammenstellung über das aktuell in der Corona-Verordnung festgelegte Stufensystem gibt es auf der Webseite des Landes Baden-Württemberg unter https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/211028_Auf_einen_Blick_DE_01.pdf.

 

PM Landratsamt Göppingen

 

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