Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 26. Juli 2021

Herr Bürgermeister Bernd Schaefer begrüßte die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, Wassermeister Uwe Burghardt zum TOP 06 sowie Herrn Ulrich Pühler vom Ingenieurbüro Wassermüller zu TOP 07. Die Presse war vertreten durch Frau Brigitte Scheiffele. Die Gemeinderatssitzung verfolgte zumindest zeitweise ein Zuhörer.

Aufgrund der geltenden Abstands- und Hygieneregeln fand die Gemeinderatssitzung zwar wie gewohnt im Bürgersaal statt, jedoch waren die Sitzungstische und die Bestuhlung mit dementsprechendem Abstand angeordnet.

TOP 01 – Bekanntgabe der Sitzungsniederschrift zur letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21. Juni 2021
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21. Juni 2021 wurde bekanntgegeben und vom Gremium bestätigt.

TOP 02 -Bauangelegenheiten
2.1. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Carports ~–C….aravan/vvohnmobil oder Wohnwagen, Dürrenbergstraße 21, Fist. 570/1
Die Bauherrschaft möchte auf ihrem Grundstück einen freistehenden Carport zum Unterstellen eines Caravans, Wohnmobil oder Wohnwagen errichten. Das festgesetzte Baufenster und die sonstigen Festsetzungen des heranzuziehenden Bebauungsplan „Warmen“ sind vollständig eingehalten. Der geplante Carport hat die Maße von 7,5 m x 4 m x 3,34 m. Bei einer Höhe von unter 3 Metern wäre das gesamte Bauvorhaben verfahrensfrei. Allerdings wird diese Höhe überschritten. Folgerichtig ist eine Baugenehmigung für dieses Bauvorhaben zu beantragen. Der Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben zu und erteile einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
2.2. Bekanntgabe Baugenehmigung, Warmenweg 1, Fist. 562
Mit Schreiben des Landratsamtes Göppingen – Bauamt – vom 24.06.2021 wurde die Baugenehmigung für den Anbau eines Verwaltungsgebäudes und Errichtung von Garagen mit überdachten Stellplätzen im Warmenweg 1 erteilt.
2.3. Bekanntgabe Baugenehmigung, Kohlhaustraße Fist. 319/3
Mit Schreiben des Landratsamtes Göppingen – Bauamt – vom 09.07.2021 wurde die Baugenehmigung für den Neubau einer Doppelgarage erteilt.

TOP 03 – Beschluss zum Ausbau des Endbelags im Bereich der: Erschließungsanlage „Kreuzäcker II“
Mit dem Ausbau der Kreuzäckerstraße im Bereich der Erschließungsanlage „Kreuzäcker II“ wurde mit Beschluss des Gemeinderats in seiner Sitzung am Mai 2001 die Firma Moll, Gruibingen, beauftragt. Bis auf die Herstellung des Endbelags der Straße wurden damals alle anderen Arbeiten abgeschlossen. Auf die endgültige Herstellung wurde seinerzeit jedoch verzichtet. Der Auftrag wurde allerdings nicht aufgehoben, sondern in beidseitigem Einvernehmen vorerst nur „ausgesetzt“. Dementsprechend steht die endgültige Auftragserfüllung immer noch im Vertragsverhältnis zwischen der Gemeinde und der Firma G. Moll aus Gruibingen. Nachdem in der Zwischenzeit auch die „Baulücken“ mit dementsprechender
Infrastruktur ausgebaut sind, hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am
21. Juni 2021 dafür ausgesprochen, den Endbelag nun endlich aufbringen zu lassen. Die Eckpunkte hierzu wurden mit der Firma G. Moll besprochen. Aufgrund zwischenzeitlicher Baupreissteigerungen sowie der damaligen Einführung des Euros hat die Firma G. Moll neu kalkuliert. Dabei ist mit Kosten in Höhe von 40.619,03 Euro zu rechnen. Mit dem Aufbringen des Endbelags auf der Kreuzäckerstraße im Bereich der Erschließungsanlage „Kreuzäcker II“ gilt die Erschließungsstraße nach dem Erschließungsbeitragsrecht dann als „endgültig hergestellt“.
Der Gemeinderat beschloss, die Arbeiten zur Herstellung des Endbelags durch die Firma G. Moll gemäß vorliegendem Angebot ausführen zu lassen.

TOP 04 – Schülerbetreuung Ferienbetreuung und Flexible Nachmittagsbetreung 
4.1. Flexible Nacchmittagsbetreuung – Bericht aus dem Schuljahr 2020/2021 und Vorschau auf2021/2022
Die Gemeinde Mühlhausen im Täle organisiert und finanziert eine sehr flexible und sehr kostengünstige Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Grundschule Mühlhausen im Täle. Stets zum Schuljahresende hin wird über das vergangene Schuljahr berichtet sowie ein Ausblick in das kommende Schuljahr gegeben. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
4.2. Festlegung der Betreuungsgebühren und des Preises für das Mittagessen ab dem Schuljahr 2021/2022
Die Betreuungsgebühren sowie der Preis für das Mittagessen wurden bei der letzten Beschlussfassung im Gremium in der Sitzung vom 27.07.2020 für das Schuljahr 2020/2021 festgelegt. Mit den Planungen zum neuen Schuljahr 2021/2022 muss auch über die Höhe der Betreuungsgebühren sowie über den Preis der Mittagsverpflegung beraten und beschlossen werden.
Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren, als die Betreuungsgebühren und der Preis für die Mittagsverpflegung annähernd gleich bleiben konnten, beschloss der Gemeinderat für das kommende Schuljahr 2021/2022 moderate Erhöhungen.
Mittagsverpflegung
Der bisherige Preis für die Mittagsverpflegung kann mit den in den letzten Monaten stark gestiegenen Marktpreisen für Lebensmittel nicht mehr mithalten. In der Prognose fehlen mind. 30 Cent pro Mahlzeit. Laut dem statistischen Bundesamt sind die Preise für Lebensmittel alleine seit Februar 2021 um 1,3 % – 1,4 % gestiegen. Dies wird auch bei jedem Einkauf auf der Rechnung sichtbar. Nicht nur die Preise im Supermarkt, sondern auch die Preise beim Metzger sowie beim Obst- und Gemüsehändler sind gestiegen. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen den Essenspreis nach den Sommerferien auf3,20 € je Mahlzeit zu erhöhen.
Nachmittagsbetreuung / Hausaufgabenbetreuung
Bei der Betreuung der Kinder zeichnet sich eine gesellschaftliche Herausforderung ab, die in allen Schularten aktuell erkennbar ist. Da die Kinder durch Corona bedingte Einschränkungen lange im Homeschooling waren, brauchen einige Grundschüler für die nächste Zeit sehr viel Unterstützung, Aufmerksamkeit und Zuspruch. Dies ist in der Prognose mit den bisher eingesetzten Ehrenamtlichen in der Nachmittagsbetreuung nicht zu leisten. Die Hausaufgabenbetreuung ist momentan nicht wie vorher mit 1 bis 2 sondern meistens mit drei Ehrenamtlichen bestückt. Die Kinder brauchen diesen persönlichen Einsatz, da sie auf Unterstützung angewiesen sind. Diese Situation wird wahrscheinlich noch eine ganze Weile der Fall sein wird.
Durch zusätzliche Einsatzstunden von ehrenamtlichen Kräften würde allerdings auch der gemeindliche Aufwand in überschaubarem Rahmen steigen. Geschätzt liegen die Kosten durch die ehrenamtliche Aufwandsentschädigung, je nach Bedarf, etwa 200 € höher als bisher. Es wird vorgeschlagen, auch die Betreuungskosten moderat zu erhöhen. So könnte ein kleiner Teil der Mehrkosten kompensiert werden. Damit könnte man den Kindern so lange es nötig ist, die erforderliche Unterstützung auch weiterhin anbieten.
Der Gemeinderat beschloss daher für die nachfolgenden Betreuungsangebote für das Schuljahr 2021/2022:
• Mittagsbetreuung
15,- € monatlich zzgl. 3,20 € Mittagsverpflegung je Portion.
In der Zeit zwischen 11 :00 Uhr und 13:30 Uhr kann das Kind in der Mittagsbetreuung verweilen und erhält eine von Ehrenamtlichen zubereitete Mittagsverpflegung. Das Kind muss aber nicht zwangsläufig mitessen und kann auch ohne Verpflegung frei betreut werden.
• Nachmittagsbetreuung
22,- € monatlich plus evtl. anfallendes Material
In der Zeit zwischen 13:30 Uhr und 15:30 Uhr findet eine Betreuung mit verschiedenen Angeboten statt. Die Betreuung wird von Montag bis Donnerstag angeboten. Eine Mittagsverpflegung ist in diesem Modell nicht beinhaltet.
• Komplettangebot
29,- € monatlich zzgl. 3,20 € Mittagsverpflegung je Portion.
Täglich zwischen 11 :00 Uhr und 15:30 Uhr, freitags bis 13:00 Uhr. Das Kind kann (muss aber nicht) an allen Angeboten teilnehmen.
• Einzelmittagsbetreuung
7,- € je Betreuungstag plus evtl. anfallende Essenskosten (3,20 €).
Benötigt man an einem einzelnen Tag eine Betreuung und ist grundsätzlich nicht angemeldet, so kann das Kind gerne an Einzeltagen zur Betreuung geschickt werden. Dies gilt auch für Notfälle.

TOP 05 -Annahme einer Spende für die Jugendfeuerwehr
Für die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Mühlhausen im Täle spendete die Firma HOWE Umwelttechnik GmbH aus Kirchheim unter Teck, vertreten durch Uwe Weiland, zweckgebunden einen Betrag in Höhe von 250 €. Die Spende wurde dementsprechend dann auch vom Gemeinderat dankend angenommen und die Zweckbindung bestätigt.

TOP 06 – Anschaffung eines Dosiersystems zur Chlorung des Hochbehälters „Buchsteige“
Der Reinigungs- und Desinfektionsplan der örtlichen Infrastruktur der Wasserversorgung sieht regelmäßig vor, dass das Trinkwasser den Vorschriften entsprechend gechlort werden muss.
Allerdings erfolgt dies immer noch manuell, indem der Wassermeister das Chlorungsmittel (Flüssigkeit) offen dem im Behälter gesammelten Wasser zugibt. Hierdurch ergibt sich aufgrund der unterschiedlichen Dichte der Flüssigkeiten ein Verteilungsproblem innerhalb des Beckens, nämlich dass aufgrund des „stehenden“ Wassers keine optimale Durchmischung erfolgen kann.
Mit relativ wenig Aufwand könnte am Behälterzulaufeine Dosierungseinheit installiert werden, durch welche bei einem Befüllen des Behälters automatisch das Chlorungsmittel dem einlaufenden Wasser dosiert zugegeben werden kann. In der Folge erreicht man eine exaktere Dosierung sowie eine optimale Durchmischung.
Wassermeister Uwe Burghardt war zur Sitzung anwesend und stand für dementsprechende Rückfragen zur Verfügung. Zur Sitzung lagen zwei Angebote für ein automatisches Dosiersystem vor, welche sich darin unterscheiden, dass das eine stationär verbaut ist und das andere System mobil nutzbar ist und damit auch an anderen Stellen im Leitungsnetz direkt eingesetzt werden kann. Der Gemeinderat beschäftigte sich ausführlich mit den Vor- und Nachteilen sowie der grundsätzlichen Frage hinsichtlich der Notwendigkeit von Chlorungen. Hierbei wurde deutlich, dass die gleichbleibende niederschwellige Chlorung mittels automatischer Dosierung gegenüber einer manuell händischen Chlorung qualitative Vorteile bietet. Dementsprechend sprach sich der Gemeinderat dafür aus, das angesprochene Dosiersystem anzuschaffen. Ob nun ein stationäres oder mobiles System wurde in die Entscheidung der Verwaltung gestellt. Hierzu werden beide Systeme noch von den jeweiligen Anbietern vorgestellt und getestet. Die maximal zu erwartenden Kosten betragen 3.317,00 Euro.

TOP 7 – Ausschreibungsbeschluss zur Sanierung des Hochbehälters Buchsteige
Die Sanierungsbedürftigkeit des Hochbehälters „Buchsteige“ wurde im Gemeinderat bereits mehrfach erörtet. Zuletzt in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.02.2021 berichteten die Verwaltung und Herr Ulrich Pühler vom Ingenieurbüro „Wassermüller“ aus Ulm über die anstehende Sanierung. Das IB Wassermüller wurde beauftragt, den erforderlichen Sanierungsumfang zu ermitteln und eine Kostenschätzung vorzulegen. Dem Gemeinderat lag dieser Bericht und die Kostenschätzung mit Datum vom 29.06.2001 nun vor. Somit gibt es belastbare Aussagen zum Aufwand bzgl. der Sanierung der Behälterfuge sowie einer erforderlichen Betonsanierung. Die Fugensanierung muss dringend erfolgen, insbesondere da durch die Öffnung der Überdeckung zur Prüfung des Sanierungsaufwandes der Behälter teilweise ungeschützt frei liegt. Die Arbeiten hierzu sollten deshalb zügig ausgeschrieben werden. Bereits diesen Arbeiten begleitend, sollte der Sanierungsaufwand für die zwei Wasserkammern untersucht werden, welche ebenfalls saniert werden müssen, damit die Maßnahmen bereits ab dem nächsten Jahr zeitnah erfolgen können.
Die Kostenschätzung des IB Wassermüller liegt bei 58.000 € netto. Der Gemeinderat nahm den Erläuterungsbericht zur Kenntnis und stimmte der Ausschreibung zu.

TOP 8 -Bekanntgaben
• Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Aufbringung des Investitionsbedarfs für das Michelberg-Gymnasium in Geislingen a.d.Stg. vom November 1987
Mit Posteingang zum 12. Juli 2021 hat die Stadt Geislingen als überörtlicher Schulträger die o.g. Vereinbarung aufgekündigt.
Rechtliche Folgen sind hieraus nicht zu erwarten, zumal die Vereinbarung den erstmaligen Investitionsbedarf regelt. Bei der Kündigung handelt es sich um einen „formalen Vorgang“, der die Schulträgerschaft nicht betrifft. Die Schülerinnen und Schüler sind davon nicht berührt, es handelt sich um eine reine Klarstellung, zumal die Zuschüsse seit 1987 längst abgeschrieben sind.
• Finanzielle Förderung zur Anschaffung digitaler Funkgeräte für die Feuerwehrfahrzeuge
Mit Schreiben vom 30.06.2021 erhielt die Gemeinde Mühlhausen i. T. den Bescheid über die Gewährung einer Zuwendung nach der VwVZuwendungen Feuerwehrwesen. Die für dieses Jahr vorgesehene Anschaffung von zwei digitalen Funkgeräten für die Feuerwehrfahrzeuge wird mit insgesamt 1.200 € durch das Land bezuschusst. Dem Gemeinderat lag zudem ein Angebot der Firma Schmidt Funktechnik aus Göppingen vor für genau eben diese Anschaffung. Damit können das LF 20 Kats sowie der MTW mit digitalem Funk zeitnah ausgerüstet werden. Das Angebot beläuft sich insgesamt auf 7.126,91 Euro. Im Haushalt sind hierfür 9.000 € eingeplant. Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung gern. vorliegendem Angebot einstimmig zu.
• Sachstandsinformation zum geplanten Neubau des Albaufstiegs BAB 8
Am Nachmittag des 14.07.2021 fand eine Informationsveranstaltung der neuen Autobahnbetreibergesellschaft „die Autobahn GmbH“ statt. Im Zuge dieser Informationen – auch vor Ort an neuralgischen Stellen -wurde durch die Fachplaner über den aktuellen Planungssatnd sowie über die zeitliche Umsetzung informiertt. Der Großteil der erhaltenen Informationen war bereits bekannt. An der grundsätzlichen Planung ändert sich nichts.
Eine wesentliche Änderung, die aktuell vorbereitet wird, ist, dass der denkmalgeschützte Albabstieg, der Drackensteiner Hang, nicht wie ursprünglich vorgesehen, zurückgebaut werden soll (mit Erhalt eines Wirtschaftsweges), sondern das Land sich bereit erklärt hat, auf dieser Passage einen Landesfernradweg zu installieren. Diese Idee kam aus unserer Raumschaft und wurde nun so angenommen. Allerdings verursacht dies nochmals eine Änderung der Planung in diesem Teilbereich, so dass der erneut geänderte Entwurf nochmals ausgelegt werden muss.
Entgegen der damaligen Aussage, nach Pfingsten 2021 öffentlich auslegen zu können, wurde gegenüber den Anwesenden nun eher der Zeitraum Ende Oktober/ Anfang November mitgeteilt. Die erneute Anhörung sollte dann bis Januar 2022 abgeschlossen sein. Danach folgt der Zeitraum bis zur Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses und der anschließenden europaweiten Ausschreibung. Neu war auch die Information, dass mit einer Tunnelbauzeit von bis zu 7 Jahren ab Baubeginn des Tunnelwerkes gerechnet wird. Begleitmaßnahmen und Brücken sind in diesem Zeitfenster zu vernachlässigen, weil diese parallel gebaut werden können.
Für die neu zu betrachtende Zeitschiene würde dies bedeuten, dass eine Fertigstellung des neuen Albaufstiegs erst zu Beginn der 2030er-Jahre realistisch ist. Über diesen Zeitansatz waren gab es Irritationen, besonders weil die vorher genannte Zeitschiene eine deutlich schnellere Umsetzung vorsah.
Der Parlamentarische Staatssekretaär S. Bilger bestätigte erneut, dass es an der Finanzierung nicht scheitert, erste Planansätze sind bereits vom Bund ,,grüngezeichnet“ also bestätigt.
Auch erfolgten bereits erste Maßnahmen und weitere Arbeiten stehen an, wie z. B. die bauliche Verlegung der Strecke zwischen Anschlussstelle Mühlhausen und Brücke A8/B466.
• Kommunalpaket 2021
Bürgermeister Bernd Schaefer berichtet kurz über die zwischen Land und Kommunen (vertreten durch die kommunalen Landesverbände) geschlossene Vereinbarung für ein umfangreiches Hilfspaket (Kommunalpaket 2021 ). Das Land unterstützt mit über einer halben Milliarde Euro die Handlungsfähigkeit der baden-wüttembergischen Kommunen. Insbesondere wird damit der kommunale Finanzausgleich stabilisiert. Dies kommt auch der Gemeinde Mühlhausen i.T. zu gute.
• Grundstücksmarktbericht 2021
Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige hat erstmals den Grundstücksmarktbericht 2021 vorgelegt. Dieser kann in der Gemeindeverwaltung Mühlhausen im Täle gerne eingesehen werden.

TOP 9 -Bürgerfragen
Der anwesende Zuhörer hatte die Sitzung bereits verlassen. Es wurden dementsprechend keine Fragen gestellt.

TOP 10 -Anfragen -Sonstiges
• Kindergartenbeiträge für den Kindergarten ,,Pusteblume“
Bürgermeister Bernd Schaefer berichtet über die vom Kirchengemeinderat festgesetzten Kindergartenbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022. Die Beiträge für den KiGa „Pusteblume“ wurden gemäß den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 angepasst. Der Gemeinderat nahm die für das nächste Kindergartenjahr geltenden Beiträge zur Kenntnis, plädierte allerdings dafür, für das darauf folgende Kindergartenjahr eine „Null-Runde“ anzustreben. Dies muss dann in Abstimmung mit dem Kirchengemeinderat besprochen werden. Die Gemeindeverwaltung wird dies zeitgerecht einsteuern. Ob dies dann auch so umgesetzt werden kann, ist heute allerdings noch nicht absehbar.

 

PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen

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