FFP2-Pflicht in Bahnen und Bussen im VVS – Ab Samstag gilt in allen Fahrzeugen und an den Haltestellen im VVS-Netz eine FFP2-Masken-Pflicht

Das neue Infektionsschutzgesetz („Bundes-Notbremse“) sieht eine Tragepflicht von „FFP2- oder vergleichbaren Masken (KN95/N95-Masken)“ im öffentlichen Personennahverkehr vor. Die bisherige Regelung, welche grundsätzlich auch „OP-Masken“ erlaubt, entfällt.

Damit gilt ab Samstag, 24. April, in allen Bussen und Bahnen, sowie an allen Haltestellen und Bahnhöfen im VVS-Gebiet, dass Fahrgäste dort eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske über Mund und Nase tragen müssen.

S-Bahnen und viele Stadtbahnen werden derzeit weniger genutzt als früher. Dadurch haben Fahrgäste bei den meisten Fahrten viel Platz in den Fahrzeugen und können weitgehend den Abstand untereinander einhalten.

 

PM VVS

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