Landtagswahl am 14. März 2021

Bei der Landtagswahl am Sonntag ist bei Stimmabgabe in einem Wahllokal eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen; außerdem bittet die Stadtverwaltung, einen eigenen Stift mitzubringen.

Von 8 bis 18 Uhr kann am Wahltag, Sonntag, 14. März 2021, persönlich im Wahllokal gewählt werden. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie sollten die Wähler/-innen einen eigenen Stift mitbringen und beim Betreten des Wahllokals muss eine medizinische oder FFP2-Maske getragen werden. Der Stimmzettel wird im Wahllokal ausgehändigt. Jeder Wähler, jede Wählerin hat eine Stimme.

Wer am Wahltag nicht an der Urnenwahl teilnehmen kann oder dies aufgrund der aktuellen Corona-Situation nicht möchte, hat nach Erhalt des Wahlbenachrichtigungsbriefs die Möglichkeit, per Internet, per Post oder direkt beim Wahlamt, Hauptstraße 1, 73033 Göppingen, und bei den Bezirksämtern Briefwahl zu beantragen. Nähere Hinweise sind auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefs aufgeführt.

Das Wahlbüro im Göppinger Rathaus, Erdgeschoss Zimmer 027, ist in den letzten Tagen vor der Wahl und am Wahlsonntag wie folgt geöffnet:

Donnerstag, 11. März: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr,

Freitag, 12. März: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr.

Die Erteilung eines Wahlscheins am Samstag, 13. März (geöffnet von 10 bis 12 Uhr) und am Wahltag, Sonntag, 14. März 2021 (geöffnet 8 bis 15 Uhr), ist nur bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder angeordneter Quarantäne möglich.

Wer von zu Hause aus Briefwahl beantragen möchte, kann dies bis Donnerstag, 11. März 2021, 11 Uhr per Internet tun. Der entsprechende Link befindet sich auf der ersten Seite der städtischen Homepage www.goeppingen.de. Die Wahlbenachrichtigung enthält bestimmte Daten, die zur online-Antragstellung zwingend erforderlich sind.

PM Stadtverwaltung Göppingen

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