Impfung mit AstraZeneca nicht für alle unter 65 Jahren möglich

Die Corona-Impfverordnung sieht eine Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff nur für Personen unter 65 Jahren vor, die bestimmten Berufsgruppen angehören und deshalb aktuell impfberechtigt sind. Das Alter alleine berechtigt nicht zu einer Impfung.

Ab Dienstag 02.03.2021 startet im Kreisimpfzentrum (KIZ) Göppingen in der Werfthalle die Impfung mit AstraZeneca. Allerdings können hier nur Personen mit AstraZeneca geimpft werden, die nach der Corona-Impfverordnung aktuell impfberechtigt sind und zwischen 18 und 64 Jahren alt sind. Es wurden bereits Fälle bekannt, in denen ein Impftermin in dem Glauben gebucht wurde, alleine die Zugehörigkeit zu dieser Alterstgruppe berechtige zu einer Impfung. Diese Personen müssen jedoch vor Ort abgewiesen werden, sofern Sie nicht den nachfolgend in der Corona-Impfverordnung explizit und abschließend aufgezählten Berufsgruppen angehören.

Die berechtigten Personengruppen sind für AstraZeneca (Stand heute 26.02.2021):

Personen zwischen 18 und 64 Jahren mit Priorität 1 gemäß § 2 Corona-Impfverordnung (diese sind seit Dezember 2020 impfberechtigt).

Folgende Personen zwischen 18 und 64 Jahren sind seit dieser Woche zusätzlich impfberechtigt:

  • Personen mit Down-Syndrom (Trisomie 21)
  • Personen mit hohem oder erhöhtem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen. Dazu gehören:
    • Krankenhaus- und Praxispersonal (auch Zahnarztpraxen), Heilmittelerbringer (z.B. Physio-, Ergotherapie, Podologie).
    • Personal der Blut- und Plasmaspendedienste mit Patientenkontakt.
    • Abstrichzentren mit Patientenkontakt.
    • Personal des öffentlichen Gesundheitsdiensts mit Patientenkontakt.
    • Mitarbeitende der Einsatzdienste von Hausnotrufanbietern.
    • Personal in Justizvollzugsanstalten sowie der forensischen Psychiatrie.
    • Personal in der stationären Suchtbehandlung und -rehabilitation.
    • Umfasst sind jeweils auch Auszubildende und Studierende mit unmittelbarem Patientenkontakt.
  • Personen in Institutionen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung
    • Demenz: Grundsätzlich über Impfungen nach Priorität 1 gemäß § 2 Corona-Impfverordnung in Pflegeheimen abgedeckt.
    • Geistige Behinderung: in besonderen Wohnformen der Behindertenhilfe, sowie in Werkstätten und Förderstätten für behinderte Menschen, in ambulant betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen der Behindertenhilfe.
  • Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung.
  • Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, hauptamtlich in Einrichtungen und aufsuchenden Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und als Schullehrkräfte/Mitarbeitende an Schulen mit unmittelbarem Kontakt zu Kindern/Schülerinnen und Schülern sowie weiteren zu betreuenden Personen tätig sind, sowie die Auszubildenden und Studierenden, die im Rahmen der Ausbildung in entsprechenden Einrichtungen tätig sind. Damit sind etwa auch Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), Schulsozialpädagogen und vergleichbares Personal gemeint.

(Quelle: Sozialministerium Baden-Württemberg)

Personen, die nicht einer der oben aufgeführten Personengruppen angehören und nicht zusätzlich in die Altersspanne von 18 bis 64 Jahren fallen, sind somit leider noch nicht impfberechtigt und dürfen aktuell nicht mit AstraZeneca geimpft werden.

Damit im Kreisimpfzentrum möglichst wenige Personen vor Ort abgewiesen werden müssen (dies ist bei fehlender Impfberechtigung verbindlich vom Sozialministerium vorgeschrieben), bittet das Landratsamt alle Personen ohne Impfberechtigung, die irrtümlicherweise gebuchten Termine wieder für Personen freizugeben, die aktuell schon impfberechtigt sind. Dazu muss unter www.impfterminservice.de das KIZ Göppingen ausgewählt werden und auf der Seite oben rechts das Fenster “Buchung verwalten” angeklickt werden. Nach Eingabe des Vermittlungscodes sollte das Feld “TERMIN ABSAGEN” angeklickt werden. Die Termine können, sollte eine Online-Absage nicht möglich sein, auch unter der Telefonnummer 116117 storniert werden.

“Mit Ihrer Mithilfe können wir so schnell wie möglich impfwillige Personen in unserem Landkreis impfen, woran uns allen gelegen sein sollte”; so Dr. David Bertsch, Leiter des Organisationsteams Kreisimpfzentrum in Göppingen.

Personen der zweiten Priorisierungsstufe ab 65 Jahren können derzeit aufgrund ihres Alters keinen AstraZeneca-Impfstoff erhalten. Für eine Impfung mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer sind sie Stand heute (26.02.2021) noch auch noch nicht berechtigt, da hier erst einmal die besonders vulnerable Gruppe der über 80-jährigen geimpft werden soll.

Weitere Informationen zur Corona-Impfung gibt es auf der Homepage des Landkreises sowie unter www.116117.de.

 

PM Landratsamt Göppingen Orga-Team Kreisimpfzentrum

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