Regierungspräsidium genehmigt Landkreishaushalt und Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebs für das Jahr 2021

Das Regierungspräsidium Stuttgart bestätigt mit Schreiben vom 22. Februar 2021 uneingeschränkt und vollumfassend die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung sowie des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft 2021 des Landkreises Göppingen. Auch die notwendigen Kreditaufnahmen sowie die Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2021 sind genehmigt.

Beide Pläne wurden am 15. Dezember 2020 vom Kreistag mehrheitlich verabschiedet und mit Schreiben vom 21. Dezember 2020 der Rechtsaufsicht – dem Regierungspräsidium Stuttgart – zur Genehmigung vorgelegt.

“Wir freuen uns über diese positive Meldung aus Stuttgart. Das Regierungspräsidium Stuttgart bescheinigt uns, dass auch über den Finanzplanungszeitraum hinaus voraussichtlich ein gutes Polster an Rücklagen vorhanden und damit aktuell die Tragfähigkeit der Landkreisfinanzen gegeben ist. Dennoch ist es für uns eine Selbstverständlichkeit und Verpflichtung zugleich, diese Tragfähigkeit der finanziellen Ausstattung des Landkreises zu erhalten, ständig neu zu erreichen und die Belastung unserer Kreiskommunen auf das Mindeste zu reduzieren”, so Landrat Edgar Wolff.

Der Genehmigungserlass des Regierungspräsidiums Stuttgart beinhaltet auch Anmerkungen zur Finanzlage, namentlich zur Nichterreichung eines ausgeglichenen Betriebsergebnisses der ALB FILS KLINIKEN GmbH, den Mehrbelastungen durch die steigende Verschuldung insbesondere aufgrund des Klinik-Neubaus, der anzustrebenden Entlastung des Ergebnishaushalts sowie der Einhaltung der Vorgaben des “Finanzkonzepts 2030”.

“Die Anmerkungen des Regierungspräsidiums nehmen wir sehr ernst und werden diese weiter in unsere Umsetzungen des Haushaltes einfließen lassen”, so Landrat Edgar Wolff.

Der Genehmigungserlass des Regierungspräsidiums Stuttgart wird nun öffentlich bekannt gegeben. Der Kreishaushalt 2021 nebst Anlagen wird coronakonform öffentlich ausgelegt und Thema in der kommenden Sitzung des Kreistags am 05. März sein.

Coronabedingte Hinweise zur Auslegung der Haushalts- und Wirtschaftspläne 2021:

Der Auslegungszeitraum kann der öffentlichen Bekanntmachung entnommen werden. Das Landratsamt hat seit 16.12.2020 einen eingeschränkten Dienstbetrieb, deshalb ist das Betreten des Landratsamts nur mit Terminvereinbarung möglich. Es gelten die jeweils gültigen Zutritts- und Hygienevorgaben. Wir weisen bereits heute schon darauf hin, dass Termine zur Einsichtnahme in den Haushalts- und Wirtschaftsplan möglich und unbedenklich sind. Die Einsichtnahme in den ausgelegten Haushalts- und Wirtschaftsplan ist nach vorheriger terminlicher Absprache mit der Assistenz des Finanzdezernats unter Tel. Nr. 07161/202-3001 oder per Mail an Kaemmereiamt@lkgp.de während des Auslegungszeitraums zu den Dienstzeiten jederzeit möglich.

 

PM Landratsamt Göppingen Finanzdezernat, Amt für Finanzen und Beteiligungen

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