Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 25. Januar 2021

Herr Bürgermeister Bernd Schaefer begrüßte die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, Frau Dursch vom Gemeindeverwaltungsverband „Oberes Filstal“, Herrn Manfred Mezger von Büro mquadrat zum Tagesordnungspunkt 2, Herr Horst Unger vom Büro GeoTeck zum Tagesordnungspunkt 3, sowie die Verwaltungspraktikantin Alisa Rott und Frau Jana Horlacher – Schulze als Schriftführerin. Die Geislinger Zeitung war vertreten durch Herrn Ralf Heisele. Die Gemeinderatssitzung verfolgten 4 Zuhörer.


Die Gemeinderatsitzung konnte trotz verordneter Ausgangsbeschränkung mit dem Verweis auf § 10 Abs. 4 (Nr. 1) der Corona-Verordnung BW ordnungsgemäß stattfinden. Die Teilnahme der Bürgerschaft an der öffentlichen Gemeinderatssitzung zur Wahrung des Öffentlichkeitsprinzips wäre ebenfalls gemäß § 10 Absatz 4 Corona-Verordnung BW auch nach 20:00 Uhr erlaubt gewesen.
Aufgrund der geltenden Abstands- und Hygieneregeln fand die Gemeinderatssitzung zwar wie gewohnt im Bürgersaal statt, jedoch waren die Sitzungstische und die Bestuhlung mit dementsprechendem Abstand angeordnet.


TOP 01 – Bekanntgabe der Sitzungsniederschrift zur letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.Dezember 2020 Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 14. Dezember 2020 wurde bekanntgegeben und vom Gremium bestätigt.


TOP 02 – Bebauungsplan „Kreuzäcker II – Erweiterung“ Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan – Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung Zwischen den Gebäuden Kreuzäckerstraße 28 und 46 befindet sich ein bislang unbebauter Bereich, welcher eine deutliche Lücke in der ansonsten geschlossenen Bebauung auf der Nordseite der Kreuzäckerstraße bildet. Aufgrund der bereits vorhandenen Erschließung bietet sich eine Bebauung dieses Bereiches jedoch an, gleichzeitig können Flächen an anderer Stelle geschont werden.
Die betroffenen Grundstücke des Plangebietes befinden sich bislang nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes, somit besteht kein verbindliches Planungsrecht. Der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen im Täle hat aus diesem Grund am 23.09.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kreuzäcker II – Erweiterung“ gefasst.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b i. V. m. §13a BauGB. Das Bebauungsplanverfahren nach § 13b BauGB ist jedoch nur möglich, wenn keine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und der Schutzzwecke von Natura 2000 Gebieten vorliegt. Um dies zu prüfen wurde eine artenschutzrechtliche Voruntersuchung durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass keine Betroffenheit geschützter Arten vorliegt.
In der Zwischenzeit wurde darüber hinaus ein Vorentwurf des Bebauungsplanes erstellt. Dieser enthält die wesentlichen Grundzüge der Planung und soll als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden dienen. Hinsichtlich der einzelnen Festsetzungen wurde in der Sitzung abgewogen. Insbesondere wurde hinterfragt, ob man in dem Bebauungsplan die Pflicht einer Hangsicherung festlegen kann. Dies wurde vom Planer ausgeschlossen. Hier liegt die Verantwortung generell bei den Architekten und Statikern der zukünftigen Bauvorhaben, hier besonders im Geltungsbereich des Planwerkes. Diese Thematik ist also im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren zu klären. Vom Entwurf des Textteiles des Bebauungsplanes abweichend wurden des Weiteren mehrheitlich 2,0 Stellplätze je Wohneinheit festgelegt. Hier wollte das Gremium Sorge dafür tragen, dass der öffentliche Verkehrsraum der Kreuzäckerstraße nicht weiter durch parkende Fahrzeuge belastet wird.
Nach intensivem Austausch zu den einzelnen Fragen wird der vorgelegte Vorentwurf des Bebauungsplans „Kreuzäcker II – Erweiterung“ und der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 25.01.2021 einschließlich in der Sitzung besprochener Änderung gebilligt. Zudem wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wird nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Hinweis: Die öffentliche Bekanntmachung zum Verfahren und der Planauslage erfolgt zeitnah.


TOP 03 Auftragsvergabe zum Neubau einer Kanalverbindung Schulgasse/Gosbacher Straße Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26. Oktober 2020 den Ausschreibungsbeschluss zum Neubau der Kanalverbindung Schulgasse/Gosbacher Straße gefasst. Die Leistungen wurden beschränkt ausgeschrieben. Am Donnerstag, 14. Januar 2021 fand hierzu die Submission (Angebotseröffnung) nach VOB statt.
Nach Prüfung der Angebote hat die Fa. Gansloser aus Reichenbach mit ihrem Nebenangebot (NA 1) das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben. Der Gemeinderat hat nach kurzer Beratung beschlossen, den Auftrag dementsprechend an die Firma Kurt Gansloser aus Reichenbach mit ihrem Nebenangebot 1 und einer Angebotssumme in Höhe von 56.525,00 € brutto zu vergeben. Der Beschluss dazu erging einstimmig.


TOP 04 – Bekanntgabe zu genehmigten Bauvorhaben Das Bauamt, Landkreis Göppingen, teilte mit Datum vom 22.12.2020 schriftlich mit, dass das Bauvorhaben zur Terrassenüberdachung -. Befreiungsantrag – FSt. 314/1, Kohlhaustraße 26 und 26/1, genehmigt worden ist. Die Ratsmitglieder nahmen davon Kenntnis.

TOP 05 – Anbau eines Verwaltungsgebäudes an ein Bestandsgebäude sowie Neubau eines Garagengebäudes und überdachter Stellplätze, Warmenweg 2, Fist. 562 Die antragstellende Behörde (Vermögen und Bau BW) möchte auf dem Fist. 562 an das bestehende Verkehrskommissariat einen Anbau tätigen, ein neues Garagengebäude bauen und überdachte Stellplätze anlegen.
Das Vorhaben beurteilt sich nach dem Bebauungsplan „Warmen“, rechtskräftig seit dem 11.04.1997 und der Änderung der örtlichen Bauvorschrift aus dem Jahre 2020. Es ist festzustellen, dass 85 % des Bauvorhabens außerhalb des Baufensters und des Weiteren direkt in der 20 m breiten Anbauverbotszone zur L 1217 gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 a) des Straßengesetzes Baden -Württemberg liegt. Hierzu könnte durch das Regierungspräsidium Stuttgart eine Befreiung erteilt werden. Dies zu prüfen und zu beurteilen liegt in der Zuständigkeit des Bauamtes in Rücksprache mit dem Regierungspräsidium.
Das Einvernehmen der Gemeinde wurde am Montagabend allerdings zurückgestellt, um beim Amt für Vermögen und Bau BW das Thema Mitarbeiterparkplätze abzuklären und hier Verbesserungen zu erreichen. Die bisherigen Stellplätze für die Mitarbeiter sollen dem Bauvorhaben weichen. Ein Ersatz ist nach vorliegenden Unterlagen nicht vorgesehen. Damit steht die Befürchtung im Raum, dass Mitarbeiter im öffentlichen Verkehrsraum parken werden. Verbunden mit der Aufstockung des Personals könnte dies Schwierigkeiten verursachen.


TOP 6 – Weiteres Vorgehen zur gymnasialen Schulentwicklung Geislingen – Schreiben der Stadt Geislingen mit der Bitte um Stellungnahme Das weitere Vorgehen in Bezug auf die gymnasiale Schullandschaft in Geislingen und Umgebung ist noch nicht absehbar. Nach den anfänglichen Diskussionen hatte man sich gemeinsam auf eine Analyse und Ausarbeitung von möglichen Handlungsstrategien verständigt. Gemeinsam wurde vereinbart, eine Schulentwicklungsplanung anzustoßen. Wie bereits berichtet, hatte das Büro BIREGIO den Auftrag hierzu erhalten. Die Gemeinde Mühlhausen im Täle beteiligt sich an den Kosten hierzu in Höhe des Anteils der Gymnasialschüler in Geislingen mit einem Betrag in Höhe von ca. 1.000 €.
Die „anlassbezogene Schulentwicklungsplanung zur Zukunft der gymnasialen Schullandschaft in Geislingen an der Steige und der Umgebung für die Schuljahre 2020/21 bis 2025/26 – mit einem Ausblick bis über das Jahr 2030 hinaus“ wurde in der Zwischenzeit ausgearbeitet und der Öffentlichkeit vorgestellt. Das vollständige Dokument der Untersuchung durch das Büro BIREGIO steht auf den Internetseiten der Stadt Geislingen zum Download zur Verfügung: https://www.geislingen.de/fileadmin/Dateien/Dateien/PDF- Dateien/MiGy/Schulentwicklungsplan_Geislingen_an_der_Steige_Projektgruppe_Bil dung_und_Region_biregio.pdf
Hierin sind die Handlungsalternativen benannt. Der Gemeinderat bezog sich in der Sitzung allerdings nur auf die wenigen denkbaren Alternativen.
Weitere Varianten wurden zwar untersucht, spielen für die weitere Beurteilung jedoch keine wesentliche Rolle.
Die Stadt Geislingen hat zur Beurteilung der Finanzierbarkeit auch beim Kultusministerium nach Fördermöglichkeiten angefragt. Nach Mitteilung des Ministeriums wird man hierzu allerdings keine konkreten Aussagen treffen können.
Zudem bittet die Stadt Geislingen die Umlandkommunen sich dahingehend zu erklären, ob eine finanzielle Beteiligung mit Betrachtung auf die wesentlichen vorgestellten Handlungsmöglichkeiten grundsätzlich vorstellbar sei. Hinsichtlich einer Erklärung der finanziellen Beteiligung der Gemeinde Mühlhausen im Täle ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Kosten je nach Alternative erheblich voneinander abweichen. Eine Sinnhaftigkeit nach pädagogischen Gesichtspunkten kann im Zuge der Beratung des Gemeinderats nicht beurteilt werden.
Bei der Diskussion, welche Handlungsalternative zukünftig zum Tragen kommen könnte, ist zu beachten, dass nach aktuellem Stand alleine die Stadt Geislingen als Schulträger die Kompetenz hat, dies zu entscheiden. Die Anfrage nach einer grundsätzlichen finanziellen Beteiligung ist zwar aus Sicht der Stadt Geislingen nachvollziehbar, insbesondere um den finanziellen Rahmen der Machbarkeit abzustecken. Mit Blick auf die Gemeinde Mühlhausen i. T. ist die Frage aktuell allerdings nicht zu beantworten. Sollten Merkmale eines Neubaus betroffen sein, gibt es bereits heute schon gesetzliche Grundlagen, aufgrund deren die Gemeinde Mühlhausen i. T. gesetzlich verpflichtet sein könnte, sich zu beteiligen. Freiwillige Leistungen, die über die aktuelle Vereinbarung zur Trägerschaft des Schulstandortes in Geislingen hinausgehen, können aktuell grundsätzlich nicht versprochen werden. Dementsprechend obliegt es der Stadt Geislingen, ihrer Aufgabe als Schulträger gerecht zu werden, und sich aufgrund der gegebenen Möglichkeiten auf eine Handlungsalternative festzulegen. Erst danach kann abgeschätzt werden, welche Auswirkungen sich auf die Gemeinde Mühlhausen i. T. und die anderen Umlandgemeinden ergeben. Eine über die bauliche Thematik hinausgehende Beratung – auch mit Blick auf laufende Kosten – wird aktuell überhaupt nicht in Betracht gezogen. Die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität des ausgearbeiteten Schulentwicklungsplans bleibt ohne Bewertung dahingestellt.


TOP 07 – Annahme einer Spende Die AlbWerk GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 04.11.2020 die langjährige Tradition fortgesetzt und der Gemeinde Mühlhausen i.T. auch für das Jahr 2020 eine Spende in Höhe von 700,00 € zukommen lassen. Es wurde vorgeschlagen, die Spende anzunehmen und für ein neues Spielgerät auf dem Spielplatz „Kuckucksnest“ zu verwenden. Hier fehlen Spielmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren. Im Jahr 2020 musste ein altes Spielgerät aufgrund fehlender Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit dem Alter des Spielgeräts abgebaut und entfernt werden. Es ist deshalb beabsichtigt, ein neues Spielgerät zu installieren. Hierzu könnte die Spende des AlbWerks bestens verwendet werden. Der Gemeinderat stimmte der Annahme und der vorgeschlagenen Verwendung einstimmig zu.

TOP 08 – Spendenbericht 2020 Das Jahr 2020 wird sich mit der Corona-Pandemie in das Gedächtnis der Menschen einbrennen. Das öffentliche Leben kam zeitweise völlig zum Erliegen, was sich auch bei den eingegangenen Spendenanzahlen wiederspiegelt. Die im laufe des Jahres 2020 herangetragenen Spenden wurden in einem Spendenverzeichnis aufgelistet und dem Gremium vorgelegt.
Insgesamt belaufen sich die Spenden auf 1.339,21 €
einschließlich der unter vorangegangenem Tagesordnungspunkt angenommenen Spende des AlbWerks. Der Gemeinderat bestätigte den vorgelegten Spendenbericht für das Jahr 2020 und bedankte sich nochmals ausdrücklich bei den Spendengebern.


TOP 09 – Bekanntgaben 25.01.2021
9.1. Landesprogramm „Natur in ,Stadt und Land“ Absage im Bewerbungsverfahren zur TälesGartenschau Das Land Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 15.12.2020 darüber informiert, dass die Bewerbung des Oberen Filstales zur Ausrichtung einer Gartenschau nicht berücksichtigt wurde. Vorab wurde bereits über die Presse informiert.
Sicher gab es für die Entscheidungsträger nachvollziehbare Gründe, sich für die nun benannten Standorte zu entscheiden. Allerdings schmälert die Vergabe an andere Orte nicht die Qualität unserer Bewerbung. Trotzdem können manche der vorgesehenen Projekte als individuelle Ortsentwicklungen von den jeweiligen Gemeinden umgesetzt werden,
Für die Ortschaften im Goißatäle war die Bewerbungsphase eine wertvolle Erfahrung. Die Zusammenarbeit innerhalb der Bürgerschaft, interkommunal mit den benachbarten Gemeinden im Täle und die Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls sind daraus die positiven Effekte, welche es wert sind auf dieser Ebene weiter zu arbeiten und zu leben.
9.2. Halbseitige Sperrung der Unteren Sommerbergstraße auf Höhe von Haus-Nr. 5 (aktuell noch Baulücke) Es wurde darüber informiert, dass die Untere Sommerbergstraße auf der Höhe von Hausnummer 5 von Montag, den 01.02.2021 bis Dienstag, den 31.08.2021 jeweils einschließlich habseitig gesperrt sein wird. Grund ist die Kranaufstellung und Lagerung von Baumaterial zur Errichtung eines Doppelwohnhauses.
9.3. Sperrung der Landstraße 1200 aufgrund der Bauarbeiten an den Filstalbrücken Der Vorsitzende berichtet über die geplante Sperrung der Landstraße 1200. Die mehrfach verschobene Sperrung wurde angesprochen. Beabsichtigt war die Sperrung erneut für den Zeitraum ab 29.01.2021. Anmerkung der Verwaltung: In der Zwischenzeit wurde die Sperrung erneut verschoben auf den 02.02.2021
9.4. Neuregelung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021) Mit Wirkung zum 01.01.2021 ist eine neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieursleistungen in Kraft getreten. Nachdem die bisher verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gemäß Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Juli 2019 gegen europäisches Recht verstoßen, musste die HOAI neu geregelt werden. Die Reform der HOAI hat im November 2020 den Deutschen Bundestag und Bundesrat passiert. Insbesondere bei kommunalen Bauvorhaben, Bau und Sanierungen von Straßen sowie bei Wasser- und Abwasserleitungen ist die Änderung für die Gemeinde relevant.
9.5. Parkverbot Ecke Bahnhofstraße / Wiesensteiger Straße Mit Bezug auf eine erneute Rückfrage aus dem Gremium wird informiert, dass die Schilder für das bereits vom Landratsamt Göppingen angeordnete „Halteverbot“ bereits seit längerem bei der Firma Ries bestellt sind. Nach deren Aussage hängt es an der Auslieferung. Mit dem Bauhof wurde nun besprochen, dass dementsprechende Halteverbotsschilder bei der Fa. Moll auszuleihen und das Halteverbot mit mobilem Standfuß vorläufig auszuschildern. Dies erfolgte in der Zwischenzeit.
9.6. Bohrung zur Baugrunderkundung auf Fist. 152/1 Bürgermeister Bernd Schaefer berichtete über den Sachstand der Hanguntersuchung auf dem Flurstück 152/1. Ziel der Untersuchung ist es, eine Gefährdung der Häuser Kreuzäckerstraße 26 und 26/1 aufgrund der zwischenzeitlich erkennbaren Hangrutschung beurteilen und die Ursachen sowie Lösungsansätze hierfür ausarbeiten zu können. Das Büro BWU aus Kirchheim wurde damit beauftragt die notwendigen Bohrungen zur Baugrunderkundung durchzuführen. Diese Bohrungen sind genehmigungspflichtig. Mit Schreiben vom 11. Januar 2021 hat das Landratsamt die Untersuchungen nun genehmigt. Sobald es die Witterung zulässt, werden die hierzu notwendigen Arbeiten durchgeführt.


TOP 10 – Bürgerfragen
10.1. Viele Bebauungspläne im Bereich der Kreuzäcker Ein Zuhörer beschrieb in der Gemeinderatssitzung seine Schwierigkeiten mit den mittlerweile doch zahlreichen Bebauungspläne im Bereich der Kreuzäckerstraße, besonders der in der jüngsten Zeit auf den Weg gebrachten. Er betonte, dass es für den Bürger schwierig sei, die einzelnen Bezeichnungen und vorallem die Geltungsbereiche der Planwerke auseinander zu halten. Der Planer, Manfed Mezger, brachte vollstes Verständnis dafür auf. Auf Grund der unterschiedlichen örtlichen Planziele, der verschiedenen durchzuführenden Bebauungsplanverfahren und die zeitliche Dringlichkeit geboten die Überplanung mit diesen einzelnen Planwerken wie z. B.: – BBP Kreuzäcker, 3. Änderung (für Fist. 1378) – BBP Kreuzäcker II, 4. Änderung (Bereich Wohnpark Moser) – BBP Kreuzäcker II, Erweiterung (siehe TOP 3)

TOP 11 – Sonstiges/Anfragen
11.1. Reparatur der Kirchenglocken Mit Schreiben vom 21. Januar 2021 bat die Kath. Kirchengemeinde Sankt Margaretha um die Zustimmung, die Reparatur der bereits seit längerem kaputten Kirchenglocken zeitnah beauftragen zu können. Hintergrund der Anfrage ist, dass die bürgerliche Gemeinde gemäß der Kirchenvermögensausscheidungsurkunde von 1890/1891 einen Anteil in Höhe von 1/3 der Unterhaltungsaufwendungen zu tragen hat. Zur geplanten Reparatur llag ein Angebot der Fa. Hörz aus Biberach (Bayern) vor mit einer Angebotssumme in Höhe von 1.862,35 €. Hiervon hätte die Gemeinde dementsprechend ca. 620 €zutragen. Der Gemeinderat erteilte einstimmig seine Zustimmung zur Kostenbeteiligung.
11.2. Möglichkeit von Online-Sitzungen des Gemeinderats – Änderung der Hauptsatzung Die Gemeindeordnung BW (GemO) wurde mit Wirkung vom 13.5.2020 geändert. Unter dem Eindruck der Corona-Pandemie wurde § 37a eingeführt, so dass Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Gemeinderäte im Sitzungsraum zulässig sind. Bis 31.12.2020 durften solche Sitzungen ohne entsprechende Regelung in der Hauptsatzung durchgeführt werden. Ab dem 01.01.2021 können „Online-Sitzungen“ allerdings nur dann ordnungsgemäß durchgeführt werden, wenn dies in der örtlichen Hauptsatzung geregelt ist. Damit wäre dann rechtlich die Möglichkeit gegeben, in einer Gemeinderatssitzung ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum rechtswirksame Beschlüsse zu fassen. Hierüber hat der Vorsitzende bereits in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 18. Mai 2020 (GRD 025/2020) informiert. Zumindest aus damaliger Sicht war es nicht absehbar, ob die Möglichkeit von Video-Konferenzen noch nach dem 31.12.2020 notwendig sein sollten. Deshalb wurde die Fragestellung erneut aufgegriffen um – sofern gewünscht – eine mögliche Satzungsänderung vorbereiten zu können. Die Mehrheit der Ratsmitglieder schlossen sich der Auffassung an, dass die Hauptsatzung vorsorglich zur Durchführung von Online-Gemeinderatssitzungen geändert wird und die Verwaltung die notwendigen Vorbereitung dazu treffen soll.
11.3. Elternbeiträge für den Monat „Februar“ zur Betreuung der Kinder in der Kindertagesstätte „Pusteblume“ Das Land Baden-Württemberg hat die Schließung der Kindertageseinrichtungen erneut für die Zeit nach dem 17.01.2021 angeordnet, um einen Beitrag dazu zu leisten, die Anzahl der Neuinfektionen zu vermindern. Weiterhin angeboten wird eine Notbetreuung unter den bisherigen Bedingungen. Die Vertreter der vier Kirchen in Baden-Württemberg sowie der kommunalen Landesverbände konnten sich vergangene Woche auf vorläufiges Vorgehen verständigen: Es wird empfohlen, die Elternbeiträge für Januar wie gewohnt einzuziehen, jedoch den Einzug der Elternbeiträge für Februar auszusetzen. Dies gilt selbstverständlich nicht für die Eltern, welche die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Sollte es tatsächlich zu einer schrittweisen Öffnung der Einrichtungen ab 1. Februar kommen, könnte dies die Kompensation für die fehlende Betreuung im Dezember und Januar darstellen. Die Entscheidung zur tatsächlichen Umsetzung trifft der jeweilige Kirchengemeinderat. Um die Eltern zeitnah informieren zu können, bittet die Kirchenverwaltung um die Zustimmung der bürgerlichen Gemeinde, die Elternbeiträge für den Februar 2021 aussetzen zu können. Diese werden im Kindergarten Pusteblume durch die Eltern meist per Dauerauftrag überwiesen. Entsprechend frühzeitig sollten die Eltern die Info haben, falls sie den Dauerauftrag für Februar aussetzen können. Da die Notbetreuung meist kürzer ist, als der eigentlich gebuchte Betreuungsumfang, wird empfohlen, für Kinder, welche die Notbetreuung in Anspruch nehmen, zumindest „nur“ den Regelbeitrag zu erheben. Dies ist als „vorläufige“ Maßnahme zu verstehen, da einheitliche Regelungen, insbesondre mit dem Land noch ausstehen. Die Vertreter der kommunalen Landesverbände sowie der kirchlichen Verbände für Kindergartenfragen sind derzeit im Gespräch mit dem Land Baden-Württemberg hinsichtlich der Erstattung der ausfallenden Elternbeiträge, um eine landeseinheitliche Regelung und eine Refinanzierung über Landesmittel zu erreichen. Die Mitglieder des Gemeinderates stimmten dieser Vorgehensweise zu.


PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen

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