Ab Montag gilt im ÖPNV die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske – Regelung gilt in Bahnen und Bussen sowie in Bahnhöfen und an Haltestellen

Die neue Corona-Verordnung des Landes sieht eine Tragepflicht von medizinischen Masken (FFP2- oder OP-Masken) im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen vor. Ab Montag, 25. Januar, 0 Uhr, gilt in allen Bahnhöfen und Haltestellen im gesamten VVS die neue Regelung. Stoffmasken, Kinnvisiere, Schals, Buffs und ähnliches sind damit während der Fahrt und beim Warten nicht mehr erlaubt. Medizinische Masken filtern Viren und haben deshalb haben eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken sowohl für den Träger selbst und auch für andere. Dies ist gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Mutationen des Virus entscheidend.

VVS, S-Bahn, SSB und die regionalen Busunternehmen werden Fahrgäste über ihre Medien, in der Dynamischen Fahrgastinformation (DFI) und mit Durchsagen auf die Pflicht hinweisen.

Die Bahnen und Busse im VVS fahren weiterhin in vollem Umfang (nur mit geringen Einschränkungen im Nacht- und Schülerverkehr). Damit können wichtige Wege zum Einkaufen, zum Arzt oder zur Apotheke auch weiterhin mit Öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden. Auch Fahrgäste in systemrelevanten Berufen sowie Pendler können sich damit auf Bus und Bahn verlassen. S- Bahnen und viele Stadtbahnen werden viel weniger genutzt als früher, vor allem auch weil keine Schüler fahren. Teilweise sind Bahnen und Busse nur noch zu einem Drittel besetzt. Dadurch haben Fahrgäste sehr viel Platz in den Fahrzeugen und können weitgehend den Abstand untereinander einhalten. (uli)

 

PM VVS Stuttgart

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