Stadt Geislingen weist auf die geltenden Ausgangsbeschränkungen und das allgemeine Feuerwerksverbot an Silvester hin

Das Silvesterfest wird in diesem Jahr in Geislingen anders verlaufen als in anderen Jahren. Die Corona-Pandemie überlagert auch an Silvester 2020 noch unseren Alltag. Das Ordnungsamt Geislingen weist daher mit Blick auf den diesjährigen Jahreswechsel nochmals darauf hin, dass in ganz Baden-Württemberg auch in der Nacht vom 31. Dezember 2020 auf den 1. Januar 2021 die landesweiten Ausgangsbeschränkungen gelten.
Damit verbunden sind ein generelles Verbot von jeglichen Ansammlungen sowie ein generelles Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. „Das bedeutet im Klartext, dass das Feiern auf öffentlichen Plätzen oder das gegenseitige Zuprosten um Mitternacht mit Freunden, Nachbarn oder Bekannten vor dem Haus auf dem öffentlichen Gehweg in diesem Jahr wegen Corona leider ausfallen muss. Wer dagegen verstößt muss mit Konsequenzen rechnen“, erklärt Ordnungsamtsleiter Philipp Theiner. „Wer an Silvester von Ordnungskräften oder der Polizei auf öffentlichen Plätzen und Straßen – womöglich noch in größeren Gruppen – in Geislingen beim Feiern angetroffen wird und so gegen die Ausgangsbeschränkung verstößt, dem drohen bis zu 10.000 Euro Bußgeld“, unterstreicht Theiner und verweist auf den aktuellen Bußgeldkatalog der Corona-Verordnung.
Aufgrund der geltenden Corona-Verordnung ist in ganz Baden-Württemberg außerdem das Zünden von Feuerwerk im öffentlichen Raum komplett verboten worden. Zudem dürfen Raketen und Böller auch bundesweit nicht vor oder an Silvester verkauft werden. Ordnungsamtschef Theiner erinnert nochmals an den klaren Appell von Oberbürgermeister Frank Dehmer, den dieser bereits vor dem nun ausgesprochenen Verbot an die Bevölkerung gerichtet hatte, in diesem Jahr lieber auf Feuerwerk komplett zu verzichten und stattdessen an lokale Vereine und Organisationen zu spenden.  Ordnungsamtsleiter Theiner verweist in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich darauf, dass übrige Feuerwerkskörper und Böller aus den Vorjahren unter Umständen durch falsche Lagerung beschädigt sein können und damit auf gar keinen Fall gezündet werden sollten, um Verletzungen zu vermeiden. „Das gesamte Klinikpersonal im Landkreis stemmt sich gerade mit aller Kraft gegen das Coronavirus und kämpft jeden Tag um Menschenleben. Wenn dann noch unsere Notaufnahmen an Silvester zahlreiche Menschen mit Verletzungen durch illegal abgebranntes Feuerwerk behandeln müssten, dann ist am Schluss gar niemandem geholfen“, sagt Theiner. 

Nähere Informationen zur aktuellen Corona-Verordnung und auch zu den landesweiten Regelungen an Silvester können auf der offiziellen Homepage des Landes Baden-Württemberg abgerufen werden unter: www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

PM Stadt Geislingen an der Steige 

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