Aus dem Gemeinderat Hattenhofen

Netze BW informieren über Straßenbeleuchtung

Die Gemeinde Hattenhofen betreibt mit der Netze BW 595 Straßenlampen – der Fachbegriff lautet „Leuchtstellen“. Das Kabelnetz der Straßenbeleuchtung hat eine Länge von 25,9 Kilometer. Dies listet die Netze BW, eine Unterabteilung der EnBW, im Jahresbericht 2019 auf. Ende 2019 waren 60 Prozent der eingesetzten Leuchtmittel LED-Leuchten. Die Natriumdampflampen, auf die die Gemeinde Mitte der 1990er Jahre umgerüstet hatte, haben noch einen Anteil von 29 Prozent. Elf Prozent sind sonstige Leuchtmittel. Durch den Austausch in 2019 erhielt die Straßenbeleuchtung 170 neue LED-Leuchten. Während die überwiegende Anzahl der Leuchten zwischen null und fünf Jahre alt ist, sind die meisten Masten 40 Jahre und älter. Alle vier Jahre werden die Leuchten gereinigt und planmäßig ausgetauscht. Bei 401 Masten haben die Netze BW die Standsicherheit überprüft, es gab keine Beanstandungen. 63-mal mussten defekte Leuchten ausgetauscht werden, dreimal gab es an Masten Beschädigungen durch Dritte.

Städtebauliche Entwicklung: Gemeinde steuert Nachverdichtung

Nächstes Gebiet: Sommerweide und Friedhofstraße

Den Vorentwurf des Bebauungsplans „Sommerweide I / Friedhofstraße“ hat der Gemeinderat nach ausgiebiger Diskussion einstimmig gebilligt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird dieser öffentlich ausgelegt (siehe Bekanntmachung nächste Woche) und werden die Träger öffentlicher belange beteiligt.

Seit 1998 legt die Gemeinde kontinuierlich Bebauungspläne über bestehende Wohngebiete. Ohne deren detaillierten Vorgaben wird die Zulässigkeit von Bauvorhaben anhand des Kriteriums „einfügen“ geprüft. Dies bedeutet jedes Mal eine Einzelfallprüfung und lässt auch Spielraum für städtebaulichen Missbrauch. Bebauungspläne hingegen geben Planungssicherheit für die Eigentümer und für die Nachbarn sowie für eventuelle Investoren. Letztlich steuert die Gemeinde damit auch die Nachverdichtung im Bestand.

Themen: Wohnen und Gewerbe, Abstand zu Kreisstraßen

Bereits im September 2019 hatte der Gemeinderat beschlossen, das Gebiet der „alten“ Sommerweide und das nördliche Wohngebiet der Friedhofstraße gemeinsam zu überplanen. Das Verfahren wurde durch die Corona-Pandemie ausgebremst. Im Februar und März und dann erst wieder Mitte Juni führten Verwaltung und Planer Gespräche mit interessierten Anwohnern. Manfred Mezger vom Büro mquadrat aus Bad Boll stellte dem Gemeinderat den Vorentwurf vor. In dem Bereich gebe es seit Jahren einen Übergang von der bisherigen Nutzung, nämlich Gewerbe und Landwirtschaft, zu Wohnraum. Daher enthält der Bereich drei Gebietstypen: Ein kleiner Teil ist Mischgebiet, in den hinterliegenden Bereichen wird ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, entlang der Straßen ein besonderes Wohngebiet. Dieses erlaubt, wie ein Mischgebiet, gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss der Gebäude – verbunden mit Wohnen – und orientiert sich bei den Lärmwerten tagsüber am Mischgebiet. Nachts müssen die Lärmwerte für ein Wohngebiet eingehalten werden. Teile des Plangebiets grenzen an zwei Kreisstraßen an, an die Albershauser Straße und die Schlierbacher Straße. Das Baden-Württembergische Straßengesetz schreibt hier außerhalb der sogenannten OD-Grenze einen Mindestabstand von 15 Metern zum Fahrbahnrand vor. Nach einer vorläufigen Stellungnahme des Straßenbauamts halten die Baufenster entlang der Albershauser Straße einen Abstand von acht Metern ein und an der Schlierbacher Straße von 13 Metern. Damit liegt man schon deutlich unter dem, was der Gesetzgeber eigentlich möchte. In den Grundstücken in der Sommerweide, die mit Ihrem Garten an die Schlierbacher Straße (Ortsausfahrt) angrenzen, sind keine Zufahrten und keine Bebauung in zweiter Reihe zulässig. Hier eine Verlegung der OD-Grenze zu beantragen, halten Planer Manfred Mezger und die Verwaltung für aussichtslos. Das Straßenbauamt orientiert sich an Querverbindungen von privaten Grundstücken, die dort nicht mehr vorliegen. Nach einer Diskussion über Gebäudehöhen und Lärmwerten stimmte der Gemeinderat dem Vorentwurf zu.

Klimaschutz und Energiewende: Gemeindegebäude sollen PV-Anlage erhalten

Zunächst Grundschule (Neubau) und Sillerhalle

Bei den Dächern der Grundschule und der Sillerhalle, deren Dachflächen grundsätzlich für eine Photovoltaikanlage geeignet sind, wird die Gemeinde als nächstes prüfen, ob die Statik und andere Voraussetzungen vorliegen. Außerdem soll mit der Unteren Naturschutzbehörde geprüft werden, ob in der ehemaligen Deponie im Gewann Gockelreute eine Freiflächenanlage errichtet werden kann. Dies ist das Ergebnis einer Diskussion über die Ausstattung gemeindlicher Gebäude mit Photovoltaikanlagen. Dominik Seck von der Energieagentur des Landkreises hatte für die Gemeinde acht Gebäude und die Freifläche in der Gockelreute im Blick auf die Nutzung mit Photovoltaikanlagen überprüft. Mit Ausnahme des Holzbaus am Kindergarten und der Aussegnungshalle sind alle kommunalen Gebäude grundsätzlich für die Installation einer PV-Anlage geeignet. Bei den öffentlichen Gebäuden, auch bei denen mit längerer Laufzeit, würde die Amortisation weit vor dem Ende der Nutzungsdauer einer PV-Anlage liegen.

Aufgrund der verfügbaren Dachflächen und durch den hohen Stromverbrauch sind die Grundschule (Neubau) sowie die Sillerhalle priorisiert. Beim Schützenhaus, beim TSGV-Sportheim und beim Bürgerhaus Farrenstall ist ebenfalls eine gute Wirtschaftlichkeit gegeben. Das Dach des Bauhofs würde sich gut für eine Vermietung eignen, dort wird beim Gebäude in den ertragsschwachen Wintermonaten Heizstrom benötigt, nicht jedoch im Sommer, wo der Sonnenertrag gut ist. Eine weitere Möglichkeit wäre eine Anlage auf dem Dach des Umspannwerks der Netze BW.

Mangels Wind- und Wasserkraft: Sonnenenergie

Bürgermeister Jochen Reutter hatte die Untersuchungen in Auftrag gegeben, da

Hattenhofen als Klimabündnisgemeinde und zweifache Gewinnerin des European Energy Award auf den Dachflächen der kommunalen Gebäude klimafreundlichen Solarstrom erzeugen könnte. Dadurch können die jährlichen Energiebezugskosten gesenkt werden und würde die Gemeinde Vorbildfunktionen übernehmen. Da in Hattenhofen Windkraft und Wasserkraft keine Rolle spielen, so BM Reutter, könne man auf der kommunalen Ebene nur beim Solarstrom einen Beitrag leisten. Er wolle, so der Schultes, das Thema nun Schritt für Schritt angehen.

Energieagentur legt erste Untersuchung vor

Detailliert hat Dominik Seck die acht Gebäude sowie die Freifläche auf Ihre Eignung überprüft und sich dabei an Dachfläche und Südausrichtung orientiert Eine weitere Rolle spielen die Verschattung und der mögliche Eigenverbrauch des solartechnisch erzeugten Stroms. Von Batteriespeichern rät Seck aus wirtschaftlichem Gesichtspunkt derzeit noch ab. Eine spätere Nachrüstung sei immer möglich. Der Holzbau des Kindergartens fällt für eine PV-Anlage aus, da dort mittelfristig eine Dachsanierung erforderlich wird und vorher keine Solaranlage installiert werden sollte. Außerdem ist dort ein geringer Stromverbrauch zu verzeichnen. In der Aussegnungshalle ist der Stromverbrauch ebenfalls viel zu gering für den wirtschaftlichen Betrieb einer PV-Anlage.

Auf der ehemaligen renaturierten Deponie im Gewann „Gockelreute“ könnte man flächenmäßig eine 750 kW – Freiflächenanlage erreichten. Solche Anlagen sind eingezäunt – mit Abstand zum Boden, damit kleinere Tiere die Flächen weiterhin queren können – und werden oft in Biotopen errichtet, die vom Menschen nicht betreten werden.

Unterschiedliche Haltungen zur Freiflächenanlage

Ein Gemeinderat fand das Untersuchungsergebnis der Energieagentur grundsätzlich gut und favorisiert ebenfalls den Grundschulneubau und die Sillerhalle als Standort für eine PV-Anlage. Beim Bürgerhaus Farrenstall, das ebenfalls geeignet ist, müsse man die mittelfristige Nutzung und städtebauliche Entwicklung auf dem Nebenareal, welches die Gemeinde erworben hat, abwarten. Er sei aber dagegen, so der Sprecher, die alte Deponie als Freifläche für eine PV-Anlage zu nutzen. Die Hattenhofer Markung sei für so etwas zu klein. Erst solle man sämtliche Dächer mit PV-Anlagen belegen, bevor man in die Freifläche geht.

Ein anderer Gemeinderat, der bei den Gebäuden ebenfalls Grundschule und Sillerhalle favorisiert, war gegensätzlicher Ansicht: Die alte Deponie sei keine landwirtschaftliche Fläche, sondern Naturschutzgebiet und eigne sich hervorragend für eine solche Anlage. Es gebe hier keine Kollisionen mit landwirtschaftlicher Nutzung oder mit dem Naturschutz. Außerdem sei die Fläche mit Hecken eingefriedet, man werde die Anlage kaum sehen und sie werde auch nicht betreten. Das sei der ideale Platz für eine „Doppelnutzung“ so der Sprecher.

Mit Zustimmung des Gemeinderats wird BM Jochen Reutter die Bestückung der Dächer von Grundschule und Sillerhalle weiter prüfen lassen und Angebote einholen. Bei der Freifläche soll vor Ort mit den zuständigen Behörden geprüft werden, ob diese in umweltschutzrechtlicher Sicht als Fläche in Frage kommt. Außerdem muss der Standort natürlich mit den Netze BW geklärt werden. Wenn entsprechende Ergebnisse vorliegen, will Jochen Reutter wieder in den Gemeinderat gehen.

Solarbeleuchtung für Fußwege: Entscheidung vertagt

Ob der Fußweg vom Weiler ins Graubachtal und ein Fußweg von der Zeller Straße ins Graubachtal Straßenbeleuchtung in Form vom Solarleuchten erhalten, ist noch offen. Der Gemeinderat hat einen Beschluss zurückgestellt, die Verwaltung muss noch Details prüfen. Ein Mitglied des Gemeinderats hatte schon vor längerem angeregt, den Fußweg von der Bushaltestelle an der Zeller Straße zur Brücke Dorfwiesen / Graubachtal zu beleuchten. Daneben ist noch eine Forderung der vorgesetzten Behörden aus der Erstellung des Schulwegeplans offen, nämlich diesen Fußweg vom Weiler über die Brücke zum Hirtengässle ebenfalls zu beleuchten.

Die Verwaltung hatte Angebote bei der Netze BW und einem österreichischen Solarleuchtenhersteller eingeholt. Sie sprach sich dafür aus, den Schulweg im Weiler mit einer Solarleuchte zu bestücken. Beim Fußweg, so Hauptamtsleiter Norbert Baar, von der Zeller Straße Richtung Dorfwiesen halte man eine Beleuchtung nicht unbedingt für erforderlich, da man ja parallel über das Wohngebiet Dorfwiesen zum Hirtengässle gehen könne. Die angebotenen Solarleuchten des österreichischen Herstellers enthalten Bewegungsmelder, so dass die Leuchten nur bei tatsächlichem Fußgängerbetrieb angeschaltet würden.

Ein Gemeinderat befürchtet beim Fußweg im Weiler eine zu starke Verschattung für den Einsatz von Solarleuchten. Die Beleuchtung des Fußwegs von der Zeller Straße abzweigend hält er für völlig überflüssig, man könne nachts außen rum gehen, da wäre eine zusätzliche Beleuchtung viel zu teuer. Ein anderer Gemeinderat möchte beide vorgeschlagenen Abschnitte nicht beleuchten, das sei zu teuer, man könne Umwege gehen und man solle die Lichtverschmutzung nicht noch erhöhen. Eine weitere Rolle in der Diskussion spielte die Frage, in welchem Abstand vom Fußgänger die Lampe angeht, ob das möglicherweise die Anwohner belästigt und dass die Akku-Technik nicht die neueste sei. Diese technischen Fragen muss die Verwaltung zunächst klären.

Neues Fahrzeug für Freiwillige Feuerwehr – „Arbeitstier“ wird nach 25 Jahren ersetzt

Einstimmig hat der Gemeinderat – in Anwesenheit von acht Feuerwehrmännern – die Verwaltung beauftragt, den Kauf eines neuen Feuerwehrfahrzeuges in die Wege zu leiten. Eine Voraussetzung für den Kauf ist die Bewilligung eines Landeszuschusses. Nachdem vom Gemeinderat im Sommer 2016 genehmigten Feuerwehrbedarfsplan ist für 2023 geplant, das aktuelle Löschfahrzeug LF 8/6 nach 25 Jahren Laufzeit zu ersetzen. Gemeinderat und Feuerwehrkommandant Steffen Berroth erläuterte den Antrag: Die Feuerwehr verfügt über vier Einsatzfahrzeuge – einen Gerätewagen, zwei Löschfahrzeuge und einen Mannschaftstransportwagen. Diese Bestückung habe sich über die Jahre als am besten herausgestellt. Sie ermögliche einen Einsatz ohne Zeitverluste. Das „Arbeitstier“ der freiwilligen Feuerwehr in Hattenhofen ist das LF 8/6 welches neben dem Gerätewagen und Führungsfahrzeug zu fast allen Einsätzen ausrückt. Bei der Recherche für ein passendes Nachfolgefahrzeug sind die Feuerwehrmänner auf das Fahrzeug LF10CL der Firma XY gestoßen. Das bisherige Löschfahrzeug gibt es in dieser Form nicht mehr. Das neue Fahrzeug ermöglicht eine stärkere Gruppenbesatzung und hat kompaktere Fahrzeugmaße, ist also etwas schmaler. Es hat ein Automatikgetriebe, Atemschutz zum Anlegen während der Fahrt und eine deutlich höhere Löschwasserkapazität als das alte Fahrzeug. Auch die Pumpenleistung ist deutlich stärker. Die Erfahrung anderer Wehren mit diesem Fahrzeug seien durchweg positiv, so Berroth.

Neufahrzeug statt Gebrauchtwagen

Man habe auch die Alternative eines gebrauchten Fahrzeugs geprüft, aber es gebe hierfür praktisch keinen Markt und Landeszuschüsse würden dann geringer oder ganz wegfallen. Eine Ersatzbeschaffung wäre dann wieder früher fällig. Vorführfahrzeuge kämen nicht in Frage, weil die oft viel zu umfangreich ausgestattet sind. Bei neuen Fahrzeugen hingegen, so der Sprecher, habe man Aussicht auf den vollen Landeszuschuss und auf eine Laufzeit von über 25 Jahren. Zudem sei man dann technisch auf dem Stand der Zeit. Die Hattenhofer Feuerwehr, so Berroth, beschaffe immer nur, was nötig ist. Der Kreisbrandmeister befürworte die Anschaffung und auch den Zuschuss. Falls man den Zuschuss nächstes Jahr nicht erhalte, werde man den Kauf um ein Jahr schieben.

BM Reutter verwies darauf, dass bei Kosten von knapp 400.000 Euro, von denen die Gemeinde knapp 300.000 Euro tragen müsste, eine europaweite Ausschreibung Pflicht ist. Ohne große Diskussion stimmte der Gemeinderat dem weiteren Verfahren zu.

Parkregeln: Update für Gewerbegebiet

Mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Neuordnung der Parkierung im Gewerbegebiet Friedhofstraße beendet das Landratsamt nun eine mehrjährige Diskussion um dieses Thema. Wegen eines Sattelzugs, der über die Jahreswende 2015 / 2016 wochenlang im Halteverbot stand und dessen Fahrer nicht aufgegriffen werden konnte, startete die Verwaltung eine Umfrage unter den Gewerbebetrieben nach der idealen Beschilderung. Die Umfrage fiel erwartungsgemäß sehr vielfältig aus und zeigte kein eindeutiges Ergebnis. Der Gemeinderat hatte eine Parkscheibenregelung angedacht, war sich hier aber hinsichtlich der zulässigen Parkdauer auch nicht einig, außerdem besteht immer das Problem der Kontrolle. Der ebenfalls angeregte Ausschluss „standortfremder“ LKW im Gewerbegebiet ist rechtlich nicht zulässig. So blieben letztlich nur kleinere Maßnahmen übrig, die sich, nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie, immer wieder verzögert hatten. Ein vom Gemeinderat nichtöffentlich abgesegnetes Konzept der Verwaltung hat die Straßenverkehrsbehörde nun nochmals modifiziert. Die von der Gemeinde seinerzeit eingeführte Tempo 30-Zone im Wohngebiet wird vom Landratsamt nachträglich angeordnet. Von der Gemeinde angebrachte Grenzmarkierungen in Form von „Zickzack-Linien“ gegenüber Firmenausfahrten sind zu entfernen. Stattdessen soll mit Parkwinkeln positiv markiert werden, wo geparkt werden darf. Das gleiche gilt an Firmeneinfahrten. Die Stichwege erhalten eine Sackgassenbeschilderung, da dort immer wieder LKW reinfahren und dann keine Wendemöglichkeit haben. Für die Durchfahrt landwirtschaftlicher Fahrzeuge wird die Kreuzung Dieselstraße / Friedhofstraße mit Halteverbotsschildern und Grenzmarkierungen freigehalten.

Bedauern über wegfallende „Zickzack-Markierungen“

Während der Vorschlag der Straßenverkehrsbehörde in der letzten Gemeinderatsitzung zur Neuordnung am Parkplatz in der Ortsmitte hervorragend gewesen sei, so ein Gemeinderat, empfinde er diese Anordnung nun als schlecht. Es sei sehr bedauerlich, dass die Zickzack-Markierungen gegenüber Firmenausfahrten entfernt werden müssen. Denn das habe „bei jedem Blinden“ funktioniert, was er sich von Parkwinkeln nicht verspreche. Möglicherweise müsse man dann hier wieder mit Halteverbotsschildern nachrüsten. Dies hält BM Jochen Reutter für möglich. Die pragmatische Lösung mit den Zickzack-Markierungen wäre ihm auch am liebsten. Aber die Straßenverkehrsbehörde orientiere sich eben am formalen Recht der StVO.

 

PM Gemeindeverwaltung Hattenhofen

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