Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 27. Juli 2020

Herr Bürgermeister Bernd Schaefer begrüßte die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats und die Geschäftsführerin des Gemeindeverwaltungsverbands „Oberes Filstal“ Frau Maike Flinspach, sowie Herrn Manfred Mezger für Büro mquadrat. Es waren auch 2 Bürger anwesend, welche ebenfalls herzlich willkommen waren.


Die Gemeinderatssitzung fand zwar wie gewohnt im Bürgersaal statt, jedoch mussten die Hygiene- und Abstandsregeln aufgrund ,. der gegebenen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie berücksichtigt werden. Die Sitzordnung war deshalb großzügiger angeordnet.


TOP 01 – Bekanntgabe der Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29. Juni 2020
Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 29. Juni 2020 wurde bekanntgegeben und vom Gremium bestätigt.


TOP 02 – Bebauungsplan „Kreuzäcker II – 4. Änderiung“
Der Gemeinderat hat am 23. September 2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kreuzäcker II – 4. Änderung“ gefasst. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kreuzäcker II – 4. Änderung“ wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchgeführt.
Das Plangebiet an der Kreuzäckerstraße befindet sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kreuzäcker II, 2. Änderung“. Dieser setzt für das Grundstück eine eher kleinteilige Bebauung im Sinne des klassischen Einfamilienhauses fest.
Auf dem Grundstück möchte nun ein Investor drei Mehrfamilienhäuser mit ca. 23 Wohneinheiten zur Deckung des mittelfristigen Bedarfs an Wohnungen in der Gemeinde errichten. Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs sind eine gemeinsame Tiefgarage unter den Gebäuden sowie offene Stellplätze entlang der Kreuzäckerstraße vorgesehen.
Um für das Bauvorhaben verbindliches Planungsrecht zu schaffen, ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich. Dieser soll als Vorhabenbezogener Bebauungsplan gern. § 12 BauGB mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie einem Durchführungsvertrag aufgestellt werden. Der Durchführungsvertrag ist spätestens vor dem Satzungsbeschluss gern. § 10 Abs. 1 BauGB zwischen dem Bauherrn und der Gemeinde abzuschließen.
Zwischenzeitlich wurde der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans auf Grundlage der Vorhabenspläne erarbeitet. Außerdem wurde sowohl eine artenschutzrechtliche Voruntersuchung als auch ein schalltechnischer Nachweis erstellt. Deren Ergebnisse sind in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan eingeflossen.
Da der Vorhabens- und Erschließungsplan Bestandteil des Bebauungsplanes wird, sind im Rechtsplan nur die wesentlichen, den Rahmen vorgebenden, Festsetzungen enthalten. Es werden neben Baufenstern und Parkierungsflächen die Gebäudehöhen und -stellungen festgesetzt. Auch berücksichtigt über eine entsprechende Festsetzung sind die aufgrund der Gebäudeanordnung abweichenden Abstandsflächen. Zudem sind neben Pflanzgeboten und Dachbegrünung auch die erhöhte Anzahl der erforderlichen Stellplätze festgelegt.
Aufgrund der durch den Verkehrslärm hervorgerufenen Immissionen sind Schall- schutzmaßnahmen erforderlich. Diese können über Schallschutzfenster erbracht werden. Der Nachweis liegt bereits vor und ist entsprechend der Festsetzung im Baugenehmigungsverfahren beizufügen.
Nach einer artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung wurde bereits eine Brutvogelkartierung vorgenommen. Demnach kommen neben ungefährdeten Arten auch die beiden Rote-Liste-Arten Feldsperling und Star im Gebiet vor. Auch das Vorkommen von Fledermäusen konnte nicht ausgeschlossen werden. Um aufgrund einer Bebauung artenschutzrechtliche Verbotstatbestände zu vermeiden sind Beschränkungen in den Rodungs-/Abbruchzeiträumen zu beachten und Nistkästen aufzuhängen.
Die Verwaltung schlug vor, den vom Büro mquadrat erarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kreuzäcker II, 4. Änderung“ und dessen örtliche Bauvorschriften in der Fassung vom 27.07.2020 zu beschließen. Im Anschluss daran wird der Bebauungsplan öffentlich ausgelegt. Dabei erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellung zu beziehen und Anregungen vorzubringen. Gleichzeitig werden die Behörden von der Auslegung informiert und um Stellungnahme gebeten. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat zum nächsten Verfahrensschritt vorgestellt.
Folgender Beschlussvorschlag wurde vom Gremium mit einer Enthaltung mehrheitlich angenommen:
1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kreuzäcker II, 4. Änderung“ und der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung vom 27. Juli 2020 werden gebilligt.
2. Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird aufgrund § 3 Abs. 2 BauGB eine Beteiligung der Öffentlichkeit und aufgrund § 4 Abs. 2 BauGB eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
3. Die Beschlüsse des Gemeinderates sind gern. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.


TOP 03 – Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020
Die Geschäftsführerin des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Filstal, Frau Maike Flinspach führte aus, dass sich zum Entwurf des Haushaltsplans, welcher in der Gemeinderatssitzung vom 29.06.2020 vorgestellt wurde, keine Änderungen ergeben haben. Auf eine ausführliche Darstellung der einzelnen Projekte und Zahlen wird deshalb verzichtet und auf das Protokoll vom 29.06.2020 bzw. den Vorbericht zum Haushaltsplan 2020 verwiesen. Der Gesamtergebnishaushalt 2020 in Mühlhausen i. T. ergibt ordentliche Erträge von 2.715.647 Euro und ordentliche Aufwendungen von 3.101.701 Euro. Die Aufwendungen können durch die Erträge nicht gedeckt werden. Das veranschlagte ordentliche Ergebnis beträgt damit -386.054 Euro. Dieses negative Ergebnis ergibt sich vor allem aus den Veränderungen im Produkt 61.10.000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen. Dort stehen der Gemeinde für das Jahr 2020 rund 304.000 Euro weniger zur Verfügung als noch 2019. Im Finanzhaushalt ergibt sich aus dem negativen ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushalts ein Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts von 243.399 Euro. Aufgrund der geplanten Grundstückserlöse im Sänder, übersteigen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen für Investitionen um 407.800 Euro, da die Grundstückserlöse jedoch nicht wie ursprünglich geplant bereits im Haushaltsjahr 2019 erwirtschaftet wurden, fehlt es der Gemeinde Mühlhausen i. T. trotzdem an Liquidität. Neben der Umschuldung des bestehenden Kredits in Höhe von 190.000 Euro, ist daher eine weitere Kreditaufnahme in Höhe von 150.000 Euro notwendig. Noch nicht genau absehbar ist, in welcher Höhe sich der, von der gemeinsamen Finanzkommission beschlossene, Stabilitäts- und Zukunftspakt positiv auf die Gemeindefinanzen auswirkt. Die Kommunen werden daraus Mittel erhalten um coronabedingte Einnahmerückgänge und Mehraufwendungen zu kompensieren. Die zu erwartenden Leistungen sind im Haushaltsplan nicht berücksichtigt. Allerdings ist ebenfalls nicht absehbar, wie sich die konjunkturelle Situation weiter entwickelt. Es ist daher auch bei künftigen Entscheidungen die Notwendigkeit, Dringlichkeit und die finanzielle Machbarkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Der Gemeinderat beschloss die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020 wie gebunden vorgelegt.


TOP 04 – Bauvorhaben – Geänderte Bauausführung, Satteldach auf Garage mit Überdachung, Fist. 206, Schulgasse 5
Zu dem am 31.05.2020 genehmigten Bauvorhaben auf dem Flurstück 206 beabsichtigen die Antragsteller nun eine bauliche Veränderung, für welche erneut ein Baugenehmigungsverfahren notwendig ist.
Beantragt wird deshalb nun die geänderte Bauausführung. Auf der ursprünglich vorgesehenen Garage mit Carport soll ein Satteldach auf der Garage errichtet werden. Durch einen Dachvorsprung entsteht hier eine Überdachung.
Für die geänderte Bauausführung ist kein Bebauungsplan zu beachten. Somit richtet sich das Vorhaben nach § 34 BauGB und muss sich der örtlichen Bebauung anpassen.
Der Gemeinderat stimmte dem geänderten Bauantrag einstimmig zu.


TOP 05 – Schülerbetreuung – Flexible Nachmittags- und Ferienbetreuung
5.1. Flexible Nachmittagsbetreuung – Bericht aus dem Schuljahr 2019/2020 und Vorschau auf 2020/2021
Evelin Baumann, Gemeinderätin und Organisatorin der Nachmittagsbetreuung im Sekretariat der Felix-Nabor-Schule führte an diesem Abend aus, dass im Schuljahr 2019/2020 ab September 2019 insgesamt 14 Kinder das Betreuungsangebot nutzten. Davon waren 2 Kinder nur zur Mittagsbetreuung und alle anderen zur Mittags- und Nachmittagsbetreuung angemeldet. Die Eltern bezahlten für das sich zum Ende neigende Schuljahr 1476,00 € Betreuungsgebühren bis Mitte März 2020. Mit 14 ehrenamtliche Helfer und 830 Einsatzstunden in der Mittags- und Nachmittagsbetreuung wurden die Kinder betreut und verköstigt. Hierfür entstanden Kosten in Höhe von ca. 3882,00 €. In der Mittagsverpflegung wurden insgesamt von September 2019 bis Mitte März 2020 ca. 780 Portionen Essen gekocht und verspeist. Hierfür wurde von den Eltern Verpflegungsgeld in Höhe von 2340,00€ geleistet.
Nach dem 15. März wurde die Arbeit der ehrenamtlichen Helfer leider wegen Corona eingestellt. Es gab bis zum 29. Juni keine Mittagsverpflegung und keine Betreuung mehr. Die aufgeführten Beträge sind alle Stand Mitte März. Die Betreuungsgebühren wurden ausgesetzt. Letzter Beitrag der Eltern wurde somit im Februar 2020 bezahlt.
Das Frühstück für die Kinder wurde auch in diesem Schuljahr wieder von allen sehr gut angenommen. Müsli, Butterbrezeln, Saft, Tee und Kakao bereicherten den Morgen, ebenso wie das täglich zur Verfügung stehende Obst aus dem Schulobstprogramm. Dieses wurde entweder als Obstteller oder Obstsalat serviert.
Seit dem 29.06.2020 durften wir geringstem Helfereinsatz die Kinder wieder bekochen und betreuen. Dafür hatten wir 2 Ehrenamtliche Helfer im Einsatz, welche nicht zum gefährdeten Personenkreis gehörten. Angeboten wurde die Betreuung verkürzt bis 14.00 Uhr. Die Zuschüsse für Jugendbegleiter wurden nicht gekürzt sondern voll ausbezahlt.
Für das kommende Schuljahr haben wir folgende Angebote geplant:
Montags Dienstags
Hausaufgaben und Theater AG Hausaufgaben und Spielenachmittag (Gesellschaftsspiele oder freies Spielen drinnen und draußen)
Mittwochs Donnerstags
Hausaufgaben und Flöten Hausaufgaben und verschiedene Projekte Basteln – Werken – Malen evtl. Bewegungsangebot in der Gemeindehalle
Die Ferienbetreuung im Herbst 2019 wurde von 4 Kindern (3 Mühlhausen 1 Wiesensteig sehr gut angenommen. Leider konnten durch Corona die anderen Ferienzeiten nicht abdecken werden. Für die jetzt kommenden Sommerferien 2020 ist es gelungen die Ferienbetreuung wieder anzubieten. Es sind bereits 8 Kinder verbindlich angemeldet. (5 Mühlhausen 3 Wiesensteig), auf die man sich schon sehr freut.
5.2. Festlegung der Betreuungsgebühren und des Preises für das Mittagessen ab dem Schuljahr 2020/2021
Nach kurzer Abwägung beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Gebühren für die Betreuung und den Preis für eine Portion Mittagessen nicht zu erhöhen. Allerdings wurde angemerkt, dass im Lauf des neuen Schuljahrs eine Anpassung der Selbigen erneut geprüft wird.


TOP 06 – Bekanntgaben
6.1.Verbandsversammlung des Zweckverbands Interkommunale Zusammenarbeit am 28. Juli 2020 Für den Dienstag, 28. Juli 2020 ist eine Verbandsversammlung des IKZ (Bauhof) terminiert. Themen werden u. a. die Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2020 sein. Auch die Beschlussfassung zur Verlängerungsoption des § 2b UStG steht auf der Tagesordnung. Baulich ist über den Einbau eines neuen Ölabscheiders, die Sanierung der Hoffläche sowie Vergaben zum Bau des geplanten Carports als weitere Beratungspunkte vorgesehen.
6.2. lnfrastrukturatlas – Abgabe von kommunalen lnfrastrukturdaten an die Bundesnetzagentur Die Bundesnetzagentur betreibt als Zentrale Informationsstelle des Bundes einen „lnfrastrukturatlas“. Dabei handelt es sich um ein Geo-informationssystem, das Daten über in Deutschland vorhandene lnfrastruktureinrichtungen enthält, die zu Telekommunikationszwecken genutzt werden können. Die Bundesnetzagentur verlangt daher gemäß § 77a Abs. 2 TKG von Eigentümern und Betreibern öffentlicher Versorgungsnetze, die über entsprechende Einrichtungen verfügen, diejenigen Informationen, die für die Erstellung einer detaillierten Übersicht erforderlich sind. Die Gemeindeverwaltung hat diese Daten in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Gigabit Landkreis Göppingen und unserem Dienstleister GeoCockpit erhoben und bereits geliefert.
6.3. Geschäftsbericht 2019 der Alb-Fils-Kliniken Der Verwaltung liegt der Geschäftsbericht der Alb Fils Kliniken für das Jahr 2019 vor. Dieser Bericht gibt einen guten Überblick über die Entwicklung der Kliniken an den Standorten Göppingen und Geislingen. Der Bericht kann im Rathaus Mühlhausen i. T. eingesehen werden oder steht auf der Homepage der Alb Fils Kliniken unter https://www.alb-fils-kliniken.de/ueber-uns/publikationen zum Download bereit.
6.4. Sofortausstattungsprogramm zur Anschaffung von mobilen Endgeräten in Schulen Die Gemeinde Mühlhausen i. T. erhält für die Grundschule aus dem „Sofortausstattungsprogramm“ von Bund und Land BW zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des digitalen Fernunterrichts einen Betrag in Höhe von 3.003 €. Insgesamt stehen aus dem Finanzierungsprogramm 130 Millionen Euro für die öffentlichen und privaten Schulträger zur Verfügung – davon 65 Mio. Euro aus Bundesmitteln und weitere 65 Mio. Euro aus Landesmitteln. Der Anteil eines öffentlichen Schulträgers an den zur Verfügung stehenden Mitteln ergibt sich aus dem Verhältnis der Gesamtschülerzahl des Schulträgers zur Gesamtschülerzahl in Baden-Württemberg. Einer Antragsstellung bedarf es nicht. Die für Träger kommunaler Schulen zur Verfügung stehenden Mittel werden vielmehr vom Kultusministerium auf die Stadt- und Landkreise verteilt. Die Landkreise reichen die Mittel nach dem festgelegten Verteilungsschlüssel an die jeweilige Stadt/Gemeinde oder einen Schulverband weiter.
6.5. Umbau von Bushaltestellen Städte und Gemeinden sind nach § 8 Abs. 3 Satz 3 Personenbeförderungsgesetz verpflichtet, Ihre Bushaltestellen bis zum 01. Januar 2022 barrierefrei umzubauen. Die Gemeindeverwaltung hat die Bushaltestellen auf ihre Barrierefreiheit geprüft und die noch umzusetzenden Anforderungen an das Landratsamt gemeldet. Bei der Meldung ging es insbesondere um die Möglichkeit, auf die baulichen Änderungen zumindest teilweise verzichten zu können. Denn im Gesetz ist formuliert, dass nur durch den Nahverkehrsplan Abweichungen von dieser Regelung definiert werden können. Deshalb beabsichtigt der Landkreis, den Nahverkehrsplan im Bereich Barrierefreiheit teilfortzuschreiben, um so die gesetzlichen Verpflichtungen auf die örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Spätestens im nächsten Haushaltsjahr wird sich der Gemeinderat mit dieser Thematik und baulichen Änderungen an den Bushaltestellen befassen müssen.
6.6. Verbandsversammlung des Schulverbands „Oberes Filstal“ am Mittwoch, 05. August 2020 Für den o. g. Termin ist eine Verbandsversammlung des Schulverbands „Oberes Filstal“ angesetzt. Insbesondere Auftragsvergaben in der Zuständigkeit der Verbandsversammlung werden Inhalt der Beratungen sein. Diese stehen im Zusammenhang mit der laufenden Sanierung der Schulgebäude.
6.7. Bewerbung zur Ausrichtung einer Gartenschau (TälesGartenschau) – Besuch der Fachkommission am 21. Juli 2020 Bereits vergangenen Dienstag, 21. Juli 2020 bereisten aufgrund unserer Bewerbung zur Ausrichtung einer Gartenschau für die Jahre 2031-2035 Teilnehmer der Fachkommission für die Gartenschauen im Land BW das Obere Filstal. Vor Ort wollten sich die Besucher ein Bild davon machen, wie die in der Machbarkeitsstudie und im Konzept zu unserer Bewerbung dargestellten Maßnahmen und Projekte umgesetzt werden könnten. Hierbei spielt das Einfügen des Gartenschaukonzepts in Landschaft, Naturraum und Siedlungsstrukturen eine wichtige Rolle. Die Mitglieder der Kommission wurden von den Bürgermeistern der Bewerbungsgemeinden im Hotel Höhenblick in Mühlhausehn begrüßt. Nach den einleitenden Worten durch BM Schaefer (Mühlhausen) sowie BM Weber (Deggingen) sprach auch Landrat Edgar Wolff ein Grußwort und brachte dabei seine Unterstützung für die Bewerbung zum Ausdruck. Frau Petra Beer aus Deggingen, welche die gesamte bisherige Koordination für die Gemeinden getragen hatte, erläuterte in einer Präsentation das Konzept zur TälesGartenschau. Ein kurzer Image-Film brachte das Leben, die Kultur, Freizeit und die Landschaft im Oberen Filstal emotional zum Ausdruck. Bürgermeister Bernd Schaefer erläuterte die Überlegungen zum Thema Mobilität und Infrastruktur. Insbesondere die Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität lag im Blickfeld der Besucher. Als Symbol dafür, dass moderner und nachhaltiger Verkehr ein wichtiger Baustein im TälesGartenschau- Konzept ist, war eigens hierzu ein mit Wasserstoff angetriebener Linienbus organisiert worden. Die SSB aus Stuttgart hatte diesen zur Verfügung gestellt. Hierzu ein recht herzliches Dankeschön! Es war sicher auch für die SSB eine gute Plattform, sich mit der umweltfreundlichen Technologie zu präsentieren. Mit diesem Bus wurden im Anschluss die jeweiligen Gemeinden von Wiesensteig bis nach Bad Überkingen abgefahren. An den wichtigsten Stationen wurde ein Zwischenstopp eingelegt und die dort relevanten Punkte angesprochen und erläutert. Zum Abschluss stellte uns die DEHOGA in Bad Überkingen noch eine Räumlichkeit zur Verfügung, wo es die Möglichkeit gab, auf die Fragen der Fachkommission einzugehen und nochmals Werbung für den Zuschlag für eine TälesGartenschau im Oberen Filstal zu machen. Insgesamt, so schien es, war die Kommission begeistert von der Bewerbung. Sie griffen sichtbar die Ideen und die Visionen einer Gartenschau auf, die sich „sanft und leise“ in unsere Landschaft, in die Siedlungsstrukturen und in die vorhandene Infrastruktur einbinden lassen können. Bürgermeister Bernd Schaefer bedankt sich ausdrücklich bei allen Helfern, die im Hintergrund dazu beigetragen haben, dass dieser Tag so gut ablaufen konnte. Insbesondere tragen auch die Gemeinderäte mit ihrer positiven Haltung zur TälesGartenschau dazu bei, dass sich nachhaltig einiges entwickeln kann. Speziell auch die Mitglieder der Lenkungsgruppe zur Gartenschau hatten in vielen Sitzungen einen wesentlichen Anteil an den Planungen zum Bewerbungskonzept. Mit einem kleinen Wermutstropfen musste man am Tag des Besuchs der Fachkommission jedoch leben. Aufgrund der Corona-Thematik war es leider nicht möglich, viele Akteure in den Programmablauf einzubinden. Gerne hätten wir aktive Menschen aus dem Goißatäle mit dabei gehabt, welche die Emotionen und den Charakter der Menschen hier im Täle hautnah erlebbar gemacht hätten. Mit einer Entscheidung über einen möglichen Zuschlag ist etwa im Oktober 2020 zu rechnen.
6.8. Brücke über den Hohlbach saniert Das Brückenbauwerk 50 (Brücke über den Hohlbach) ist fertig instandgesetzt. Alle beauftragten Arbeiten wurden ausgeführt und bereits abgenommen. Mit der Abnahme und der Schlusszahlung ist die Sanierung abgeschlossen. Die Firma K. Gansloser aus Reichenbach hatte die Arbeiten zu einem Pauschalpreis in Höhe von 65.450 € angeboten und so auch abgerechnet. Als weitere Kosten schlugen noch 3.971,85 € für Leistungen des Ingenieurebüros GeoTeck aus Kirchheim u. T. zu Buche. Damit hatte die Gemeinde Mühlhausen i. T. einen finanziellen Aufwand in Höhe von 69.421,85 €. Im Haushaltsplan 2020 ist ein Aufwand in Höhe von 75.000 € angesetzt, welcher nun nicht voll ausgeschöpft werden musste.
6.9. Sanierung der 8466 zwischen Gosbach und Mühlhausen i. T. Ab der Kalenderwoche 35 wird der Fahrbahnbelag der Bundesstraße 466 zwischen Gasbach und Mühlhausen im Täle erneuert. Die Firma K. Gansloser aus Reichenbach hatte hierzu vom Regierungspräsidium Stuttgart den Auftrag erhalten. Während der Baumaßnahme muss die B466 voraussichtlich an zwei Wochenenden voll gesperrt werden. Ansonsten ist während der Bauzeit mit einer halbseitigen Verkehrsführung zu rechnen. Neben der Fahrbahnerneuerung wird auch der an der Straße entlang verlaufende Bordstein neu gesetzt und der Belag des Gehwegs erneuert.


TOP 07 – Bürgerfragen
Die anwesenden Bürger hatten keine Fragen.


TOP 8 – Sonstiges
8.1. Kennzeichnung von Obstbäumen zur Verwertung der Früchte Ein Gemeinderat erneuerte noch einmal seine Anregung in Zusammenarbeit mit dem Bauhof Obstbäume der Gemeinde und von Privaten mit gelben Banderolen zu versehen, damit diese markierten Bäume von Personen welche an der Verwertung des Obstes interessiert sind, abgeerntet werden können. Damit möchte er dem Verderben des Obstes begegnen. Die Verwaltung wird ein Abstimmungsgespräch zwischen dem Ratsmitglied und der Bauhofleitung organisieren.

 

PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen i.T.

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