Wiedereinführung der Parkscheinpflicht

In der Innenstadt werden die Parkscheinpflicht und damit auch die Höchstparkdauer für die markierten Stellplätze ab Montag, 20. Juli, wieder eingeführt.

Nach Öffnung der Geschäftslokale, Behörden und Einrichtungen findet in der Innenstadt inzwischen wieder starker Kundenverkehr statt. Die Parkplätze im öffentlichen Straßenraum sind stark nachgefragt, in den Hauptgeschäftszeiten ist eine deutliche Zunahme des Parksuchverkehrs festzustellen. Um den Parkplatzwechsel für Kurzparker wieder zu gewährleisten, führt die Stadtverwaltung ab Montag, 20. Juli, die im März außer Kraft getretene Parkscheinpflicht wieder ein. Für die Bereiche mit reiner Kurzparkregelung wird die „Brezeltaste“ wieder aktiviert.

 

PM Stadtverwaltung Göppingen

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