In der Innenstadt Parkscheibe ersetzt Parkschein

Die Parkscheibenpflicht in der Innenstadt wird bis einschließlich 1. August verlängert. Die Höchstparkdauer für die markierten Stellplätze beträgt werktags von 9 bis 18 Uhr zwei Stunden.

In der Innenstadt wurde die Parkscheinpflicht seit Montag, 20. April, in eine Regelung mit Parkscheibe überführt. Die Innenstadt wird umgrenzt von folgenden Straßen: Lorcher Straße – Burgstraße – Friedrich-Ebert-Straße – Mörikestraße – Gartenstraße – Bahnhofstraße – Willi-Bleicher-Straße, jeweils inklusive.

Die Stadt verzichtet bis Anfang August auf die Gebührenpflicht, um die vorsichtige Wiederbelebung des Innenstadthandels und der Gastronomie unter Beachtung des Gesundheitsschutzes zu unterstützen.

Nach Ablauf der Geltungsdauer dieser Anordnung, also ab 2. August 2020, gelten die an sich erforderlichen Parkscheinregelungen wieder. Deren Gültigkeit wird lediglich befristet ausgesetzt. Mit der Parkscheinpflicht und Höchstparkdauer in der Innenstadt soll ein häufiger Parkplatzwechsel zur Sicherung des Geschäftsverkehrs gewährleistet werden.

 

PM Stadtverwaltung Göppingen

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