Kreissparkasse prüft Corona-Kredite in Höhe von 72 Millionen Euro – Corona-Hilfe für Vereine und gemeinnützige Organisationen wird auf 100.000 Euro aufgestockt

Die Corona-Pandemie stellt die Menschen und Unternehmen in Deutschland vor die größte wirtschaftliche Herausforderung seit der Finanzkrise 2008. Für das Jahr 2020 rechnet die Bundesregierung mit einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 6,3 Prozent. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben seit Anfang März rund 750.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet.
„Als öffentlich-rechtliches Institut sehen wir unsere Aufgabe darin, unsere Kundinnen und Kunden mit Finanzexpertise bestmöglich durch diese schwierige und schwer einzuschätzende Wegstrecke zu lotsen“, sagt Dr. Hariolf Teufel, der Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse Göppingen. Dabei sieht der Sparkassenchef einen klaren Vorteil für die Kundinnen und Kunden darin, „dass wir vor Ort sind, ihre wirtschaftliche Situation aus der Zeit vor der Corona-Krise kennen und so gut einschätzen können, ob beispielsweise die Zugangsvoraussetzungen für Förderkredite oder Tilgungsaussetzungen gegeben sind.“

Es gehe darum, für jede und jeden eine passende Finanzierungslösung zu finden. „Daher bietet die Kreissparkasse Göppingen Privat- und Gewerbekunden bis einschließlich 30. Juni 2020 ein entsprechendes privates Zahlungsmoratorium an“, so Dr. Teufel. Das bedeutet, dass das Finanzinstitut seinen Kunden unter

bestimmten Voraussetzungen fällige Kredittilgungen für wahlweise mindestens drei bis maximal neun Monate stundet. Die Aussetzung führt zu einer Laufzeitverlängerung des jeweiligen Darlehens. Für den Stundungszeitraum besteht für die Kreissparkasse ein Zinsanspruch aus der bisherigen Vereinbarung und grundsätzlich zu der bisher vereinbarten Zinskondition. Aufgrund des längeren Aussetzungszeitraums bietet die Kreissparkasse Verbraucherinnen und Verbrauchern damit Alternativen zu dem gesetzlichen Anspruch auf dreimonatige Ratenaussetzung. Bis Mitte Mai 2020 haben 530 Kunden für insgesamt 894 Darlehen eine Tilgungsaussetzung vereinbart. Die Summe der monatlichen Tilgungsaussetzungen lag bei insgesamt rund 1,55 Millionen Euro. Ob ein Anspruch auf Stundung besteht und welche Variante für die Kundinnen und Kunden am passendsten ist, sollte in einem persönlichen Beratungsgespräch erörtert werden.

Finanzielle Engpässe können aber auch auf anderen Wegen überbrückt werden. Die Kreissparkasse Göppingen prüft Stand Mitte Mai Corona-bedingte Kreditanträge mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 30,18 Millionen Euro, die sie ohne Haftungsfreistellung eines Förderinstituts direkt an ihre Kunden ausreichen will. „Wie schon während der Finanzkrise werden wir damit unserer Verantwortung als Hausbank gerecht. Dabei wägen wir natürlich jeweils genau ab, ob es für die Kunden realistisch ist, mit ihrem Geschäftsmodell die Kredite auch wirklich bedienen zu können. Unsere regionalen Geschäftsbeziehungen und Ortskenntnisse kommen uns hier sehr entgegen“, erklärt Dr. Teufel.

Darüber hinaus prüft die Kreissparkasse, ob ihre Kundinnen und Kunden die Kriterien für Kredite aus den Sonderprogrammen der staatlichen Förderbank KfW beziehungsweise der landeseigenen L-Bank erfüllen. Bis Mitte Mai 2020 hat die Kreissparkasse Göppingen Kreditanträge mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 32,95 Millionen Euro an die KfW sowie 9,09 Millionen Euro an die L-Bank weitergeleitet.

Corona-Hilfe für Vereine auf 100.000 Euro aufgestockt

Doch nicht nur Privatpersonen und Firmen stehen aufgrund der Corona-Pandemie unter wirtschaftlichem Druck. Auch die Vereine im Landkreis leiden unter den Auswirkungen des Lockdowns.

Deshalb hat die Kreissparkasse Göppingen Mitte April darüber informiert, dass sie Vereinen und gemeinnützigen Organisationen im Landkreis mit einem höheren fünfstelligen Betrag unter die Arme greifen will. Bis 30. Juni 2020 kann dafür ein Antrag über die Homepage des Finanzinstituts gestellt werden. Die Gelder der „Corona-Hilfe“ stammen aus den Reinerträgen des Gewinnspiels „PS-Sparen und gewinnen“. „Die Resonanz ist groß. Da bereits mehr als 200 Anträge eingegangen sind, haben wir entschieden, die Spendensumme auf insgesamt 100.000 Euro aufzustocken“, erklärt Dr. Hariolf Teufel. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach der Größe der Vereine. Anders als bei Spenden oft üblich, darf die „CoronaHilfe“ von den Begünstigten auch für Kosten in den Bereichen Betrieb und Verwaltung eingesetzt werden. 

PM Kreissparkasse Göppingen

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