Ausbreitung des Coronavirus: Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz im Landkreis Göppingen

Die Infektionen mit dem Virus SARS-CoV-2 breiten sich in großer Geschwindigkeit in Deutschland flächendeckend aus. Am 16. März 2020 hat die Landesregierung auf Grund der Empfehlungen der WHO und des RKI drastische Maßnahmen getroffen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Dazu gehören neben der Schließung von Schulen und Kindergärten weitgehende Einschränkungen des öffentlichen Lebens.

Um die Versorgung der Bevölkerung mit diversen Artikeln des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittel, Arzneimittel, Hygieneartikel, Desinfektionsmittel) sicherzustellen und um möglichen kritischen Personalengpässen in systemrelevanten Branchen vorzubeugen, wird die Begrenzung der täglichen Höchstarbeitszeit für Beschäftigte dieser Branchen für einen befristeten Zeitraum auf zwölf Stunden erhöht. Damit haben die Betriebe die nötige Flexibilität, um mit dem vorhandenen Personal kurzzeitig erhöhte Fehlzeiten auszugleichen und die für die Versorgung der Bevölkerung und die Funktionsfähigkeit der Infrastrukturen unverzichtbaren Leistungen sicherzustellen. Des Weiteren gibt es für bestimmte systemrelevante Branchen Ausnahmebewilligungen für Sonn- und Feiertagsarbeit.

Die notwendigen Regelungen hierzu ergehen in Form einer Allgemeinverfügung des für das Arbeitszeitrecht im Landkreis Göppingen zuständigen Landratsamts Göppingen gemäß § 15 Absatz 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Verbindung mit §§ 35 Satz 2, 41 Absatz 4 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG). Geregelt werden eine Ausnahmebewilligung für Sonn- und Feiertagsarbeit und mögliche Abweichungen von der täglichen Höchstarbeitszeit für bestimmte systemrelevante Branchen und Tätigkeiten.

Die Allgemeinverfügung ist bereits in Kraft getreten. Die Erleichterungen gelten ab sofort. Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamts Göppingen www.landkreis-goeppingen.de im Infobereich zum Coronavirus zur Einsichtnahme und zum Herunterladen für die Öffentlichkeit eingestellt.

 

PM Landratsamt Göppingen Umweltschutzamt

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