Weitere Schließungen vom Land angeordnet: Notgruppen werden eingerichtet

„Wir sehen das Bemühen der Landesregierung, die Ausbreitung des Coronavirus so weit wie möglich einzudämmen und Infektionsketten zu unterbrechen“, reagiert Oberbürgermeister Guido Till auf die Verordnung der Landesregierung von heute Mittag. Für Kindertageseinrichtungen werden Notgruppen eingerichtet.

Am heutigen Montagmittag hat die Landesregierung angeordnet, dass die Schulen und Kindertageseinrichtungen ab Dienstag, 17. März, bis einschließlich der Osterferien, also bis zum Ablauf des 19. April, geschlossen bleiben. Auch die Nutzung schulischer Gebäude für nichtschulische Zwecke ist untersagt. Für den Kita- und Grundschulbereich sowie die Klassen 5 und 6 wird eine Notbetreuung angeboten, sofern beide Erziehungsberechtigte oder eine alleinerziehende Person im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind. Erziehungsberechtigte, die nach den oben genannten Kriterien eine Notbetreuung benötigen, melden sich am Dienstagmorgen in ihrer ursprünglichen Einrichtung; dort erfahren sie die nächstgelegene Einrichtung mit Notbetreuung. Außerdem ist ab Dienstagmorgen, 7 Uhr, eine Hotline unter 07161 650-5310 eingerichtet. Die Gebührenpflicht entfällt anteilig für die Schließungstage, sofern kein Notplatz in Anspruch genommen wird. Eine Verrechnung der Gebühren erfolgt nach Beendigung der Schließzeit.

Schließungsanordnungen

Außerdem hat das Land das Verbot von Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen konkretisiert. So bleiben Versammlungen und sonstige Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmenden untersagt. Außerdem wurde vom Land der Betrieb folgender Einrichtungen untersagt:

  1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
  2. Bildungseinrichtung jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen,
  3. Kinos,
  4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen,
  5. Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen,
  6. Volkshochschulen und Jugendhäuser,
  7. öffentliche Bibliotheken,
  8. Vergnügungsstätten sowie
  9. Prostitutionsstätten.

Auch der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt. Ausgenommen sind Speisegaststätten, wenn sichergestellt ist, dass

  1. die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
  2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist und
  3. in geeigneter Weise sichergestellt wird, dass im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben.

Diese Regelungen treten am 15. Juni 2020 außer Kraft.

Stadtverwaltung geschlossen

Alle Dienststellen im Rathaus und in den Außenstellen einschließlich Bezirksämter bleiben geschlossen. Für unaufschiebbare Angelegenheiten im Bürgerbüro oder Standesamt bitte am Rathaus-Eingang in der Kirchstraße (gegenüber Bürgerhaus) klingeln. Generell sollte vorab Kontakt zur jeweiligen Dienststelle per Telefon oder E-Mail aufgenommen werden. Dies gilt auch für die Ausländerbehörde, die Rentenberatung, das Fundbüro oder unaufschiebbare baurechtliche Angelegenheiten.

 

PM Stadtverwaltung Göppingen

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