Standsicherheitsüberprüfung von Grabmalen

Aufgrund von Unfallverhütungsvorschriften müssen Grabmale mindestens einmal jährlich auf ihre Standfestigkeit überprüft werden

Am 16. und 17. März 2020 führt ein Fachunternehmen für alle Friedhöfe im Stadtgebiet Eislingen die jährliche Grabmalüberprüfung durch. Dabei werden zur Unfallverhütung die Grabsteine nach einem festgelegten Verfahren auf ihre Standfestigkeit überprüft. Wetterbedingt kann sich die Überprüfung auf die Folgetage verschieben.

Es ereignet sich recht häufig, dass Grabsteine umstürzen und dadurch erhebliche Personenschäden, oft sogar mit Todesfolge verursacht werden. Der Grund dafür kann in nicht standsicher errichteten Grabmalen liegen, wenn etwa die Verdübelung zwischen Grabmal und Sockel mangelhaft vorgenommen worden ist. Eine weitere Ursache kann aber auch sein, dass die Standfestigkeit nachträglich durch Witterungseinflüsse oder das Senken des umliegenden Erdreichs nach dem Zusammenbrechen des Sarges verlorengeht. Die Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe sollen dafür sorgen, die Sicherheit sowohl für die Beschäftigten auf dem Friedhof, als auch für Friedhofsbesucher zu gewährleisten. Kinder und ältere Menschen sind hier besonders gefährdet.

Die Grabmalüberprüfung wird von einem Fachunternehmen mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät vorgenommen. Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift 4.7 § 9 der Gartenbau – BG in Kassel, muss die Prüfung nach einem festgelegten Verfahren durchgeführt werden. Sie wird nicht durch hin- und her rütteln vorgenommen, denn dadurch würden die Grabsteine losgerissen werden. Bei der jetzt durchgeführten Prüfung wird der Grabstein mit dem Prüfgerät am oberen Ende der Breitseite mit einer Druckkraft von 300 Newton (das entspricht etwa 30 kg) belastet. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf bei dieser Prüfmethode nicht schwanken oder gar umfallen. Er muss so aufgestellt sein, dass er mit der 1,5-fachen Prüfkraft belastet werden kann, ohne umzufallen.

Bei Grabmalen, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden die Nutzungsberechtigten benachrichtigt. Sie erhalten eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals wiederherstellen zu lassen. Der städtischen Friedhofsverwaltung ist der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma stattgefunden hat. Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher gegeben, zum Beispiel wenn das Grabmal ganz und gar standunsicher ist und umzustürzen droht, wird es mit einem roten Aufkleber gekennzeichnet und vom Bauhof gesichert. Wird es nicht innerhalb von 3 Tagen neu befestigt, kann es als Sicherheitsmaßnahme auf Kosten des Nutzungsberechtigten von einem Fachmann umgelegt werden.

In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Nutzungsberechtigten von Grabstellen für Schäden, die durch Umfallen des eigenen Grabsteins an Personen oder Sachen entstehen, voll haften. Aus diesem Grund wird die Überprüfung der Standfestigkeit durch die Stadtverwaltung auch im Sinne der Nutzungsberechtigten durchgeführt, da durch diese Prüfung solchen Unfällen vorgebeugt wird.

Foto (Bildquelle: Stadt Eislingen)

 

PM Stadtverwaltung Eislingen

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